Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.02.09, 20:24 Titel: Gütetermin + früher 1. Termin
Anwalt Kläger stellt Antrag, Beklagter ebenfalls. Richter würgt jeden Kommentar ab und will nur Neues gegenüber schriftlicher Klageerwiderung hören. Neues soll aber erst nach Pause gesagt werden dürfen: da sitzen andere Parteien, die auf Verhandlung warten. Diese sollen vorgezogen werden. Aber: Urteil steht schon fest u. wird am x, verkündet. Beklagter, dann ist ja alles weitere sinnlos. Ende.
Ist das Justizia 2009 und habe ich einen großen Fehler begangen, ohne Anwalt aufzutreten???
Danke für eine Antwort.
habe ich einen großen Fehler begangen, ohne Anwalt aufzutreten???
Wenn Sie Ihre Klageerwiderung sprachlich genauso ungeschickt formuliert haben wie Ihren Beitrag und in der mündlichen Verhandlung ebenso wirr aufgetreten sind, lautet die Antwort: "ja".
Das ist nicht hämisch gemeint. Aber wenn Sie nicht einmal in der Lage sind, diesen Sachverhalt verständlich mitzuteilen, liegt auf der Hand, dass es auch vor Gericht zu Missverständnissen kommt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Verfasst am: 19.02.09, 13:35 Titel: Gütetermin/1.früher Termin
Hallo Vormundschaftsrichter,
so unklar? Richter wollte nur Neues hören, nachdem ich Vergleich abgelehnt hatte. Da im Saal jedoch mind. 3 andere Parteien auf ihre Verhandlung warteten, wollte er diese alle vorziehen. Hiernach könne Neues dann vorgetragen werden. Dann sagte Richter: Urteil steht doch fest. Ich : dann ist ja weiteres sinnlos. Damit schloß der Richter den 1. frühen Termin. Urteil 10. März.
Ich finde: klar geschrieben, zeigt m.E. aber, dass man sich nicht ohne Anwalt in eine Verhandlung begeben darf. Als Laie wird man m.E. überrollt.
Verfasst am: 22.02.09, 17:17 Titel: Gütetermin + früher 1. Termin
Hallo Beitragsschreiber, ja es ist schon schwer. Erst wollte der Richter einen Vergleich: z.B. ihre Mutter war doch 95 Jahre alt(dann kann man ja den Löffel abgeben?) geben sie doch Ruhe und der Kläger auch. Nach meinem Nein kam die Frage: haben Sie etwas Neues noch vorzutragen. Ja, das habe ich.
Richter: sie sehen ja, hier sitzen noch andere Parteien und warten. Ich unterbreche jetzt, führe die anderen Verhandlungen und dann können sie hiernach vortragen. Aber, das Urteil steht eigentlich fest. Ich: dann ist ja ein weiterer Vortrag sinnlos. Ende war.
Ich bin stocksauer, dass man bei Gericht derart abgewickelt wird. Mit einem Anwalt wäre dies sicher nicht passiert. Oder?
Frage: haben Sie etwas Neues noch vorzutragen. Ja, das habe ich.
Richter: ... und dann können sie hiernach vortragen. Aber, das Urteil steht eigentlich fest.
Ich: dann ist ja ein weiterer Vortrag sinnlos. Ende war.
wenn man die schilderung so nimmt, wie sie da steht, wäre gelegenheit gewesen, über einen befangenheitsantrag gegen den richter nachzudenken.
aber ansonsten gilt, was beitragsschreiber dazu geschrieben hat: nix genaues weiß man nicht anhand ihrer schilderung. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Manchmal ist es hilfreich, den vorsitzenden Richter zu fragen, wie (s)eine Aussage konkret gemeint war. In der Regel geben sie gerne Auskunft (Rechtsbelehurng incl.). Noch nie habe ich bei einer Verhandlung von einer Richter, einer Richterin gehört "Das ist egal, das müssen Sie nicht verstehen...". Wenn natürlich die Aussage von der Kläger- oder Beklagtenpartei kommt: [i]"ja, da kann man nichts machen" oder " dann ist eh' alles zu spät...." [/i]..dann hat der Richter natürlich auch keine Lust mehr, weiterzumachen und wertet eine solche Aussage als Einverständnis ..... zum Urteil.....und / oder die Verhandlung zu beenden. Kann man ihm auch nicht verdenken, schliesslich wollen die anderen auch noch drankommen und der Kläger oder Beklagte hat ja immer noch das Recht zur Berufung.
Ob ein Berufungsantrag allerdings noch während der Verhandlung gestellt werden muss, das weiss ich leider nicht. Vielleicht gibts noch einen Hinweis dazu von den anderen hier im Forum. LG Phönix
Anwalt Kläger stellt Antrag, Beklagter ebenfalls. Richter würgt jeden Kommentar ab und will nur Neues gegenüber schriftlicher Klageerwiderung hören. .
Dem Fall konnte ich entnehmen, dass der Beklagte OHNE Anwalt dort war und es für ihn dumm gelaufen ist, WEIL der Richter angeblich beide Anträge, also auch den Antrag des Beklagten abgewürgt hat. Wieso soll ich das falsch verstanden haben ?
Der Threadschreiber hatte doch die Rolle des Beklagten ? Er bedauerte doch noch, OHNE Anwalt dort gewesen zu sein. Ich meine, ich habe das genau so verstanden, wie es gemeint war.
Danke aber für die Auskunft, dass Berufungsanträge nach der Urteilsverkündigung erst gestellt werden können. Da bin ich jetzt schlauer, denn das wusste ich noch nicht.
LG Phönix
Anwalt Kläger stellt Antrag, Beklagter ebenfalls. Richter würgt jeden Kommentar ab und will nur Neues gegenüber schriftlicher Klageerwiderung hören. .
Dem Fall konnte ich entnehmen, dass der Beklagte OHNE Anwalt dort war und es für ihn dumm gelaufen ist, WEIL der Richter angeblich beide Anträge, also auch den Antrag des Beklagten abgewürgt hat. Wieso soll ich das falsch verstanden haben ?
Ob abgewürgt oder nicht: Offenbar hat der Richter dem (Klageabweisungs-)Antrag des Beklagten statgegeben. Dieser hat also gewonnen. Wie soll der Richter beide Anträge abweisen?! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anwalt Kläger stellt Antrag, Beklagter ebenfalls. .
Ich klinke mich jetzt aus, da ich gar nichts mehr verstehe. Meiner Meinung nach liegt hier der Knackpunkt warum wir aneinander vorbeireden. Welche Anträge ? Es kann nur einer eine Antrag auf Klageabweisung stellen und dies bereits in der 1. Instanz, aber wie gesagt, ich klinke mich aus. Ich verstehe den ganzen Beitrag als Laie nicht mehr. Sorry, nicht persönlich nehmen. Ist besser so, da ich nichts beitrage zur Kärung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.