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Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 20:14    Titel: Zitieren von Testergebnissen anderer Webseiten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtslage in folgender Situation:

Angenommen ich bin Betreiber einer Website A, darf ich dann Testergebnisse einer anderen (frei zugänglichen) Website B zitieren um diese weiter zu analysieren? Es geht hierbei nur um das reine Weiterverwenden der ermittelten Werte, es werden keinerlei Bilder oder Diagramme direkt kopiert und es wird eine Quellenangabe geliefert.
1. Müsste ich dafür die Erlaubnis von Website B einholen oder nicht?
2.Macht es einen Unterschied aus welchem Land Website B stammt?
3. Müsste ich neben einer Quellenangabe noch sonstige Angaben machen oder gibt es sonst noch etwas was ich beachten sollte?

Wie ist die Rechtslage in diesem (rein hypothetischen Smilie) Fall?

Vielen Dank!
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da niemand geantwortet scheint das ganze wohl nicht ganz trivial zu sein.Deswegen möchte ich mal eine etwas andere Frage stellen, die das Problem meines (hypothetischen Winken) Website Eigentümers auch kösen könnte

Ich habe ein bisschen im Forum gelesen, dass ein Urheber eine einmal erlaubte Nutzungserlaubnis nicht so einfach zurücknehmen kann. Deswegen folgende Fragestellung:

1. Wie spezifisch muss diese Nutzungserlaubnis sein? Kann ich einfach fragen, ob ich deren Testergebnisse (allgemein formuliert, so das zukünftige Ergebnisse auch drunter fallen werden) für meine Artikel (auch allgemein formuliert inklusiver aller zukünftiger Artikel von mir) benutzen darf?
Es ist nicht so, dass ich ihnen damit direkt Schaden würde (Glaubwürdigkeit in Frage stellen o.ä.), nur kann es gut sein, dass ich später keine Erlaubnis mehr bekomme, da die Website meine Analysemethoden selber übernimmt um daraus Profit zu schlagen und keine Wettbewerber will.

2. Wie müsste so eine Erlaubnis aussehen? Reicht da eine einfache Email? Wie kann ich beweisen, dass diese tatsächlich echt ist?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nutzungsrechte werden i. d. R. per Vertrag eingeräumt, in dem genau festgelegt ist, welche Rechte der Nutzer hat und welche nicht, außer wenn man sich kennt und seit langem zusammenarbeitet. Eine allgemeine Erlaubnis, also für alle, auch zukünftige Ergebnisse, wird wohl keiner geben, es sei denn, er wurde als Kind zu heiß gebadet.
Und bei mir unbekannten Partnern würde ich mich auch nicht auf eine einfache E-mail verlassen.
Übrigens: normalerweise zieht derjenige, der etwas möchte, den Kürzeren Winken
Beispiel aus meinem Bereich: will jemand Nutzungsrechte an meinen Fotos, gebe ich die Bedingungen und das Honorar vor;
biete ich von mir aus Redaktionen Fotos zur Veröffentlichung an, bestimmt die Redaktion die Bedingungen und das Honorar.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

"Testergebnisse", "ermittelte Werte", was hat denn sowas mit dem Urheberrecht zu tun?

Wenn wer ermittelt, dass ein Auto bei 90 km/h umkippt wie ein besoffener Elch, wenn er eine Kurve von X umschifft, dann ist dies Ergebnis kein "Werk" im Sinne des UrhG.

Berichten darf ich darüber; meistens. Ob ich diese Werte online erfahre oder dafür Betriebsspionage betreiben muss, könnte ein Strafgericht interessieren. Online ist meist legal.

Gruß aus Berlin, Gerd
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
"Testergebnisse", "ermittelte Werte", was hat denn sowas mit dem Urheberrecht zu tun?

Wenn wer ermittelt, dass ein Auto bei 90 km/h umkippt wie ein besoffener Elch, wenn er eine Kurve von X umschifft, dann ist dies Ergebnis kein "Werk" im Sinne des UrhG.

Das stimmt schon.
M. E. kommt es aber auch auf die Art der Veröffentlichung an.
Ein gesamter Testbericht mit evtl. Kommentierung des Autors wäre m. M. n. schon urheberrechtlch geschützt.
_________________
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

Ich würde tatsächlich nur die Zahlen selbst kopieren (und natürlich die Namen der Produkte sowie die zugehörige Testroutine nennen).

Wenn ich die zu testenden Produkte und das Testequipment selber alle hätte könnte ich deren Testergebnisse größtenteils reproduzieren, müsste dabei aber die Beschreibung ihrer Testroutinen benutzen.

Könnte es ein Problem sein, dass Website B die Testroutinen teilweise selbst entwickelt hat?

PS: Website B und andere ähnliche Websites sind für jeden frei zugänglich ohne dass man sich da registrieren muss oder irgendetwas bezahlen muss.
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Testergebnisse und Informationen darüber, wie diese gewonnen wurden, dürften kaum urheberrechtlichen Schutz genießen. Andere Schutzrechte, die möglicherweise verletzt werden, fallen mir auch nicht ein. Eine Quellenangabe dürfte ebenfalls nicht notwendig sein.

Aufpassen müsste man nur, wenn man die Ergebnisse vollständig oder fast vollständig übernimmt und einfach auf der eigenen Seite präsentiert. In diesem Fall könnte ein Verstoß gegen das UWG vorliegen. Die Verwendung der Ergebnisse für eigene Überlegungen und Analysen dürfte aber nicht dadurch erfasst sein.
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank, klingt einleuchtend und ist genau das, was ich hören wollte Smilie
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