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Polizei will PC untersuchen

 
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rumblefish
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 12:21    Titel: Polizei will PC untersuchen Antworten mit Zitat

Halo liebe Forum User, ich hoffe dieses Thema wurde noch nicht behandelt, aber ich habe folgendes Problem.

Am gestrigen Tag musste ich bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter machen.

Als Tatbestand besteht der Verdacht der Urkundenfälschung eines Städtischen Dokumentes.
ich habe dieses strikt abgewiesen, weil ich in keinster Weise was damit zu tun hab.
Darauf hin fragte mich der ermittelende Beamte, ob ich damit einverstanden wäre, meinen PC zu einer Kontrolle abzugeben, was ich in ersten Moment auch ohne weiteres zustimmte. Das wurde auch dementsprechend in das Gesprächsprotokoll mit aufgenommen.

Jetzt soll heute der PC beschlagnahmt werden und mir für 5-7 Tage entzogen werden.

Meine Frage. Kann ich das widerrufen, weil ich einfach nicht einsehe, mein Arbeitsgerät ohne richterlichen Beschluss abzugeben.
Und dazu kommt ja auch, das es zu diesen Zeitpunkt keinerlei Beweise gibt, die die Vorwürfe bestätigen könnte.

Wie ist die Rechtslage in diesen Fall?
Schon mal vielen Dank im Voraus

Andy
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 18:45    Titel: Beschuldigter, Aussage bei der Polizei, Einverständnis Antworten mit Zitat

Wäre ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung, die in § 267 StGB geregelt ist, so würde ich überhaupt keine Ausage bei der Polizei machen, weil ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin, sondern ich würde mich von Anfang an an einen Strafverteidiger meines Vertrauens wenden, der sich mit sowas auskennt. Immerhin kann die Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe (FSt) bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen kommt auch eine FSt bis zu zehn Jahren in Betracht.

Die freiwillige Zustimmung gegenüber der Polizei, den PC untersuchen zu können, war sicherlich nicht unwiderruflich. Sollte der Beschuldigte B Bedenken haben, vier bis fünf Tage seinen PC abzugeben - wer weiß, was darauf gefunden wird - so sollte er sein Einverständnis umgehend widerrufen und sich anschließend m.E. sofort an einen Strafverteidiger seines Vertrauens wenden.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es üblich, dass die Polizei so etwas ankündigt? Wenn jemand die Tat begangen hätte, würde er doch die Festplatte löschen und die Daten mehrfach überschreiben.
_________________
mfg
Klaus
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rumblefish
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen.
Die Polizei hat bei meiner gemachten Aussage die Frage gestellt, ob ich den Rechner zur Überprüfung zur Verfügung würde.
Diese Frage habe ich natürlich sofort mit Ja beantwortet, weil ich mir keine Gedanken darüber gemacht habe.

Daher stellte ich den Rechner freiwillig zur Vefügung, damit ich mich selbst entlasten kann.

Ich hoffe, das ich da richtig gehandelt habe.

An dieser Stelle schon mal ein Danke Schön
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie sich damit selbst entlasten ist doch alles in Ordnung! Winken

Hoffentlich ist kein anderes, strafrechtlich bedenkliches, Material darauf zu finden! Winken
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