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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.02.09, 16:22 Titel: Wo anders aufhalten trotz hartz4 |
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Herr X hat eine frage..
Er wohnt derzeit getrennt von seiner Freundinn, sie haben 2 Kinder zusammen.
Nun würd er gerne wisseb er tag und nacht bei ihr bleiben darf und den kinder er bezieht hartz4 und sie auch.
ihn wurde mal gesagt er kann sich 6 wochen am stück wo anders aufhalten stimmt das? |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 18.02.09, 16:34 Titel: |
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Natürlich darf er dort einziehen, muß aber dies der leistungsgewährenden Stelle mitteilen. Die Änderungen im Leistungsbezug werden dann automatisch mitgeteilt und veranlaßt. |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.02.09, 16:37 Titel: |
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Ich will da nicht einziehen....ich bin fast jeden tag hir wir beziehen seprate leistung weil ich wo anders gemeldet bin |
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Morlock FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 283
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Verfasst am: 18.02.09, 19:00 Titel: Kann ins Auge gehen... |
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Grundsätzlich gilt: wer sich ohne Zustimmung seines persönlichen Ansprechpartners bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft außerhalb der zeit- und ortsnahen Bereichs seines Wohnortes aufhält, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Abwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die persönlichen Ansprechpartner prüfen, ob die Genehmigung der beruflichen Eingliederung entgegensteht. Der Hilfebedürftige muss also seinen persönlichen Ansprechpartner für den Urlaub um Erlaubnis bitten. Lehnt der persönlichen Ansprechpartner die Zustimmung für die Abwesenheit des Hilfebedürftigen ab und fährt dieser dennoch, so wird er in der Weise sanktioniert, dass ihm sein Leistungsbezug gestrichen wird. |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 18.02.09, 19:52 Titel: |
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natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | Ich will da nicht einziehen....ich bin fast jeden tag hir wir beziehen seprate leistung weil ich wo anders gemeldet bin |
Alles in derselben Stadt? |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 18.02.09, 21:26 Titel: |
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ne ich wohne im anderen kreis wo siew wohnt |
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jumjum FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.10.2008 Beiträge: 60
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Verfasst am: 19.02.09, 12:04 Titel: |
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wenn du täglich bei ihr bist, dann entfällt auf kurz oder lang der anspruch auf alleinerziehendenmehrbedarf - sollte sie erwischt oder verpfiffen werden. zugleich könnte ihr unterstellt werden, dass ihr eine bedarfsgemeinschaft seit - also zusammen wohnt und das bringt richtigen ärger. also solltest du offiziell einziehen und das der arge mitteilen und damit einfach ehrlich umgehen.
soltlet ihr erwischt werden, weil man euch anzeigt, werden sbs unterstellen ihr betrügt den staat. das is nicht lustig. |
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flokon FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 19.02.09, 12:34 Titel: |
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@Jumjum:Geht ja nicht nur um den AE MEhrbedarf, falls Mama Unterhaltsvorschuss bekommt, Papa aber den ganzen Tag das ist und die Kinder mitbetreut... |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 19.02.09, 13:22 Titel: |
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hi
ja das mir klar
aber rafft meine freundinn nicht ich darf ja 6 wochen am stück hir bleiben und wenn ich ab und an meine post holle wäre da sokay |
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catwoman111 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.10.2007 Beiträge: 70
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Verfasst am: 19.02.09, 17:10 Titel: |
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Die Gesetzte sind eindeutig, lies dir Morlocks Beitrag noch mal genau durch
da ist von drei Wochen die Rede und die auch nur nach vorheriger Genehmigung
ansonsten wird früher oder später der Schuß böse nach hinten losgehen und dann ist das Gejammere groß
Rückzahlung der Sozialleistungen und eine Anzeige wegen Sozialhilfebetrug wären die Folgen
Eine Alternative wäre eine kleine Wohnung in der Nähe deiner Freundin.
catwoman |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 19.02.09, 18:05 Titel: |
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ja das is mir bewusst aber meine liebe freundinn meint
ja ne 6 wochen so langeich will etc
und hir darf ich net im kreis ziehen bin ja wegen ihr weggezzogen die werden mir ne vogel zeigen |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 19.02.09, 20:36 Titel: |
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Zitat: | ja 6 wochen am stück hir bleiben und wenn ich ab und an meine post holle wäre da sokay |
Ich staune daß man sich als AlG-II-Empfänger eine Zweitwohnung leisten kann, die man nur zum Postempfang und als offizielle Meldeanschrift (was dann übrigens falsch angemeldet ist) verwendet. Die ARGE muß die Kosten nur für die hauptsächlich genutzte Wohnung tragen, hier also offenbar für Dich ein Drittel der KdU der Wohnung der Freundin.
[/quote] |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 20.02.09, 07:44 Titel: |
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Zitat: | Ich staune daß man sich als AlG-II-Empfänger eine Zweitwohnung leisten kann, |
Ich staune nicht sondern wende mich mit Grauen ab. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 20.02.09, 12:13 Titel: |
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Ich habe keine 2 . wohnung ich bin da schon ab und anmal es geht mir um meine kinder weil wir zusammen 2 kinder haben undich die eigentlich jeden tag sehen will weil wir keine absprachen haben wer wann und wiso |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 20.02.09, 12:48 Titel: |
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natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | Ich habe keine 2 . wohnung ich bin da schon ab und anmal |
Das reicht aber nicht.
MfG
Matthias |
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