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Ruhestörung in der Stadt

 
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:24    Titel: Ruhestörung in der Stadt Antworten mit Zitat

Also mal angenommen Person A singt mit ca. 20 anderen Personen auf offener Starße in der Stadt um ca 5 Uhr Sonntagsmorgens, alle reichlich alkoholisiert und Person A wird mit einem Freund Person B von der Polizei aus der Menge herrausgegriffen und die Personalien werden aufgenommen.

Vorher wurde keine Verwarnugn o.ä ausgesprochen.

Nach einiger Zeit kam ein Brief der Stadt, Verletzte Vorschriften zitiert ]:

gemäß §17Abs. 1 Bucgstabe d LImSchG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 1 LImSchg in der Zeit 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr betätigungen auübt, die geeignet sind die Nachtruhe zu stören.



Person A darf nach §55sich zur sache Äussern!!!


Ach ja zu dem ist zu erwähen vllt bringts ja etwas Person A ist hinssichtlich diesem Ersttäter und unter 18 Jahre ( 17Jahre)

Hat da vllt jmd. schon Erfahrungen mit soetwas und hat jmd Tipps, wie man es hinbekommt das das eingestellt wird oda mit wenig davon kommen könnte?^^

Danke im vorraus
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ordnungswidrigkeiten werden selten eingestellt. Für diese ist es auch unerheblich, wie oft der Verursacher bislang in Erscheinung getreten ist.

Dafür werden sie aber auch maximal mit einer Geldbuße geahndet werden. Wie hoch die ausfallen könnte, könnte die jeweilige Stadtsatzung ergeben.
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das schonmal nich die Antwort, die ich mir erhofft hätte^^

Aber sicherlich hat jmd Tipps, umd das Bußgeld möglichst niedrig zu halten?!!

Sollte man seine Aussage verweigern oder dazu stellung nehmen und dabei darauf hinweisen, dass man reue zeigt o.ä?


Ach ja zudem wäre vllt interessant für mich wie hoch eine solche Bußgeldzahlung ausfallen könnte, handelt sich ja nicht wirklich um ein schweres vergehen oder wird dabei kein Unterschied gemacht?
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach ja zudem wäre vllt interessant für mich wie hoch eine solche Bußgeldzahlung ausfallen könnte, handelt sich ja nicht wirklich um ein schweres vergehen oder wird dabei kein Unterschied gemacht?


War mein post zu schwer?


Zitat:
Wie hoch die ausfallen könnte, könnte die jeweilige Stadtsatzung ergeben.


Je nach LImSchG ist die Höhe der Geldbuße von 5 - 5000 Euro denkbar. Da ich über keine Kristallkugel verfüge, weiß ich nicht, wie hoch ihre Kommune das für sich umlegt. Da Sie über Internet verfügen, sollte es Ihnen ein leichtes sein, diese Info selbst zu ermitteln.

Zitat:
Sollte man seine Aussage verweigern oder dazu stellung nehmen und dabei darauf hinweisen, dass man reue zeigt o.ä?


Nochmal: Sie sind im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das juckt zunächst keinen Menschen, ob Sie Reue zeigen oder nicht. Sie kriegen einen Bußgeldbescheid. Gegen den können Sie ggf. Einspruch einlegen. Dann geht das vor Gericht. Und nur den Richter würde dann ggf. Reue interessieren. Meist wird im Owi Verfahren da aber auch schnell abgeurteilt, wenn die Beweislage klar ist. Ungefähr so, als ob Sie unangegurtet Auto fahren.
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Jo besten dank Casimir aber hab schon nach dem Strafmaß für mein stadt geguckt aber weiß nicht unter welchen begriff ich suchen sollte!
Einfach Bußgeldkattalog der betreffenden Stadt?
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Stadtsatzung, Stadtordnung, Gebührenordnung oder Bugeldkatalog...joa, damit würde ich es mal versuchen...
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja hab mal ein bisschen rumgesucht aber leider nichts konkretes gefunden, ausser die Gesetztestexte.

Hat denn jmd schon mit dem selben oder ähnlichen Problemen zu tun gehabt?
Wäre dankbar für ein Paar Bsp, hab keine Ahnung in welchen Maß ein solches Bußgeld ausfallen könnte, gibt doch sicherlich ne etwas genauere tendenz als 5-1000 Euro oder?
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn niemand aufgetan wurde, der sich beschwerte, schätze ich 40 - 100 Eus.
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und falls sich jmd aus einer Wirtschaft o.ä beschwert hat?


Ändert das viel an der Sache?

Ach ne kleine frage am rande, OWiD ist doch auch soetwas wie im Parkverbot geparkt oder?
Da wird doch keine Anzeige eingeleitet oder?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

hhead09 hat folgendes geschrieben::
Und falls sich jmd aus einer Wirtschaft o.ä beschwert hat?


Ändert das viel an der Sache?

Ja, denn das ändert die Sache insofern, als nicht nur eine Handlung unternommen wurde, die geeiegnet ist, die Nachtruhe zu stören. Es wurde vielmehr tatsächlich jemand in der Nachtruhe gestört. Das könnte zu einem höheren Bußgeld führen.

hhead09 hat folgendes geschrieben::
Ach ne kleine frage am rande, OWiD ist doch auch soetwas wie im Parkverbot geparkt oder?
Da wird doch keine Anzeige eingeleitet oder?

Eine Anzeige im eigentlichen Sinne wurde schon längst "eingeleitet". Das heißt sie ist erflogt, als sich die Beamten der Sache angenommen haben.
Woran Sie vermutlich denken ist ein Strafverfahren mit Auswirkungen auf das Führungszeugnis. Und da landen keine Ordnungswidrigkeiten.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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hhead09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja in richtung Führungszeugniss^^ , aber da kann also nichts passieren , auch nicht wenn es mal ein Strafverfahren gab was eingestellt wurde?


Weil sowat wird doch dann wieder aufgegriffen falls es nicht beim erstdelikt bleibt oda täusch ich mich da?


Ach zu dem Bußgeld...höher?

ach ne also so richtung 100-200 tacken?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

hhead09 hat folgendes geschrieben::
Ja in richtung Führungszeugniss^^ , aber da kann also nichts passieren , auch nicht wenn es mal ein Strafverfahren gab was eingestellt wurde?

Auch dann nicht.


hhead09 hat folgendes geschrieben::
Weil sowat wird doch dann wieder aufgegriffen falls es nicht beim erstdelikt bleibt oda täusch ich mich da?

Nein, nicht bei einer Owi.
_________________
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