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Annahme: Arbeitnehmer X ist bei Firma XY beschäftigt. Firma XY meldet Ende Januar 09 Insolvenz an und zahlt für den Monat Januar 09 kein Gehalt. Arbeitnehmer X ist seit 07.01.09 krank geschrieben, also zum Datum 18.02.09 auf den Tag genau 6 Wochen. Es liegt eine Abtretungserklärung des Insolvenzgeldes an eine Bank vor. Diese finanziert die Insolvenzgelder für die Monate Februar und März vor (also ohne Januar), wobei das Geld für Februar bereits auf dem Konto des Arbeitnehmer X eingegangen ist. Nun ist es also so, dass damit das komplette Februargehalt quasi schon vorfinanziert wurde. Ab heute besteht für Arbeitnehmer X jedoch auch ein Anspruch auf Krankengeld.
Kommen wir zur Fragestellung:
Muss Arbeitnehmer X für den Monat Januar einen eigenen Insolvenzgeldantrag stellen, da in dem Schreiben zum "Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt" nur die Rede ist von den Arbeitsentgelten für die Monate Februar und März 09?
Wie ist hinsichtlich des Geldes für Februar (und wahrscheinlich auch März) zu verfahren, wenn das Insolvenzgeld für diesen Monat in kompletter Höhe gezahlt wurde, aber eigentlich aufgrund der langen Krankheit des Arbeitnehmers X eigentlich Krankengeld gezahlt werden müsste?
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