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Arbeitsvertrag - Schweigepflicht über Gehalt?
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:43    Titel: Arbeitsvertrag - Schweigepflicht über Gehalt? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, Bernd möchte bei Fa. Bischoff als Hausmeister arbeiten. Sein Arbeitsvertrag ist auf den ersten Blick ok, Gehalt und Arbeitszeiten stimmen, aber beim Punkt Schweigepflicht stockt Bernd: Dort steht:
" §8: Unter anderem verpflichtet sich der Mitarbeiter, über die Höhe seines Gehaltes sowie über Prämien und/oder weitere Bezüge Stillschweigen zu bewahren."
Heißt das, er darf noch nicht mal seiner Ehefrau, Freunden und Kollgen mitteilen, was er verdient? Ist das rechtmäßig und angemessen?
Vielen Dank schonmal für Tips und Gedanken,
lieben Gruß,
Ina
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das ist nicht außergewöhnlich dass ein Arbeitgerber sowas verlangt.
Oft bringt das Unfrieden in einen Betrieb, wenn die Mitarbeiter wissen was jeder verdient.
Ich denke die Ehefrau dürfte schon wissen was ihr mann verdient. Das kann sie ja auch an den Kontoauszügen sehen,
Aber Arbeitskollegen und Freunde sollten davon ausgeschlossen sein.

Gruß roni
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
Ist das rechtmäßig
M.E. nicht, und in dieser allgemeinen Form schon gleich gar nicht. Was mache ich denn, wenn ich vor Gericht zu meinem Einkommen gefragt werde oder meine Bank eine Gehaltsabrechnung will oder ähnliche Fälle auftreten?

Roni hat folgendes geschrieben::
das ist nicht außergewöhnlich dass ein Arbeitgerber sowas verlangt.
Stimmt. Rechtmäßig wird das deshalb noch lange nicht.

Roni hat folgendes geschrieben::
Oft bringt das Unfrieden in einen Betrieb, wenn die Mitarbeiter wissen was jeder verdient.
Stimmt auch. Vor allem bei denen, die weniger verdienen als andere.

Roni hat folgendes geschrieben::
Ich denke die Ehefrau dürfte schon wissen was ihr mann verdient.
Nach der Klausel nicht.

Roni hat folgendes geschrieben::
Aber Arbeitskollegen und Freunde sollten davon ausgeschlossen sein.
Warum? Es ist doch meine höchstpersönliche Entscheidung, wie ich mit diesen höchstpersönlichen Daten umgehe!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
Zitat:

Roni hat folgendes geschrieben::
Ich denke die Ehefrau dürfte schon wissen was ihr mann verdient.
Nach der Klausel nicht.

Bei Ehepartner ist es doch meist so, dass man die Kontoauszüge eh einsehen kann.

Zitat:
Es ist doch meine höchstpersönliche Entscheidung, wie ich mit diesen höchstpersönlichen Daten umgehe!

Eigentlich schon, aber ich weis dass bei uns hier ein ganz großer Industriekonzern genau diese Verschwiegenheit auch vertraglich festgelegt hat ( zumindest als ich dort noch gearbeitet habe ).
Ich denke, diese Stillschweigen zu wahren ist eig. mehr den Kollegen gegenüber gedacht. ?

Gruß roni
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab vor ca. 5 Jahren mal gelernt (Arbeitsrecht Industriemeister), daß die Verschwiegenheit über den eigenen Verdienst zu den Nebenpflichten aus dem AV gehört



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hab vor ca. 5 Jahren mal gelernt (Arbeitsrecht Industriemeister), daß die Verschwiegenheit über den eigenen Verdienst zu den Nebenpflichten aus dem AV gehört



MfG


Das hätten die AG gerne, ist aber zumindest pauschal falsch.

Frau, Finanzamt, Anwalt, Gewerkschaft, ARGE, Sozialamt, Familienkasse usw. usw. darf man, bzw. muss man es sicher erzählen.

Wenn es vereinbart ist würde ich es gegenüber den Kollegen aber auch nicht sagen.

MfG
Matthias
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenüber den Kollegen schweigen Smilie und wie soll man dem AGG zur Geltung verhelfen? Winken
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Frau, Finanzamt, Anwalt, Gewerkschaft, ARGE, Sozialamt, Familienkasse usw. usw. darf man (...) es sicher erzählen.
Laut dem vom TE zitierten Vertrag nicht. Auf den Arm nehmen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:08    Titel: Re: Arbeitsvertrag - Schweigepflicht über Gehalt? Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
" §8: Unter anderem verpflichtet sich der Mitarbeiter, über die Höhe seines Gehaltes sowie über Prämien und/oder weitere Bezüge Stillschweigen zu bewahren.


Da die Stelle als Hausmeister betitelt wird, wird dieser Paragraph wohl darauf hin ausgelegt sein, das der AN sich nicht gegenüber den Mietparteien oder den Bewohnen wo er als Hausmeister tätig ist zu seinem Gehalt äußert.

Es können vielleicht noch Freunde und Verwandte die in diesem Bereich wohnen mit betroffen sein aber nicht die Ehefrau.
Auch wenn, heute noch viele Ehefrauen nicht wissen was die Männer verdienen, aber das muss jeder selbst aus machen. Winken

Gruß
pcwilli
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hab vor ca. 5 Jahren mal gelernt (Arbeitsrecht Industriemeister), daß die Verschwiegenheit über den eigenen Verdienst zu den Nebenpflichten aus dem AV gehört



MfG


Ja, ich habe auch schon gehört, dasß es mit der Qualifikation zum Industriemeister nicht weit her sein soll. Winken
Übelnehmen gilt nicht!
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Ina11
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Formulierung nicht zu allgemein gehalten, um rechtsgütlig zu sein?
Es gibt ja keinerlei Einschränkungen, an welcher Stelle man doch über sein Gehalt sprechen darf. Was ist mit dem Finanzamt? Gericht? Was ist mit der Gewerkschaft? Wenn er meint, zuwenig zu verdienen, kann er dann keinen Rat einholen, weil er wichtige Tatsachen nicht nennen darf?
Ein Schweigegelübde uneingeschränkt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geltendem Recht entspricht.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

natürlich ist das nicht uneingeschränkt.
Aber gerade die Stellen die du genannt hast ( Gericht, Finanzamt, Banken usw )
unterliegen doch ihrerseits doch auch wieder einer gewissen Schweigepflicht.

Ich war wie schon geschrieben, bei einem großen Chemiekonzern beschäftigt und hatte dies Klausel auch im AV, das war dort üblich. Und gerade dort gab es und gibt es immernoch einen sehr gut funktionierenden Betriebsrat. Deshalb kann ich mir einfach nicht vorstellen ,dass das nicht rechtsgültig wäre.

Gruß roni
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
natürlich ist das nicht uneingeschränkt.
Mal abgesehen davon, daß ich auf die Allgemeinheit der Formulierung schon in meinem ersten Beitrag hingewiesen hatte: wo bitte sehen Sie hier
Arbeitsvertrag hat folgendes geschrieben::
§8: Unter anderem verpflichtet sich der Mitarbeiter, über die Höhe seines Gehaltes sowie über Prämien und/oder weitere Bezüge Stillschweigen zu bewahren.
irgendeine Enschränkung? Geschockt
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

falsch ausgedrückt

ich meinte, dass man gegenüber dem Gericht, Finanzamt usw. schon Auskunft geben darf, weil die ja wiederum auch Schweigepflicht haben.
Es ist eben so, dass der AG nicht will, dass die Mitarbeiter solche Dinge untereinander ausbreiten, weil das eben zu Unfrieden führen kann.

Gruß roni
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

falsch ausgedrückt

ich meinte, dass man gegenüber dem Gericht, Finanzamt usw. schon Auskunft geben darf, weil die ja wiederum auch Schweigepflicht haben.
Es ist eben so, dass der AG nicht will, dass die Mitarbeiter solche Dinge untereinander ausbreiten, weil das eben zu Unfrieden führen kann.

Gruß roni

Interpretationen dieser Art lässt dieser Paragraph aber nicht zu Winken
Hinter solchen Klauseln kann der AG vorbei am Recht in betriebsratlosen Betrieben schalten und walten wie er will. Die Ausdehung auf den gesamten AV ist so selten nicht.
Ansonsten seit wann ist bei Verhandlungen an Arbeitsgerichten die Öffentlichkeit ausgeschlossen, und in welchen Unternehmen führte Ungleichbehandlung für die es Sachgründe gab zu dauerhaften Unfrieden?
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