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Verfasst am: 18.02.09, 19:15 Titel: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man tun?
Hallo,
ich bin 21 Jahre alt. Also genau im Raster des Drogenkonsumenten für die Polizei.
Bei mir in der Verbandsgemeinde sind die Cops was das angeht total am durchdrehen.
in den letzten Wochen wurde ich 3 mal angehalten und auf Drogen Kontrolliert.
(Im Verhältniss dazu bin ich davor 2 1/2Jahre komplett ohne Polizeikontrollle auf der Straße rumgefahren. Und das obwohl ich jetzt deutlich weniger fahre als die letzten 2 1/2Jahre.)
Jedesmal schaune sie mir in die Augen, nötigen mcih zu verschieden (jedesmal unterschiedliche) Übungen zum Thema reaktion und Gleichgewicht, Augen usw und sagen am Ende es wären Auffälligkeiten da und ich müsste einen urintest abgeben.
Nun kann ich beim besten Willen so auf Kommando nicht Pinkeln. (das geht mit bei jeder ärtzlichen Unjtersuch so wenn ich Urin abgeben muss. Da sitze ich dann immer total lange und trinke ne kanne Kaffe bis es mal klappt.)
Achso: Die vergangenen Tests waren übrigens alle negativ und ich bin auch sonst nie polizeilich auffällig gewesen. Ich bin auch bei keiner Kontrolle auffällig gefahren oder sonstiges. War alles ganz normal!
So zurück zum Thema:
Ich kann also auf Kommando nicht Pinkeln. Also muss ich dann immer mit in die Wache fahren, dort total viel Wasser trinken bis es klappt und dann festzstellen dass der Test wieder einmal negativ ist.
Das kostet mich jedesmal natürlich mindesten 45 Minuten bis ich wieder an meinem Auto bin.
Ich habe so schon einen Werstatttermin verpasst und bin zu spät zur Arbeit gekommen.
Außerdem fühlt man sich da irgednwie öffentlich gedemütigt wenn man ins Cop Auto einsteigen muss und teilweise haufenweise leute drumrumstehen die einen teilweise sogar kennen.
Jetzt ist meine Frage wie ich mcih hier wehren kann!
Theoretisch kann ich den urintest ja einfach verweigern.
Dann können sie mir ja zwanghaft Blut abnehmen. Aber dürfen die das einfach so?
Ich meine das ist ja Körperverletzung und da sohne Verdacht! Ich meine einem in die Augen zu schauen und dann zu sagen : AHA der hat bestimmt Drogen konsumiert ist das gleriche wie wenn man den Juden unterstellt dass sie alle lange Nasen hätten.
Wäre nett wenn mich hier mal einer über die genaue Rechtslage aufklärt!
Muss ich diese Demütigungen und freiheitsberaubungen einfach so über mich ergehen lassen?
Verfasst am: 18.02.09, 22:23 Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Theoretisch kann ich den urintest ja einfach verweigern.
Praktisch auch. Ist ganz einfach. Z.B. "Nein, ich möchte nicht freiwillig mit auf die Wache kommen und einen Urintest machen" ist eine von vielen Möglichkeiten, den Test abzulehnen...
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Dann können sie mir ja zwanghaft Blut abnehmen. Aber dürfen die das einfach so?
Können ja, dürfen nein.
Damit die Polizei eine Blutprobe entnehmen darf, muss die Person Beschuldigter einer Straftat sein und die Blutprobe bis als Beweismittel für das Verahren erforderlich sein.
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
AHA der hat bestimmt Drogen konsumiert ist das gleriche wie wenn man den Juden unterstellt dass sie alle lange Nasen hätten.
Der Vergleich hinkt und ist m.E. mehr als unpassend!!
Fakt ist, an der Pupillenreaktion kann man i.d.R. erkennen, ob jemand BtM konsumiert hat. (somit ist das wenigstens ein Indiz).
Das mit der Nase zu kommentieren spar ich mir.
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Muss ich diese Demütigungen und freiheitsberaubungen einfach so über mich ergehen lassen?
Ob sie das nun als Demütigung empfinden oder nciht, ist ihre Sache.
Eine Freiheitsberaubung ist es definitv nicht, schließlich haben sie bisher alles FREIWILLIG mitgemacht!
Richtung Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt könnte man kommen, wenn die Polizisten eine unrechtmäßige Blutprobe anordnen und durchführen.
Aber soweit ist es ja bisher nicht gekommen. Und ich vermute mal kein Polizist würde eine solche Maßnahme bewusst unrechtmäßig durchführen. Dafür zieht man u.U. nämlich ziemlich zügig die Uniform aus und hat keinen Job mehr.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 18.02.09, 23:42 Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Damit die Polizei eine Blutprobe entnehmen darf, muss die Person Beschuldigter einer Straftat sein und die Blutprobe bis als Beweismittel für das Verahren erforderlich sein.
Meines Wissens reicht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (§24a StVG) aus. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Zuletzt bearbeitet von Jens L am 19.02.09, 00:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 19.02.09, 00:10 Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man
Jens L hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens reicht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (§2a StVG) aus.
Ja, da mittels Transmissionsklausel die Maßnahmen der StPO auch für Owi's genutzt werden dürfen.
Sorry, hier gehts ja um BtM. Hast natürlich völlig recht. Auf den Gedanken bin ich gar nciht gekommen. War auf den 316 und 315c fixiert.
Nachfragen, ob die nicht einen anderen Vor-Ort-Test machen können.
Z.B. kann der Schweiß von der Stirn auch ausgewertet werden (entsprechende Testutensilien vorausgesetzt).
Auch für die Owi müssen aber wohl konkrete Verdachtsmomente vorliegen, ist der Pupillentest negativ (was er ja medizinisch im Normalfall sein müsste, wenn keine besonderen Umstände vorliegen) und sind auch sonst keine Auffälligkeiten zu beobachten, erscheint es mir schon fraglich, eine Person gegen ihren Willen mit auf die Wache zu nehmen und ihr Blut entnehmen zu lassen.
Ich habe privat auch schon die abstrusesten Polizeikontrollen erlebt, kann den Ärger des Fragestellers also in gewisser Weise nachvollziehen...
also ich begrüße auch polizeikontrollen im Straßenverkehr. Aber wenn das nun alle paar wochen passiert ´halte ich das für übertrieben.
Ich habe natürlich einige bekannte die auch des öfteren in solche Kontrollen kommen. Wo der schnelltest auch negativ war. Diese bekannten konsumieren auch meines wissens keine Drogen.
Trotzdem war der Pupillentest angeblich immer auffällig und sie wurden zum Urintest aufgefordert. Also denke kann man über die Aussagekräftigkeit des pupillentestes streiten. Wenn wir mal davon ausgehen dass jedesmal Auffälligkeiten da gewesen sind!
Also wenn ich das jetzt hier richtig verstehe, hat es eigentlich keinen Sinn den urintest zu verweigern weil sie mich dann wirklich zum Bluttest zwingen können?
Kann man denn, wenn so ein Blutest zwangsweise erfolgt und dann negativ ausfällt eine art Entschädigung verlangen?
Denn immerhin war es ja eine Körperverletzung gegen meinen Willen mal ganz von dem zeitlichen Aufwand abgesehen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.02.09, 13:16 Titel: Re: Ständige Drogenkontrollen....Das Nervt !!!!was kann man
Biber hat folgendes geschrieben::
Auch in Ihrem Alter sollte man wissen, daß solche Vergleiche
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
das gleriche wie wenn man den Juden unterstellt dass sie alle lange Nasen hätten.
schlicht unpassend sind.
Nun ,das wird er von Politikern oder Wirtschaftsvertretern aufgeschnappt haben. Und die dürften in der Regel älter sein als er.
Also am Alter kann es nicht liegen.
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Aber wenn das nun alle paar wochen passiert ´halte ich das für übertrieben.
Selbst wenn sie übertrieben wären, wären sie nicht unzulassig.
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Trotzdem war der Pupillentest angeblich immer auffällig und sie wurden zum Urintest aufgefordert. Also denke kann man über die Aussagekräftigkeit des pupillentestes streiten.
Er ist ein Anhaltspunkt, nicht mehr aber auch nicht weniger
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Also wenn ich das jetzt hier richtig verstehe, hat es eigentlich keinen Sinn den urintest zu verweigern weil sie mich dann wirklich zum Bluttest zwingen können?
Genaugenommen ist der Ausdruck nicht richtig. Man muss eine Blutabnahme dulden.
Fisherman111 hat folgendes geschrieben::
Kann man denn, wenn so ein Blutest zwangsweise erfolgt und dann negativ ausfällt eine art Entschädigung verlangen?
Ob eine Blutabnahme darunterfällt, kann ich nicht sagen. Läuft die Verbringung zur Blutabnahme unter § 127 Abs. 2 StPO? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 19.02.09, 13:45 Titel:
Könnte es Sinn machen gemeinsam bei dem zuständigen Vorgesetzten vorzusprechen um den zuständigen eine ordnungsgemäße Schulung zukommen zu lassen.
Wenn die Angaben stimmen und diese Vorgehesweise vielfach bei Personen der selben Altersstruktur auftreten und in allen Fällen der Befund letztlich negativ war, dann könnte man die Vermutung äußern, dass die Beamten, mangels Erfahrung oder Sachkunde, mit vorher gebildeter Meinung in die Kontrollen gehen und mit aller Gewalt das ganze Prozedere durchführen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Sehe ich anders: Der Pupillenreflextest ist der erste Angriff, um Drogenkonsum nachzuweisen, nur leider ist der entsprechend unsicher in den Symptomen. Darum wird ja gerade der Pinkeltest angeboten. Alt. der Schweißtest. Und der ist dann - analog zum kleinen Alcotestgerät - der 'sicherere' Vortest.
Im Grunde könnte man sich also, wie beim Alkohoverdacht auch, das ganze Pupillenleuchten sparen und von vornherein den Test anbieten.
Da die Schweißtests auch entsprechend unsicher waren (wir erinnern uns an die auch hier geführten 'Ich habe Mohnbrötchen angefasst und wurde positiv getestet' Diskussionen), wurde in den meisten BL auf den Pinkeltest umgestellt.
Nun könnte man maximal diskutieren, ob man den Probanden nicht am Straßenrand pinkeln lassen könnte (was ich so handhabe, wenn dieser einverstanden ist, ist der Test dann negativ, leier ich ihm wenigstens das Verwarngeld für Wildurinieren aus der Tasche ), dies würde jedoch das Problem des TE nicht lösen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt Menschen, die unter BTM fahren. Diese gehören aus dem Verkehr gezogen. Dem Schutzmann auf der Straße bleiben ausser der Pupillenreaktion, anormalen Aktionen und Körperreaktionen kaum Möglichkeiten, dies im Vorfeld sicher auszuschliessen, ausser den Probanden pinkeln zu lassen.
Rechtlich ist das sicher, geschult sind die, die das überhaupt versuchen zu ahnden, auch. Das 57-jährige 'Isch bin sein vierzisch Jahren bei der Po'zei und früher wurde auch nicht gekifft' Streifenteam fragt meist nicht danach, weil es sich weder mit dem Vortest noch mit Pupillenreaktionen auskennt.
Wie so oft: Auch das ist kein Hexenwerk! Ich habe drei, vier Standardpunkte und die prüfe ich ab. Parallel zum Lasern kann ich auch hier behaupten: Auch ein disziplinierter 10.Klässler könnte diesen Vortest erfolgssicher abprüfen.
Die Häufigkeit der Kontrollen ergibt sich aus der Motivation der Beamten...wenn Sie jeden Abend / Nacht um 2 h durch meine Stadt fahren, haben Sie auch bei mir gute Chancen. Gegen 23 h sieht es schon anders, aber unter der Woche auch immer noch gut aus. Um 15 h relativiert sich die Kontrollhäufigkeit dann wieder. _________________ Alles wird gut.
Also wenn ich das jetzt hier richtig verstehe, hat es eigentlich keinen Sinn den urintest zu verweigern weil sie mich dann wirklich zum Bluttest zwingen können?
Meines Wissens steht eine Blutentnahme immer noch unter Richtervorbehalt!?
Ja! Nachts sind leider keine Richter da und meistens schliessen die sich tagsüber den Ausührungen der anordnenden Ermittlungsbeamten an. _________________ Alles wird gut.
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