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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.09, 19:14 Titel: Privater KFZ Verkauf als Gewerbetreibender Intern.plattform |
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Hallo Forumler
die Suche hat nicht viel gebracht, daher ein neues Thema.
Wenn hier falsch ist, bitte ich um Verschiebung
Folgendes:
Person A betreibt ein Internetklamottenhandel über die bekannte 3..2..1 Internetplattform.
Er bietet sein privates (leider heruntergekommenes) KFz über diesen Account an und schreibt ausdrücklich:
| Zitat: | | GEBOTEN WIRD AUF EIN GEBRAUCHT ARTIKEL ICH BIN PRIVATANBIETER DAS BEDEUTET MIT DER ABGABE EINES GEBOTS ERKLÄREN SIE SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN AUF DIE IHNEN GESETZLICH ZUSTEHNDE GARANTIE BEI GEBRAUCHTWAREN VÖLLIG ZU VERZICHTEN.RÜCKNAHME UND NACHVERHANDLUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN.VERKAUF OHNE JEGLICHER GARANTIE.KANN AUCH GERNE VOR AUKTIONSENDE BESICHTIGT WERDEN.BEI SPASSBIETERN FALLEN 25% DES ERZIELTEN KAUFPREISES AN.ABHOLUNG MUSS INNERHALB 5-TAGEN NACH DER AUKTION GEGEN BARGELD ERFOLGEN.FAHRZEUG IST |
Meine Frage nun:
Ist das so überhaupt korrekt?
Kann er über seinen gewerblichen Account ein Privatverkauf anpreisen und dann auch noch Garantie/Gewährleistung ausschlagen?
Falls das KFZ für etwa 6000 € verkauft werden WÜRDE, begeht er dann nicht Steuerhinterziehung, wenn er diesen Verkauf nicht angibt?
Welche § werden hier missachtet?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.09, 19:48 Titel: |
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Dass er beim Autoverkauf nicht gewerblich handelt, ist verständlich.
Dass aber private Güter über eine Firma/Unternehmen/ angemeldetes Gewerbe als privat verkauft werden dürfen, war mir neu!  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 20:35 Titel: |
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Wir hatten den Fall hier vor kurzem ganz ähnlich und sind letztlich zum gleichen Ergebnis gekommen.
Wenn der Verkäufer eine nat. Person ist und über den gewerblichen Account eine gewerbeunspezifische Sache verkauft, so wird er zumindest nicht automatisch als Unternehmer einzuordnen sein. |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.09, 21:09 Titel: |
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Ich hoffe, ich bringe die Fachbegriffe nicht durcheinander
Person hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in seinen Auktionen angegeben.
Person bietet über diesen gewerblichen Shop Modeware an und erzielt dadurch einen durchschnittlichen Betrag von ca 1200 € pro Monat.
Und genau über demselben "Auktionshaus"-Account bietet er jetzt sein PrivatKFz an.
Bitte keine Klarnamen und auch keine Umschreibungen _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 21:50 Titel: |
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| Beitragsschreiber hat es eigentlich schon passend auf den Punkt gebracht... |
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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 19.02.09, 22:40 Titel: |
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Ist das nicht total "in". Auch von Autohändlern, die als Privatperson auftreten?! Was macht man denn da??  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 22:42 Titel: |
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| Es ist ein Unterschied, ob ein KFZ Händler versucht, als Verbraucher aufzutreten oder ein sonstiger UNternehmer, dessen gewerbliche Tätigkeit nichts mit dem Verkauf von KFZ zu tun hat. |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.09, 23:06 Titel: |
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Also ist es völlig in Ordnung sein privates KFZ unter dem Namen der Firma zu veräussern ?
Ichhab das Gefühl, wir schreiben aneinander vorbei, oder ich verstehe das nicht  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 19.02.09, 23:42 Titel: |
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| Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so problematisch sein soll? |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.02.09, 23:53 Titel: |
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| spraadhans hat folgendes geschrieben:: | | Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so problematisch sein soll? |
weil es für mich nicht verständliche Antworten sind, sondern nur eine "wenn der Verkäufer"..."dann".....These
Die einzige direkte Antwort wär diese hier, die ich auch verstanden habe
| Zitat: | | Wenn der Verkäufer eine nat. Person ist und über den gewerblichen Account eine gewerbeunspezifische Sache verkauft, so wird er zumindest nicht automatisch als Unternehmer einzuordnen sein. |
dort ist für mich allerdings das | Zitat: | | "zumindest nicht AUTOMATISCH" | ausschlaggebend...
Meine Frage wäre dann: wenn nicht automatsch?..wann denn dann?
Für mich ist hier nicht klar, ob das so einfach geschehen kann. Ein Privatverkauf unter dem Namen einer Firma. Ich weiss nicht, wie es anders ausgedrückt werden könnte, für mich ist es aber nicht schlüssig, warum man einen Privatverkauf über die Firma angibt. Für mich sieht es nach Irreführung aus, selbst wenn ich reinschreibe, dass man als Privatperson sämtliche Gewährleistung ausschliesst, die ich als Unternehmen dem Kunden gegenüber aber sehr wohl hätte.
Vielleich bin ich zu dieser späten Stunde auch einfach nur begriffsstutzig... hatte nen anstrengenden Tag mit Gas/Stromdiebstahl durch den Vermieter  _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 07:08 Titel: |
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Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, ob es sich beim Verkäufer um einen UNternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt. Dabei kommt es nur auf Tatsachen an und nicht darauf, als was sich der Verkäufer ausgibt.
Um Unternehmer zu sein, muss das Geschäft daher einen spezifischen Bezug zur selbständigen, gewerblichen Tätigkeit aufweisen. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 20.02.09, 08:00 Titel: |
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| Carlton hat folgendes geschrieben:: |
Meine Frage wäre dann: wenn nicht automatsch?..wann denn dann?
Für mich ist hier nicht klar, ob das so einfach geschehen kann. Ein Privatverkauf unter dem Namen einer Firma. Ich weiss nicht, wie es anders ausgedrückt werden könnte, für mich ist es aber nicht schlüssig, warum man einen Privatverkauf über die Firma angibt. Für mich sieht es nach Irreführung aus, selbst wenn ich reinschreibe, dass man als Privatperson sämtliche Gewährleistung ausschliesst, die ich als Unternehmen dem Kunden gegenüber aber sehr wohl hätte.
Vielleich bin ich zu dieser späten Stunde auch einfach nur begriffsstutzig... hatte nen anstrengenden Tag mit Gas/Stromdiebstahl durch den Vermieter  |
Bäckermeister A verkauft seinen PrivatPkw und gibt als Kontakt/Adresse seine Bäckerei an.
Der Verkauf ist deswegen nicht automatisch gewerblich.
Kfz-Händler B vertickt seine Ladenhüter über seine Privatadresse als "Privatperson". Der Verkauf ist gewerblich. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 20.02.09, 11:40 Titel: |
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| Zitat: | | Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, ob es sich beim Verkäufer um einen UNternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt. |
Ja ist er, Verkäufer ist selbständig, hat 2 kleine Modeläden in der Stadt [Name entfernt]. Zusätzlich bietet er die Kleidung aus den Läden auch über das Internetauktionshaus zum Verkauf an.
| Zitat: | | Bäckermeister A verkauft seinen PrivatPkw und gibt als Kontakt/Adresse seine Bäckerei an. |
Der VK bietet über das Auktionshaus seine Kleider an als ****-Shop.
Auf dieser Shop-Seite bietet er aufgeführt zwischen den Hosen und TShirt-Angeboten, sein PrivatKFZ an. _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 12:06 Titel: |
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Lassen wir den Namen der Stadt mal außen vor, die Fall ließe sich sonst ggf. individualisieren . |
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Carlton FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.01.2007 Beiträge: 391 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 20.02.09, 12:18 Titel: |
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| spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Lassen wir den Namen der Stadt mal außen vor, die Fall ließe sich sonst ggf. individualisieren . |
Sorry
| Zitat: | | ... ob jemand als Unternehmer handelt, ausschließlich um den konkreten Vertragsschluss geht. |
Sie meinen, dass er mit dem Verkauf der Mode Geld verdient?! Ums ganz einfach zu sagen:
Kunde kommt in Laden, sieht Jeans, bezahlt an der Kasse und verlässt den Laden?!
= Vertragsschluss
richtig? _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen  |
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