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Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.02.09, 08:06 Titel: Abordnung Landesbeamter zum Bund
Hallo,
ein Landesbeamter wird für, sagen wir mal 5 Jahre, zum Bund abgeordnet.
Er nimmt dort eine seiner Besoldung entsprechende Tätigkeit war.
Erfolgt die Bezahlung während der Abordnung durch die aktuelle Behörde oder durch die Ursprungsbehörde ?
Richtet sich die Besoldung während der Abordnung nach den Bundesbesoldungsvorschriften (wäre derzeit vermutlich etwas mehr) oder nach
den Landesbesoldungsvorschriften ?
Hab mir den § 14 Beamtenstatusgesetz durchgelesen, aber es wurde mir daraus nicht ganz klar. _________________ ausgezeichnet
die Abordnung berührt ja die Rechtsstellung des Beamten nicht, was nichts anderes heißt, als dass sowohl das BeaV zum abgebenden Dienstherrn, das Amt, als auch die Planstelle, die Dienstbezeichnung, der Anspruch auf Besoldung und Versorgung bestehen bleiben. Neu ist, dass erstmal in § 14 (4) S. 3 BeamtStG eine "Bezahlungsabrede" getroffen wird, sodass der aufnehmende Dienstherr verpflichtet ist´, in die die Bezügezahlung einzutreten, was auch vernünftig ist. Zu "bezahlen" hat er aber lediglich die Höhe der Bezüge, die der Beamte vor seiner Abordnung bei abgebenden Dienstherrn erhalten hatte und nicht nach der, die es beim aufnehmenden Dienstherrn geben würde.
Spannend ist m. E. auch die Frage, ob man bei einer Zeitdauer von 5 Jahren überhaupt noch von einer Abordnung sprechen kann und wie die etwaige Versorgungsregelung (sprich: Staatsvertrag) aussieht.
Plog/Wiedow sind bei ihren Formulierungen zu § 14 BeamtStG auch noch eher vorsichtig.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Und wie man der aktuellen Presse entnehmen kann, ist dieser durchaus noch umstritten, aber man will ja vorher bereits informiert sein _________________ ausgezeichnet
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