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Verfasst am: 18.02.09, 14:52 Titel: Aufwandsentschädigung für Absage
Es wird eine Wohnung zur Kauf angeschaut, Preis wurde verhandelt, die Zusage wurde aber noch nicht gegeben. Bei der Absage möchte man aber dass eine Aufwandsentschädigung über einen bestimmten Prozentsatz der Courtage bezahlt wird. Ist das rechtens?
Vielen Dank bereits jetzt für eine Rückmeldung.
Verfasst am: 18.02.09, 18:20 Titel: Re: Aufwandsentschädigung für Absage
yr77 hat folgendes geschrieben::
Es wird eine Wohnung zur Kauf angeschaut, Preis wurde verhandelt, die Zusage wurde aber noch nicht gegeben. Bei der Absage möchte man aber dass eine Aufwandsentschädigung über einen bestimmten Prozentsatz der Courtage bezahlt wird. Ist das rechtens?
Das soll wohl ein Witz sein. Courtage gibts nur bei Abschluss eine Kauf- bzw. Mietvertrages. Eine Aufwandsentschädigung kann man mit dem Verkäufer (Auftraggeber) vereinbaren. Dies darf aber kein Prozentsatz der Courtage sein, also keine Pauschale, sondern Ersatz von Aufwand - wie der Name schon sagt.
MfG
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