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Verfasst am: 17.02.09, 20:28 Titel: Mitte des Jahres geheiratet... Steuererklärung?
Hallo. Habe folgendes Anliegen:
Arbeitnehmer A hat bisher noch nie Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun soll eine Steuererklärung abgegeben werden, da der Weg zur Arbeitsstelle mit dem Auto zurückgelegt wird und mehr als 20 km beträgt.
Bis Juli 2009 wurde Arbeitnehmer A nach der Steuerklasse 1 besteuert, da er ledig war. Im August hat Arbeitnehmer A geheiratet und nun nach der Steuerklasse 3 besteuert.
Die Ehefrau des Ehegatten hat kein Einkommen in dem jahr 2009 erziehlt.
Nun soll eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden.
Wie wird das Finanzamt das Einkommen der Ehegatten versteuern? Einzeln, sprich das von dem Einkommen des Ehemannes den Freibetrag von 7664 EUR abziehen und besteuern und dann von dem Einkommen der Ehefrau ebenfalls den Freibetrag abziehen, oder wird das gemeinsam erziehlte Einkommen der Ehegatten um den Freibetrag von 15348 EUR gemindert?
Können in der Steuererklärung die an die krankenkasse abgeführten Beiträge geltend gemacht werden?
Können in der Steuerklärung die an die Rentenversicherung abgeführten Beiträge als Altersversorgung geltend gemacht werden?
Verfasst am: 18.02.09, 08:28 Titel: Re: Mitte des Jahres geheiratet... Steuererklärung?
zeider hat folgendes geschrieben::
Hallo. Habe folgendes Anliegen:
Arbeitnehmer A hat bisher noch nie Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun soll eine Steuererklärung abgegeben werden, da der Weg zur Arbeitsstelle mit dem Auto zurückgelegt wird und mehr als 20 km beträgt.
Bis Juli 2009 wurde Arbeitnehmer A nach der Steuerklasse 1 besteuert, da er ledig war. Im August hat Arbeitnehmer A geheiratet und nun nach der Steuerklasse 3 besteuert.
Die Ehefrau des Ehegatten hat kein Einkommen in dem jahr 2009 erziehlt.
Nun soll eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden.
Wie wird das Finanzamt das Einkommen der Ehegatten versteuern? Einzeln, sprich das von dem Einkommen des Ehemannes den Freibetrag von 7664 EUR abziehen und besteuern und dann von dem Einkommen der Ehefrau ebenfalls den Freibetrag abziehen, oder wird das gemeinsam erziehlte Einkommen der Ehegatten um den Freibetrag von 15348 EUR gemindert?
Im vorliegenden Fall scheint sich eine Zusammenveranlagung zu empfehlen, somit bekommt das Ehepaar den/ doppelten Freibetrag/Freibeträge gewährt.
zeider hat folgendes geschrieben::
Können in der Steuererklärung die an die krankenkasse abgeführten Beiträge geltend gemacht werden?
Ja, als Sonderausgaben.
zeider hat folgendes geschrieben::
Können in der Steuerklärung die an die Rentenversicherung abgeführten Beiträge als Altersversorgung geltend gemacht werden?
Nein, es sind Sonderausgaben. Es sei denn, daß es sich um Beiträge handelt, die z. B. eine Riester-Rente sind. Diese sind zwar auch Sonderausgaben, jedoch nur dann, wenn die Steuerminderung höher als der Zulagenanspruch ist.
zeider hat folgendes geschrieben::
Danke für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Krankenversicherungbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können mit gewissen Einschränkungen als Sonderausgaben abgezogen werden.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung ist die relevante Bezugsgröße das gemeinsame Einkommen der Ehegatten. Es wird als der Grundfreibetrag in Höhe von 15.328€ auf das gemeinsame Einkommen gewährt. Es gilt auch das gesamte Jahreseinkommen, also auch die Zeit vor der Hochzeit.
Das gilt sinngemäß auch für fast alle anderen Beträge.
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