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Wo anders aufhalten trotz hartz4
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:22    Titel: Wo anders aufhalten trotz hartz4 Antworten mit Zitat

Herr X hat eine frage..

Er wohnt derzeit getrennt von seiner Freundinn, sie haben 2 Kinder zusammen.
Nun würd er gerne wisseb er tag und nacht bei ihr bleiben darf und den kinder er bezieht hartz4 und sie auch.
ihn wurde mal gesagt er kann sich 6 wochen am stück wo anders aufhalten stimmt das?
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf er dort einziehen, muß aber dies der leistungsgewährenden Stelle mitteilen. Die Änderungen im Leistungsbezug werden dann automatisch mitgeteilt und veranlaßt.
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will da nicht einziehen....ich bin fast jeden tag hir wir beziehen seprate leistung weil ich wo anders gemeldet bin
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Morlock
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:00    Titel: Kann ins Auge gehen... Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt: wer sich ohne Zustimmung seines persönlichen Ansprechpartners bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft außerhalb der zeit- und ortsnahen Bereichs seines Wohnortes aufhält, hat keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II. Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Abwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die persönlichen Ansprechpartner prüfen, ob die Genehmigung der beruflichen Eingliederung entgegensteht. Der Hilfebedürftige muss also seinen persönlichen Ansprechpartner für den Urlaub um Erlaubnis bitten. Lehnt der persönlichen Ansprechpartner die Zustimmung für die Abwesenheit des Hilfebedürftigen ab und fährt dieser dennoch, so wird er in der Weise sanktioniert, dass ihm sein Leistungsbezug gestrichen wird.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

natureonemusic hat folgendes geschrieben::
Ich will da nicht einziehen....ich bin fast jeden tag hir wir beziehen seprate leistung weil ich wo anders gemeldet bin


Alles in derselben Stadt?
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

ne ich wohne im anderen kreis wo siew wohnt
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jumjum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du täglich bei ihr bist, dann entfällt auf kurz oder lang der anspruch auf alleinerziehendenmehrbedarf - sollte sie erwischt oder verpfiffen werden. zugleich könnte ihr unterstellt werden, dass ihr eine bedarfsgemeinschaft seit - also zusammen wohnt und das bringt richtigen ärger. also solltest du offiziell einziehen und das der arge mitteilen und damit einfach ehrlich umgehen.
soltlet ihr erwischt werden, weil man euch anzeigt, werden sbs unterstellen ihr betrügt den staat. das is nicht lustig.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Jumjum:Geht ja nicht nur um den AE MEhrbedarf, falls Mama Unterhaltsvorschuss bekommt, Papa aber den ganzen Tag das ist und die Kinder mitbetreut... Winken
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

hi

ja das mir klar
aber rafft meine freundinn nicht ich darf ja 6 wochen am stück hir bleiben und wenn ich ab und an meine post holle wäre da sokay
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catwoman111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetzte sind eindeutig, lies dir Morlocks Beitrag noch mal genau durch

da ist von drei Wochen die Rede und die auch nur nach vorheriger Genehmigung

ansonsten wird früher oder später der Schuß böse nach hinten losgehen und dann ist das Gejammere groß

Rückzahlung der Sozialleistungen und eine Anzeige wegen Sozialhilfebetrug wären die Folgen

Eine Alternative wäre eine kleine Wohnung in der Nähe deiner Freundin.

catwoman
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

ja das is mir bewusst aber meine liebe freundinn meint
ja ne 6 wochen so langeich will etc
und hir darf ich net im kreis ziehen bin ja wegen ihr weggezzogen die werden mir ne vogel zeigen
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ja 6 wochen am stück hir bleiben und wenn ich ab und an meine post holle wäre da sokay


Ich staune daß man sich als AlG-II-Empfänger eine Zweitwohnung leisten kann, die man nur zum Postempfang und als offizielle Meldeanschrift (was dann übrigens falsch angemeldet ist) verwendet. Die ARGE muß die Kosten nur für die hauptsächlich genutzte Wohnung tragen, hier also offenbar für Dich ein Drittel der KdU der Wohnung der Freundin.



[/quote]
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich staune daß man sich als AlG-II-Empfänger eine Zweitwohnung leisten kann,


Ich staune nicht sondern wende mich mit Grauen ab.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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natureonemusic
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keine 2 . wohnung ich bin da schon ab und anmal es geht mir um meine kinder weil wir zusammen 2 kinder haben undich die eigentlich jeden tag sehen will weil wir keine absprachen haben wer wann und wiso
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

natureonemusic hat folgendes geschrieben::
Ich habe keine 2 . wohnung ich bin da schon ab und anmal


Das reicht aber nicht.

MfG
Matthias
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