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Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt

 
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fichtenolm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:16    Titel: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

Hallo,

über Internetauktionshäuser im Netz werden ja auch viele Fahrzeuge angeboten und verkauft bzw. versteigert.
Jetzt steht bei solchen Angeboten oft in der Artikelbeschreibung z.B.:
"Spaßbieter hören von meinem Anwalt und zahlen 20 % des Verkaufspreises" oder "Bei Nichtabnahme werden 30 % vom Kaufpreis von meinem Anwalt eingefordert"

Mal angenommen Herr X kauft von Frau Y über so ein Internetauktionshaus bei einer Onlineversteigerung ein Fahrzeug. Herr X überlegt sich hinterher ohne das Fahrzeug gesehen zu haben das es Eigenschaften hat die ihm nicht gefallen und das er dieses Fahrzeug dann doch nicht haben möchte und tritt vom Kauf zurück.
Da Frau Y den Herrn X ja nicht zwingen kann das Fahrzeug zu kaufen akzeptiert sie den Rücktritt vom Kauf.
Könnte jetzt Frau Y tatsächlich auf die 20 % bestehen ?
Denn Frau Y hatte in der Artikelbeschreibung genau so einen Hinweis das bei Nichtabnahmen 20 % fällig werden mit drin.
Bei z.B. einem hohen Verkaufspreis wäre das ja schon eine ganz schöne Summe.

Wie ist da die Rechtslage ?

Gruß
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:36    Titel: Re: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

fichtenolm hat folgendes geschrieben::
"Spaßbieter hören von meinem Anwalt und zahlen 20 % des Verkaufspreises" oder .....
nicht alles, was auf [Internet Aukionshaus] steht, ist auch rechtlich korrekt.
Andererseits kommt meist ein Vertrag durch das Bieten zustande, auf den der Verkäufer dann bestehen könnte.
Aber trotzdem gibt es bei so einem Handel ein 14 tägiges Rücktrittsrecht wie bei jedem Online oder Haustürgeschäft.

hws
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ChevChelios
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Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

auch von Privat?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:50    Titel: Re: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Aber trotzdem gibt es bei so einem Handel ein 14 tägiges Rücktrittsrecht wie bei jedem Online oder Haustürgeschäft.
Hätten Sie für diese Aussage eine Quelle? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 18:55    Titel: Re: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Hätten Sie für diese Aussage eine Quelle? Geschockt

"Frau Y" scheint wohl auf Privatverkauf hinzudeuten ..

hws
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Verkauf von privat!

Im Übrigen hätte Frau Y Herrn X sehr wohl (zur Not gerichtlich) zwingen können, das Fahrzeug zu kaufen und hätte somit in eine Rückabwicklung nicht einwilligen müssen.

Die genannte Klausel dürfte wohl als Vertragsstrafe auszulegen sein, soweit diese nicht als AGB zu qualifizieren sind, ist die Vereinbarung grds. wirksam.

Allerdings könnte hier die (vermutlich vorbehaltlose) Rückabwicklungsvereinbarung dem Anspruch auf Zahlung der Vertraggstrafe entgegenstehen, das müsste ich wohl nochmal im Kommentar nachblättern Winken .
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fichtenolm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen Frau Y handelt als Privatperson auf dem Internetauktionshaus und der Fahrzeugverkauf ist auch rein privat.
Sie hat dem Herrn X nur mitgeteilt, dass sie sein Rücktritt vom Kauf akzeptiert.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:38    Titel: Re: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
"Frau Y" scheint wohl auf Privatverkauf hinzudeuten ..
Ich nehme an, diese Antwort sollte ein schlichtes 'nein' ersetzen. Mit den Augen rollen
_________________
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:02    Titel: Re: Fahrzeugverkauf über Internetauktionshaus und Rücktritt Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
hws hat folgendes geschrieben::
"Frau Y" scheint wohl auf Privatverkauf hinzudeuten ..
Ich nehme an, diese Antwort sollte ein schlichtes 'nein' ersetzen. Mit den Augen rollen


Vermutlich Cool
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