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Der Selbstständige A kauft in einem Internetgeschäft bei B einen Kopierer als Neuware. Als A die Ware erhält, ist er schon skeptisch, denn der Karton sieht alles andere als neu aus. Als er den Kopierer näher betrachtet, entdeckt er Tonerspuren im Innenraum und auch Staub. Eine Seriennummer ist nicht auffindbar. A kontaktiert B. Dieser bestreitet, dass es sich im ein Vorführgerät o. Ä. handelte. Auch sagt er, dass A als Selbstständige kein Rückgaberecht wie eine private Person hat und dass er das auch in den AGB geschrieben hat (was aber auch nicht stimmt) . Muss A jetzt akzeptieren für sein Geld nur ein doch schon gebrauchtes Gerät zu bekommen?
Muss A jetzt akzeptieren für sein Geld nur ein doch schon gebrauchtes Gerät zu bekommen?
Nein, A könnte z.b. Betrugsanzeige erstatten. Denn selbst wenn A als Gewerblicher Käufer die Ware einkauft und die Ware nicht dem entspricht was im Kaufvertrag vereinbart war, hat er ein Recht auf Nacherfüllung (Neuware liefern wenn Neuware gekauft wurde) oder Wandlung (Ware zurück gegen Geld zurück).
A kann als Privatkäufer widerrufen und die Ware zurücksenden sowie anschließend den Warenpreis und die Rücksendekosten von B einfordern. Und dann wird B weiter behaupten, dass kein Rückgaberecht bestand und A muss die Rückzahlung einklagen, und in dem Fall wird gerichtlich bestimmt werden, ob A tatsächlich als Privatperson oder als Gewerblicher gekauft hat....
Der bessere Weg wäre imho, den Verkäufer nachweislich und nachdrücklich zur Vertragserfüllung aufzufordern - also die bestellte Ware auch zu liefern. Denn dabei ist es egal, ob A nun privat oder gewerblich kauft. Kann/Will der B keine einwandfreie Ware liefern, kann A wandeln und den Kauf rückgängig machen - auch dabei ist es nun egal ob privat oder gewerblich.
Verfasst am: 19.02.09, 13:38 Titel: Privatkäufer oder Gewerblicher?
Zitat:
dabei ist es egal, ob A nun privat oder gewerblich kauft.
Auf was kann A sich denn da berufen, besonderw, wenn B behauptet er ist keine Privatperson, sondern Kaufmann, also Gewerblicher... auch weil A im Namen der Firma den Kopierer gekauft hat.
Zitat:
Der bessere Weg wäre imho, den Verkäufer nachweislich und nachdrücklich zur Vertragserfüllung aufzufordern
Wie soll A das nachweislich machen? Per Einschreiben oder reicht eine Mail?
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