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Verfasst am: 26.02.09, 09:10 Titel: Was bedeutet §46 Abs. 3 und 5 EstG?
Hallo,
Mister X hatte 2007 neben seinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte aus Kapitalvermögen betrugen 1000 Euro.
Kürzlich hat X den Steuerbescheid für 2007 erhalten.
Von den 1000 Euro aus Kapitalvermögen wurde der Freibetrag von 801 Euro abgezogen. Die verbleibenen 199 Euro wurden zunächst zu dem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit dazu gerechnet.
Ein paar Zeilen später wurden dann widerum 199 Euro abgezogen - nach §46 Abs. 3 und 5 EstG.
Nun hat sich X diesen § mal angesehen, versteht ihn aber nicht so ganz.
Bedeutet §46, dass man neben Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit noch andere Einkünfte bis zu eiuner Höhe von 410 Euro haben darf, die steuerfrei sind?
Gibts da irgendwelche Einschränkungen hinsichtlich Art der Einkünfte oder der Gültigkeit dieses §?
Verfasst am: 26.02.09, 09:52 Titel: Re: Was bedeutet §46 Abs. 3 und 5 EstG?
Knarf2000 hat folgendes geschrieben::
Bedeutet § 46, daß man neben Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit noch andere Einkünfte bis zu einer Höhe von 410 Euro haben darf, die steuerfrei sind?
Gibts da irgendwelche Einschränkungen hinsichtlich Art der Einkünfte oder der Gültigkeit dieses §?
Nun ja, nicht der ganze §, sondern nur die Absätze bezüglich dieser "Härtefallpauschale" bis zu 410 Euro besagen genau dieses. Einschränkungen sind mir da nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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