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Herr und Frau X trennen sich, auch räumlich. Sie haben ein Schulkind, es wid bei Frau X leben. Frau X hat einen 400 Euro Job und Herr und Frau X einigen sich gütlich auf die Höhe des Unterhaltes.
Wie ist denn die Rechtslage mit den Lohnsteuerklassen?
Denn Frau X arbeitet nicht auf Lohnsteuer und würde sich bei Herrn X etwas ändern, hätte er mehr Abzüge und könnte Frau X nicht den zugesagten Unterhalt bezahlen, auf den diese aber dringend angewiesen wäre.
Ist es möglich, das während dem Trennungsjahr alles bleibt wie es ist? Es bestünde ja auch eine Option auf Versöhnung.
im Trennungsjahr kann alles beim alten bleiben - aber beide müssen dann auch die ESt-Erklärung unterschreiben. Etrst im Folgejahr muss der getrennt lebende Ehepartner Steuerklasse 1 nehmen! Dadurch ist das Netto deutlich niedriger als Bei Kl. 3!
Allerdings kann im Folgejahr dann der Unterhalt an die Frau ohne den Kindesunterhalt steuerlich geltend gemacht werden. Das gleicht einen großen Teil der schlechteren Steuerklasse wieder aus. Dieser Unterhalt kann dann auch als Freibetrag in die Steuerkarte eingetragen werden.
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