Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Strom-Gasklau beim Mieter durch Vermieter für eigene Zwecke
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Strom-Gasklau beim Mieter durch Vermieter für eigene Zwecke
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:28    Titel: Strom-Gasklau beim Mieter durch Vermieter für eigene Zwecke Antworten mit Zitat

Hallo Forumler,

folgendes Problem tut sich auf:

Einfamilienhaus, obere Etage ist als eigenständige Wohnung (110qm) ausgebaut und an Päarchen (weiter mit "M" betitelt) vermietet.
Erdgeschoss bewohnt durch Vermieter (weiter mit "VM" betitelt)
ÜBER dem Päarchen is das DG ausgebaut, dort wohnen beide Söhne (14 u 16 Jahre) des VM

M bewohnen die Oberwohnung seit 12´08. Anfang Januar kam die Jahresabrechnung (Gas) der Stadtwerke, M mussten für Dezember 210 € an Gasverbrauch zahlen. Im Januar erzielten M einen Gasverbauch von 700 ccm !! Obwohl die Heizleistung auf folgende Zeiten geschaltet ist.
Mo-So : 9 - 13 Uhr
und 16 - 18 Uhr
Temp: 20 Grad, Nachtabsenkung 16 Grad

Auf die Frage an den VM, wie der hohe Verbrauch zustande kommen könne, wurde der Verbauch als "normal" bezeichnet, VM hätte auch keine Ahnung und drückte M die Bedienungsanleitung des Heizkessels in die Hand.

M hat gestern abend bemerkt, dass die beiden VM Jungs oben, über den Stromzähler des M geschaltet sind ! Die entsprechende Sicherung im Hausflur der M Wohnung wurde im Stromkasten vorsätzlich mit der Bezeichnung "Trockner" verschleiert.

M befürchtet nun, dass auch die Heizung bei VM Jungs über den Kreislauf der M geht und M quasi auch den Verbauch der Jungs bezahlt. Heute kommt eine Heizungsfirma, die sich den Heizkessel ansehen wird, ob irgendwelche falschen Einstellungen vorhanden sind Winken

Wenn sich heute die Befürchtungen der M als richtig herausstellen, welche rechtlichen Konsequenzen können den VM treffen.

Könnte eine Anzeige wegen Betrugs und die Forderung auf Erstattung der NK (ausgerechnet auf den Anteil) erfolgreich sein?

Über ein bißchen Brainstoriming von Wissenden hier wäre ich sehr dankbar, stellt auch gern weitere Fragen, hoffe dann ein bissle mehr Licht in die Sache bringen zu können Sehr glücklich

Viele Grüße
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Anzeige wegen Betruges wäre am Ende der Vorsatz nachzuweisen.
Die Einforderung der Nebenkosten anteilig hätte dagegen durchaus Aussicht auf Erfolg.

Zitat:
Im Januar erzielten M einen Gasverbauch von 700 ccm !!
Das ist nichtmal 1 Liter. Damit heizt man keinen Tag...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hier einmal die Heizkostenverordnung nach deren Grundlage der Vermieter die Heizkosten berechnen muss.

http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html

Mit dem Stromzähler ist es so eine Sache.
Wenn ich in der Annahme wäre, das die Sicherung für den Trockner die Räume der Jungs abdeckt, würde ich doch mal sehen ob etwas im Trockner ist und wenn nicht einfach mal die Sicherung rausdrücken.

Sind die Jungs im Haus und die Mucke oder der Pc geht aus werden die die Sicherung wieder einlegen und man hat dann Gewissheit das da was faul ist.

Danach kann man ja den Stromversorgungsbetrieb anrufen und um eine Prüfung bitten.
Danach sollte man über eine Anzeige nachdenken.

Zeitgleich könnte aber auch vom Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf kommen aus Rache, Versteht sich ja. Denn das Verhältnis ist auf Lebzeiten gestört, obwohl der Mieter ja im Recht ist, da er nicht für andere die Stromrechnung bezahlen muss.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Für eine Anzeige wegen Betruges wäre am Ende der Vorsatz nachzuweisen.

Kann man, da die Vormieter dieses Problem auch hatten, der Vermieter anbot, denen dann pro Monat 30 Euro für den Strombedarf der Jungs zu bezahlen. Später wurde die Sicherung abgeklemmt und anscheinend auf den Zähler der VM gelegt.


Zitat:
Im Januar erzielten M einen Gasverbauch von 700 ccm !!
Das ist nichtmal 1 Liter. Damit heizt man keinen Tag...[/quote]

Ähm, sorry, hab mich in der Maßeinheit vertippt, sind natürlich KubikMETER und nicht CM Verlegen
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich in der Annahme wäre, das die Sicherung für den Trockner die Räume der Jungs abdeckt, würde ich doch mal sehen ob etwas im Trockner ist und wenn nicht einfach mal die Sicherung rausdrücken.

Haben M gestern abend getan!
Zitat:
Sind die Jungs im Haus und die Mucke oder der Pc geht aus werden die die Sicherung wieder einlegen und man hat dann Gewissheit das da was faul ist
.
Sicherung raus, zack, war auch vom TV oben nichts mehr zu hören. Sicherung rein -> TV lief wieder, das Ganze zur Sicherheit nocheinmal wiederholt, gleiches Ergebnis.
Zitat:

Danach kann man ja den Stromversorgungsbetrieb anrufen und um eine Prüfung bitten.

Wurde schriftlich getan, Versorger ist nur BIS zum Zähler verantwortlich, alles andere ist VM-Sache, wurde seitens Versorger geantwortet.


Zitat:
Zeitgleich könnte aber auch vom Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf kommen aus Rache, Versteht sich ja. Denn das Verhältnis ist auf Lebzeiten gestört, obwohl der Mieter ja im Recht ist, da er nicht für andere die Stromrechnung bezahlen muss.


Kann er sehr gerne machen. Dorf hat knapp 7000 Einw. sowas spricht sich sehr schnell rum, wenn die Befürchtungen richtig sind ! VM wird diese Wohnung wohl nie wieder vermieten können, es sei denn, er ändert die Versorgung innerhalb des Hauses auf seine Richtigkeit.
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn an der Sicherung nur der Trockner dranhängt, würde ich diese Sicherung auch nur zum Betrieb des Trockners reinschrauben....


Lachen
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn wer fragt, vielleicht ein kleiner Hinweis auf:

§ 248c StGB
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Chub hat folgendes geschrieben::
Wenn an der Sicherung nur der Trockner dranhängt, würde ich diese Sicherung auch nur zum Betrieb des Trockners reinschrauben....


Lachen


M haben dies gerade überprüft. Sicherung "Trockner" raus --> Trockner funzt nicht

was noch komisch erscheint.

Sicherung "Keller"---> raus....nichts ändert sich! Alle Lampen und Steckdosen funzen
Sicherung "Waschmaschine" --->raus.....Waschmaschine funzt trotzdem

also irgendwo ist da massig "verkabeländert" worden
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das bringt den Verdacht nahe, dass vielleicht selbst der Vermieter von diesem Umstand nichts weiß. Von daher sollte man eventuell, um den Hausfrieden zu waren, das Gespräch suchen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Das bringt den Verdacht nahe, dass vielleicht selbst der Vermieter von diesem Umstand nichts weiß. Von daher sollte man eventuell, um den Hausfrieden zu waren, das Gespräch suchen.

Der Vermieter weiss es 100%ig, denn es ist sein eigenes Haus, indem er lebt und das seit 1996 und alles in Eigenarbeit errichtet wurde.
Zweitens weiss er davon 100%ig, da er beim Vormieter schon die Stromverteilung ändern musste, da auch bei denen der Strom der Jungs über deren Zähler abgerechnet wurde.
Drittens weiss er 100%ig davon, da er dem Vormieter ja schon monatlich 30 Euro angeboten hatte, also quasi als "Schuldeingeständnis".
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann wissen sie von diesen Tatsachen?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Seit wann wissen sie von diesen Tatsachen?


Gemerkt Mitte Januar durch den hohen Verbrauch von 500 Kubikmeter Gas, wobei der VM nur 200 Kubik Verbrauch hatte bei einer Heizzeit von Mo-So 5:30 Uhr bis 22:00 Uhr.

Ab dem Zeitpunkt, versucht, die Vormieter zu kontaktieren, da Dritte (unabhängig von den Erwähnungen der jetzigen Mieter) erzählten, dass der VM schon mal Strom u Gas "fälschlicherweise abzwackte"

Gestern abend Rücksprache mit Vormieter und Vorvormieter...beide hatten enorm überhöhte Verbräuche, hatten sich zwar darüber gewundert, (da viel mit Kaminofen geheizt wurde,) aber nie darum gekümmert.

Zählerstand momentan:
80 Tage geheizt : Heizzeit Mo-So 9-13 Uhr und 16-18 Uhr (6Std am Tag)
1100 Kubikmeter Gasverbrauch, Durchschnittlich 13,75 Kubik/Tag !!
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

So, Heizungsfirma/monteur hat die Heizung überprüft.

Die Befürchtungen haben sich bestätigt:

Die Heizkörper der VM Jungs laufen mit über den Heizungskreislauf der Mieter!
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kamikaze2001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wäre es doch nahe liegend mal das Gespräch mit dem VM zu suchen, ihn mit den gewonnenen Erkenntnissen zu konfrontieren und dann mal schauen was er dazu sagt.
Evtl. kann man sich friedlich einigen, legt man eh keinen Wert mehr auf das Mietverhältnis den Rechtsweg nutzen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte sich keine Einigung mit dem Vermieter finden und man müßte wieder umziehen. Wie stehen da die Chancen die nun wieder entstehenden Umzugskosten /Maklerkosten vom Vermieter einklagen zu können?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.