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Anmeldebestätigung des Untermieters

 
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Capitals
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:05    Titel: Anmeldebestätigung des Untermieters Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Warum muss ein Mieter, der ein oder mehrere Zimmer untervermietet, bei seinem Vermieter die Anmeldebestätigung des Untermieters einreichen?

Bzw. die Frage, ob das überhaupt notwendig ist, in Zeiten, wo sich doch jeder überall ohne Nachweis anmelden kann...

Was hat der Vermieter davon?!

VIelen Dank im Voraus für eure Antworten!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich einen Nachweis ob wirklich untervermietet wurde oder nicht. Falls es mal zu einer Klage auf Räumung kommen sollte, ist das Hilfreich.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es stellt sich auch die Frage, ob er das überhaupt 'muss'. Gibt es dazu Vereinbarungen, oder will das bloß der Vermieter?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Capitals
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also im Mietvertrag ist nichts dergleichen vereinbart.

PS: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es sich in diesem Fall bei dem Vermieter um den Eigentümer handelt, der dann die Anmeldebestätigung des Untermieters verlangt. Dabei besteht doch kein Rechtsverhältnis zwischen diesen beiden Personen...
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