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Verfasst am: 18.02.09, 19:32 Titel: Urheberrecht bei Forenbeiträgen
Ich habe zwar schon einen Thread zu einem Urheberrechtsthema, aber da die Rechtslage in dieser Frage hier anders sein könnte habe ich einen neuen Thread erstellt. Falls dies hier nicht so üblich ist bitte ich die Moderatoren beide Threads zusammenzuführen.
Zu meiner Frage:
Ich würde gerne Wissen, wie die Rechtslage bezüglich des Urheberrechts bei Forenbeiträgen, die mit Hilfe von anderen verbessert wurden in folgender Situation aus sieht:
Angenommen ich veröffentliche ein "How-To" (also einen Text, den ich komplett selbst erstellt habe) in einem Internetforum einer Website A. Anhand von Vorschlägen anderer Benutzer verbessere ich diesen und möchte ihn nun auf meiner eigenen Website B veröffentlichen.
1. Darf ich das, da ja Vorschläge von Anderen in meinen Text eingeflossen sind?
2. Müsste ich irgeneine Notiz an meinen Forenpost anfügen um Nutzer quasi "vorzuwarnen", dass ihre Vorschläge in meine Veröffentlichung auf einer anderen Website mit eingehen?
3. Macht es irgendeinen Unterschied aus welchem Land Website A und ihre Benutzer sind?
4. Muss ich die "Urheber" der Verbesserungsvorschläge auf Website B erwähnen?
5. Gibt es sonst noch etwas zur Rechtslage, was zu beachten wäre?
Vielen Dank!
Zuletzt bearbeitet von Twiddle am 18.02.09, 20:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Gibt es sonst noch etwas zur Rechtslage, was zu beachten wäre?
Texte müssen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen, eine erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
Die erforderliche Schöpfungshöhe wird aber bei der Mehrzahl von Forenbeiträgen nicht erreicht. Daher könnte es gut sein, dass nicht mal Ihr ursprünglicher Text urheberrechtlich geschützt ist. Das gleiche gilt auch für irgendwelche Korrekturen/Verbesserungen u. ä.
Sollte die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht worden sein, gilt ganz allgemein:
Um urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden bedarf es immer der Einräumung eines Nutzungsrechts durch den Rechteinhaber. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Dass mein eigener Text von 1-5 DIN A4 Seiten nicht geschützt sein könnte stört mich nicht weiter.
Die Änderungen aufgrund Vorschläge anderer würden auch relativ gering ausfallen, 1-5 Sätze pro Vorschlag. Womit die Schöpfungshöhe wohl gering sein dürfte
Hat die Tatsache, dass ich den Beitrag zuerst in einem ausländischen Forum (z.B. ein englisches oder amerikanisches Forum) veröffentlicht habe irgendwelche Einflüsse?
Meine Rechtskenntnise beschränken sich leider auf absolute Grundkenntnisse des BGB und HGB
..1-5 Sätze pro Vorschlag. Womit die Schöpfungshöhe wohl gering sein dürfte
Die Schöpfungshöhe hängt nicht unbedingt mit der Länge eines Textes zusammen.
Es muss immer im Einzelfall entschieden werden und das macht im Streitfall ein Richter.
Twiddle hat folgendes geschrieben::
Hat die Tatsache, dass ich den Beitrag zuerst in einem ausländischen Forum (z.B. ein englisches oder amerikanisches Forum) veröffentlicht habe irgendwelche Einflüsse?
M. E. irrelevant. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Damit ist meine Frage beantwortet.
Die Vorschläge der anderen werden keine kreative Eigenleistung darstellen sondern einfach unter Fachkundigen allgemein vorhandenes Wissen wiederspiegeln. Ich vertraue da einfach mal unserem Rechtssystem, dass da kein Richter gegen mich entscheiden würde
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