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Privater KFZ Verkauf als Gewerbetreibender Intern.plattform
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:14    Titel: Privater KFZ Verkauf als Gewerbetreibender Intern.plattform Antworten mit Zitat

Hallo Forumler

die Suche hat nicht viel gebracht, daher ein neues Thema.
Wenn hier falsch ist, bitte ich um Verschiebung Sehr glücklich

Folgendes:

Person A betreibt ein Internetklamottenhandel über die bekannte 3..2..1 Internetplattform.

Er bietet sein privates (leider heruntergekommenes) KFz über diesen Account an und schreibt ausdrücklich:
Zitat:
GEBOTEN WIRD AUF EIN GEBRAUCHT ARTIKEL ICH BIN PRIVATANBIETER DAS BEDEUTET MIT DER ABGABE EINES GEBOTS ERKLÄREN SIE SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN AUF DIE IHNEN GESETZLICH ZUSTEHNDE GARANTIE BEI GEBRAUCHTWAREN VÖLLIG ZU VERZICHTEN.RÜCKNAHME UND NACHVERHANDLUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN.VERKAUF OHNE JEGLICHER GARANTIE.KANN AUCH GERNE VOR AUKTIONSENDE BESICHTIGT WERDEN.BEI SPASSBIETERN FALLEN 25% DES ERZIELTEN KAUFPREISES AN.ABHOLUNG MUSS INNERHALB 5-TAGEN NACH DER AUKTION GEGEN BARGELD ERFOLGEN.FAHRZEUG IST


Meine Frage nun:

Ist das so überhaupt korrekt?
Kann er über seinen gewerblichen Account ein Privatverkauf anpreisen und dann auch noch Garantie/Gewährleistung ausschlagen?
Falls das KFZ für etwa 6000 € verkauft werden WÜRDE, begeht er dann nicht Steuerhinterziehung, wenn er diesen Verkauf nicht angibt?
Welche § werden hier missachtet?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dass er beim Autoverkauf nicht gewerblich handelt, ist verständlich. Winken

Dass aber private Güter über eine Firma/Unternehmen/ angemeldetes Gewerbe als privat verkauft werden dürfen, war mir neu! Traurig
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hatten den Fall hier vor kurzem ganz ähnlich und sind letztlich zum gleichen Ergebnis gekommen.

Wenn der Verkäufer eine nat. Person ist und über den gewerblichen Account eine gewerbeunspezifische Sache verkauft, so wird er zumindest nicht automatisch als Unternehmer einzuordnen sein.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe, ich bringe die Fachbegriffe nicht durcheinander Verlegen

Person hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in seinen Auktionen angegeben.
Person bietet über diesen gewerblichen Shop Modeware an und erzielt dadurch einen durchschnittlichen Betrag von ca 1200 € pro Monat.

Und genau über demselben "Auktionshaus"-Account bietet er jetzt sein PrivatKFz an.

Bitte keine Klarnamen und auch keine Umschreibungen
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat es eigentlich schon passend auf den Punkt gebracht...
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das nicht total "in". Auch von Autohändlern, die als Privatperson auftreten?! Was macht man denn da?? Geschockt
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Unterschied, ob ein KFZ Händler versucht, als Verbraucher aufzutreten oder ein sonstiger UNternehmer, dessen gewerbliche Tätigkeit nichts mit dem Verkauf von KFZ zu tun hat.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist es völlig in Ordnung sein privates KFZ unter dem Namen der Firma zu veräussern ?

Ichhab das Gefühl, wir schreiben aneinander vorbei, oder ich verstehe das nicht Lachen Verlegen
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so problematisch sein soll?
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so problematisch sein soll?


weil es für mich nicht verständliche Antworten sind, sondern nur eine "wenn der Verkäufer"..."dann".....These

Die einzige direkte Antwort wär diese hier, die ich auch verstanden habe

Zitat:
Wenn der Verkäufer eine nat. Person ist und über den gewerblichen Account eine gewerbeunspezifische Sache verkauft, so wird er zumindest nicht automatisch als Unternehmer einzuordnen sein.


dort ist für mich allerdings das
Zitat:
"zumindest nicht AUTOMATISCH"
ausschlaggebend...

Meine Frage wäre dann: wenn nicht automatsch?..wann denn dann?

Für mich ist hier nicht klar, ob das so einfach geschehen kann. Ein Privatverkauf unter dem Namen einer Firma. Ich weiss nicht, wie es anders ausgedrückt werden könnte, für mich ist es aber nicht schlüssig, warum man einen Privatverkauf über die Firma angibt. Für mich sieht es nach Irreführung aus, selbst wenn ich reinschreibe, dass man als Privatperson sämtliche Gewährleistung ausschliesst, die ich als Unternehmen dem Kunden gegenüber aber sehr wohl hätte.


Vielleich bin ich zu dieser späten Stunde auch einfach nur begriffsstutzig... Mit den Augen rollen hatte nen anstrengenden Tag mit Gas/Stromdiebstahl durch den Vermieter Traurig
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, ob es sich beim Verkäufer um einen UNternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt. Dabei kommt es nur auf Tatsachen an und nicht darauf, als was sich der Verkäufer ausgibt.

Um Unternehmer zu sein, muss das Geschäft daher einen spezifischen Bezug zur selbständigen, gewerblichen Tätigkeit aufweisen.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::

Meine Frage wäre dann: wenn nicht automatsch?..wann denn dann?
Für mich ist hier nicht klar, ob das so einfach geschehen kann. Ein Privatverkauf unter dem Namen einer Firma. Ich weiss nicht, wie es anders ausgedrückt werden könnte, für mich ist es aber nicht schlüssig, warum man einen Privatverkauf über die Firma angibt. Für mich sieht es nach Irreführung aus, selbst wenn ich reinschreibe, dass man als Privatperson sämtliche Gewährleistung ausschliesst, die ich als Unternehmen dem Kunden gegenüber aber sehr wohl hätte.
Vielleich bin ich zu dieser späten Stunde auch einfach nur begriffsstutzig... Mit den Augen rollen hatte nen anstrengenden Tag mit Gas/Stromdiebstahl durch den Vermieter Traurig

Bäckermeister A verkauft seinen PrivatPkw und gibt als Kontakt/Adresse seine Bäckerei an.
Der Verkauf ist deswegen nicht automatisch gewerblich.
Kfz-Händler B vertickt seine Ladenhüter über seine Privatadresse als "Privatperson". Der Verkauf ist gewerblich.
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, ob es sich beim Verkäufer um einen UNternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt.

Ja ist er, Verkäufer ist selbständig, hat 2 kleine Modeläden in der Stadt [Name entfernt]. Zusätzlich bietet er die Kleidung aus den Läden auch über das Internetauktionshaus zum Verkauf an.

Zitat:
Bäckermeister A verkauft seinen PrivatPkw und gibt als Kontakt/Adresse seine Bäckerei an.

Der VK bietet über das Auktionshaus seine Kleider an als ****-Shop.
Auf dieser Shop-Seite bietet er aufgeführt zwischen den Hosen und TShirt-Angeboten, sein PrivatKFZ an.
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen wir den Namen der Stadt mal außen vor, die Fall ließe sich sonst ggf. individualisieren Winken .
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Lassen wir den Namen der Stadt mal außen vor, die Fall ließe sich sonst ggf. individualisieren Winken .

Sorry Winken

Zitat:
... ob jemand als Unternehmer handelt, ausschließlich um den konkreten Vertragsschluss geht.


Sie meinen, dass er mit dem Verkauf der Mode Geld verdient?! Ums ganz einfach zu sagen:
Kunde kommt in Laden, sieht Jeans, bezahlt an der Kasse und verlässt den Laden?!

= Vertragsschluss

richtig?
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