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recht.de :: Thema anzeigen - In der Ehe für Schwiegereltern Pflegegeld oder ähnliches ..?
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In der Ehe für Schwiegereltern Pflegegeld oder ähnliches ..?

 
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 09:27    Titel: In der Ehe für Schwiegereltern Pflegegeld oder ähnliches ..? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forums besucher und Rechtsexperten,
ich habe eine frage zu der ich aber keine Passende Überschrift weiß.
Es geht um Schwiegereltern.
Ich habe schon einmal hier im Forum nachgefragt wie es ist wenn ich ein Vermögen habe und meine Eltern z.b ins Altersheim müssen ob ich dafür aufkommen muss.
Mir wurde gesagt das ich dafür nicht aufkommen muss.
Ich möchte nämlich mit dem Vermögen mir irgendwann einmal eine Wohnung bzw. ein eigenes Haus kaufen.
Jetzt aber eine andere frage wie verhält sich das mit den Schwiegereltern ?
Also was ist wenn diese ein Pflegefall werden ?
Muss ich da evtl. mit meinem Vermögen gerade stehen oder nicht ?
Ich hoffe ihr habt einigermaßen verstanden was ich wissen will und würde mich sehr über eure Antworten freuen.

P.s und wie verhält sich das für die eigenen Eltern ?
Vielen Dank dafür im vorraus !!! Und schönen Tag noch !
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schwiegersohn ist nicht verpflichtet, seinen Schwiegereltern Unterhalt zu leisten.

Die Tochter ist zur Unterhaltsleistung für ihre Eltern verpflichtet, soweit sie leistungsfähig ist. Ihre Leistungsfähigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang ihr Einkommen zur Deckung des angemessenen Familienunterhalts benötigt wird. Soweit der angemessene Familienunterhalt durch den Beitrag, den der Schwiegersohn zum Familienunterhalt zu leisten hat, abgedeckt wird, kann das Einkommen der Tochter zum Unterhalt der Eltern herangezogen werden. Der Teil des Einkommens der Tochter, der nicht für den Familienunterhalt benötigt, sondern zur Vermögensbildung eingesetzt wird, steht prinzipiell für Unterhaltszahlungen an die Eltern zur Verfügung. Vermögensbildende Maßnahmen dürfen sich – mit Ausnahme der Finanzierung eines angemessenen Eigenheims oder angemessener zusätzlicher Altersversorgung - nicht zu Lasten eines unterhaltsberechtigten Elternteils auswirken.
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 15:51    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Hallo Franz Königs,
vielen Dnak für die Antwort !
Hat mir sehr geholfen für meine Unruhe die ich habe.
Sag mal eine frage vielleicht noch ...
Wie oder wo eignet ihr euch solches wissen an ?
Mir würde es auch gefallen hier im forum helfen zu können.
Oder soll ich das lieber sein lassen und mich hier im Forum nur als frager melden ?
Danke und schönen Tag !
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:38    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

cbpanther2 hat folgendes geschrieben::
Wie oder wo eignet ihr euch solches wissen an?

Meine Kenntnisse stammen aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit. Weil ich an familienrechtlichen Fragen interessiert bin. bemühe ich mich, meine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.

Zitat:
Mir würde es auch gefallen hier im forum helfen zu können. Oder soll ich das lieber sein lassen und mich hier im Forum nur als frager melden?

Um in diesem Forum anderen Fragestellern helfen zu können, muss man nicht unbedingt über eingehende Fachkenntnisse verfügen. Um Anderen brauchbare Tips und Hinweise geben zu können, sollte man aber über mehr als nur geringfügige Kenntnisse und Erfahrungen in wenigstens einem der Bereiche verfügen, die in diesem Forum behandelt werden. Hilfreiche Beiträge wären sonst wohl nicht zu erwarten.
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