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jemand war Kläger in einem Verfahren. Das protokoll weicht von der Anhörung ab und ist für den Kläger ungünstig. das Prokoll der Anhörung wurde auf Tonband erstellt, ohne Protokollführer, § 159, 1 ZPO. Im schriftlichen Protokoll ist kein Verweis auf die Herstellung, kein Genehmigungsvermerk, kein Vermerk des Einverständnisses oder des nochmal Vorspielens.
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