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Habe ein Grundstück vom Insolvenzverwalter erworben, eine Hälfte hat mir schon gehört.
Der alte Besitzer hat noch einige Garagen dort in Benutzung, möcht ihn aber loswerden.Im Notarvertrag hat sich das nicht einbauen lassen, weil ich ja vom Insolvenzverwalter gekauft habe, und ihn sowas nicht interressiert.Soll ich die Schlösser austauschen,darf ich das?Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich,möglichst ohne grossen Aufwand, den loszuwerden? Wie soll ich vorgehen?Auf meine Anfrage an den Vorbesitzer kommt immer nur: Ich komm mal vorbei,hab jetzt keine Zeit!
MfG Schenker
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