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Rückgaberecht verweigert

 
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Hiasi
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:52    Titel: Rückgaberecht verweigert Antworten mit Zitat

Ein Internethändler verweigert mir, nur fünf Tage nach dem Kauf, das Rückgaberecht mit der Begründung, er habe die Ware für mich direkt beim Hersteller bestellt und mir diese auch direkt vom Hersteller zukommen lassen.
Dies ist so zwar korrekt, aber er hat mir die Ware nur deshalb dirket vom Hersteller zukommen lassen, da er sie zum Moment meiner Bestellung noch nicht lagernd hatte (war aber bereits bestellt) und sie mir so schneller zuging (brauchte sie dringend als Geburtstagsgeschenk).
Ist somit tatsächliche eine Ablehnung der Rückgabe möglich, obwohl der Artikel noch original verpackt ist?
Beim Kauf wurde ich darauf jedenfalls nicht hingewiesen!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Grds. hat der Käufer hier ein Widerrufsrecht, die Begründung des Verkäufers ist nicht stichhaltig.
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Hiasi
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:05    Titel: Gut zu wissen! Antworten mit Zitat

Der Verkäufer hat mir ja per E-Mail schriftlich mitgeteilt, dass er eine Rückgabe ablehnt.
Wie soll ich da jetzt im Weiteren vorgehen?
Kann man da auf irgendwelche Gesetzte verweisen?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

§312d BGB wäre da der Angriffspunkt. Ich vermute aber, daß sich der Händler dadurch nicht groß überzeugen lässt..
_________________
Geist ist Geil!
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Hiasi
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:00    Titel: Und nun? Antworten mit Zitat

Wie würden Sie mir raten vorzugehen?
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man lese, verstehe und wende §312d BGB an! Warum beginnen sie einen neuen Thread? Gehört doch hierhin!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Den einzigen Rat, den ich ihnen geben kann und darf, sieht folgendermaßen aus:

Gehen sie in sich und überlegen sich, wie weit sie die Konfrontation in diesem Fall suchen würden. Sprich, würden sie ihre rechtlichen Mittel voll ausschöpfen oder ob ihnen das zu viel Aufwand in der Sache wäre.
Je nach Ergebnis der Überlegung können sie dann zu einem Anwalt gehen und eine Erstberatung durchführen lassen. Womöglich setzt dieser dann auch gleich einen entsprechenden Schrieb an den Verkäufer auf..
_________________
Geist ist Geil!
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Hiasi
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 14:21    Titel: Sorry! Antworten mit Zitat

Das mit dem neuen Trhead war ein unbeabsichtigter Fehler!

Und vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ich habe den Verkäufer jetzt nochmals angeschrieben und auf obigen Paragraphen hingewiesen.

Mal sehen, wie er reagiert ...
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