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ALG II: Ausziehen verweigert obwohl 25 Jahre!!!

 
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:42    Titel: ALG II: Ausziehen verweigert obwohl 25 Jahre!!! Antworten mit Zitat

Hi, möchte Zuhause ausziehen aber das Amt wills nicht genehmigen... Wollen was schriftliches mit Gründen. Bin bereits 25 Jahre. Was kann ich da schreiben das es genehmigt wird?

lg
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

Lesen Sie mal Abs. 2, da steht warum die Arge eine Begründung braucht und zwar unabhägig vom Alter.
Warum Sie ausziehen wollen, werden Sie doch selbst am besten wissen.
_________________
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich bereits alles gelesen...
Habe auch Gründe genannt wie Soziale verhältnisse und so weiter.
Alles nicht anerkannt.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne Ihre näheren sozialen Umstände nicht und weiß auch nicht, was Sie bisher alles versucht haben.
Haben Sie mal versucht, sich von einer etwaigen Entscheidung der Ämter unabhängig zu machen? Sprich: Ihre Einkommenslage so verändern, dass Sie auf Zustimmung von Amt, Eltern und Forenteilnehmer pfeifen können.

Mag leichter gesagt als getan sein, aber wie ich schon schrieb, kenne ich Ihre nähren Umstände nicht.
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe doch das dies bald möglich sein wird!!!
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dann vielleicht in dieser Reihenfolge?
Erst Arbeit, dann ausziehen, und allen, deren Erlaubnis man vorher hätte einholen müssen, lächelnd zuwinken.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 04:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu benötigt man denn eine Zusicherung nach Absatz 2 in http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html ???

A) Zwengs der Angemessenheit der eigenen Bude
B) Zwengs der Übernahme von B1) Umzugskosten plus B2) Kaution nach Absatz 3

Für A) sorgen in unserer Gegend immer mehr die Vermieter, inbesondere Wohnungsgesellschaften, mit ihren passgeauen Angeboten für Singles mit ALG II.

Auf B2) wird deshalb auch häufig vorsorglich verzichtet. Auf B1) können rüstige Singles auch meist verzichten, die paar Euro fuffzich für eine Mietpritsche finden sich meist auch so (falls Singles nicht sowieso per Kombi-PKW eines Freundes aus dem Kinderzimmer ziehen können so wie ich mit 18 damals in einem R4:-).

Gruß aus Berlin, Gerd
--------
Oh, Honey Pie,
You are driving me frantic,
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To be where you belong!
Honey Pie, come back to me!

The Beatles,
Honey Pie
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Wozu benötigt man denn eine Zusicherung nach Absatz 2 in http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html ???

A) Zwengs der Angemessenheit der eigenen Bude
B) Zwengs der Übernahme von B1) Umzugskosten plus B2) Kaution nach Absatz 3



Problematisch könnte aber ein vorher nicht genehmigter Umzug im Bezug auf
Abs. 1 Satz 2 werden, denn die Mietkosten werden wahrscheinlich höher als jetzt sein.
Könnte zu einem langwierigen Widerspruchs- und klageverfahren ausarten.
_________________
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