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Abwrackprämie
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:50    Titel: Abwrackprämie Antworten mit Zitat

A besitzt ein altes Auto (potentieller Prämienkandidat!), hat aber nur Geld, um sich nochmals einen älteren Gebrauchtwagen zu kaufen (also eigentlich Prämie (-)).
B besitzt einen Gebrauchtwagen und hätte gerne einen Neuwagen/Jahreswagen; sein Auto ist aber noch nicht alt genug.
A lässt sein Auto verschrotten, kauft einen Wagen, den B sich ausgesucht hat und meldet ihn erstmal auf sich an. Nach 1 Woche verkauft er den Wagen unter Abtretung seiner Gewährleistungsrechte gegen den Autohändler an B. Er erhält dafür den Gebrauchtwagen von B.

Ich finde, das riecht nach Ärger. Nur begründen kann ich es nicht wirklich. Ist das ein Umgehungsgeschäft??
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also ehrlichgesagt hab ich hierzu nichts gefunden, strittig könnte nur sein, wer von den beiden letztendlich die Prämie erhält. Der Streit ist also vorprogrammiert.

Ich würde die Finger davon lassen.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung reine Vermutung:

Wenn feststeht, dass der Kauf des Neuwagens quasi nur zum Schein erfolgt, um die Prämie zu kassieren, würde ich eine Betrugsabsicht unterstellen. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen.

Genau genommen kann einen aber niemand zwingen das Neufahrzeug zu behalten. Ich lese diesbezüglich zumindest nichts, was dies verbieten würde.

Die Frage, die sich mir stellt: Kann man Garantie und Gewährleistungsansprüche denn einfach so abtreten? Winken

lg
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Achtung reine Vermutung:

Wenn feststeht, dass der Kauf des Neuwagens quasi nur zum Schein erfolgt, um die Prämie zu kassieren, würde ich eine Betrugsabsicht unterstellen. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen.

Genau genommen kann einen aber niemand zwingen das Neufahrzeug zu behalten. Ich lese diesbezüglich zumindest nichts, was dies verbieten würde.

Die Frage, die sich mir stellt: Kann man Garantie und Gewährleistungsansprüche denn einfach so abtreten? Winken



hm... aber ist denn dadurch ein Vermögensschaden entstanden?? Geschockt Ich kenne nur die Fälle, wo ein Auto mehrmahls verschrottet wird und damit auch die Prämie mehrfach kassiert wird. Hier geht ja schon alles seinen vorschriftsmäßigen Gang- nur dass eine Person eben kein verschrottungsfähiges Auto hat und der andere ein verschrottungsfähiges Auto, aber kein Geld für ein neues hat.. Geschockt
Eben drum- es sieht komisch aus, aber so richtig verboten ist es mMn auch nicht
Drum frag ich ja, ob das mit dem Umgehungsgeschäft passen könnte.. Geschockt

Zu den Gewährleistungsrechten: Keine Ahnung. ich dachte, wenn es nicht geht, bekomm ich den Rüffel hier gleich mit Lachen Winken
Aber warum sollte es nicht gehen? Auch unter anderen Umständen kann jemand ja sein Auto vor Ablauf der Gewährleistungszeit verkaufen. Wäre irgendwie blöd, wenn der Erwerber dann absolut gar keine Rechte mehr hätte..
Könnte mir vorstellen, dass das anders aussieht, wenn der Händler mit dem Käufer eine extra Garantievereinbarung trifft. Da wird es schon an eben diese Person gebunden sein. ODER????
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Fahrzeugführer nicht die Voraussetzungen der Prämie erfüllt, sich aber trotzdem durch etwaige Geschäfte die Prämie sichert, ist der Vermögensschaden doch da.

Garantie ist gesetzlich. Die müsste wohl nicht übertragen werden. Gewährleistung ist eine "freiwillige" auf einem Vertragsverhältnis beruhende Leistung. Die kann man meines Wissens nicht einfach "abtreten".

Bin diesbezüglich aber kein Experte. Ich hoffe es meldet sich noch einer zu Wort.

lg flipmow
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::


Bin diesbezüglich aber kein Experte. Ich hoffe es meldet sich noch einer zu Wort.


stimmt.. garantie ist freiwillig, gewährleistung ist gesetzlich Winken
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

ja hab ich eben nochmal nachgeschlagen. hab ich vertauscht. Verlegen
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Fahrzeugführer nicht die Voraussetzungen der Prämie erfüllt, sich aber trotzdem durch etwaige Geschäfte die Prämie sichert, ist der Vermögensschaden doch da.



Wo denn? Prämie gibts für 9 Jahre altes Auto. Käufer kommt mir 9 Jahre altem Auto und kauft Neuwagen und bekommt dafür Prämie. Wo ist der Schaden? Er erfüllt doch die Voraussetzungen? (nur das Geld für den Neuwagen hat er von dem anderen bekommen)
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Fahrzeugführer nicht die Voraussetzungen der Prämie erfüllt, sich aber trotzdem durch etwaige Geschäfte die Prämie sichert, ist der Vermögensschaden doch da.



Wo denn? Prämie gibts für 9 Jahre altes Auto. Käufer kommt mir 9 Jahre altem Auto und kauft Neuwagen und bekommt dafür Prämie. Wo ist der Schaden? Er erfüllt doch die Voraussetzungen? (nur das Geld für den Neuwagen hat er von dem anderen bekommen)


Sinn dieser Sache ist es doch Altfahrzeuge zu verschrotten, um verbrauchsgünstigere/schadstoff ärmere Fahrzeuge "an den Mann zu bringen".

Es steht ja von vorneherein fest, dass A dass Fahrzeug für sich kaufen will und B die Prämie beim Neuwagenkauf nicht zustehen würde. Jeder für sich hätte also keinen Anspruch auf die Prämie.
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Jeder für sich hätte also keinen Anspruch auf die Prämie.


hmm.. doch... der Käufer hat das alte Auto ja- er hätte schon nen Anspruch auf die Prämie. Derjenige, der das neue Auto dann widerum vom Käufer weiteverkauft bekommt- der hätte keinen Anspruch auf die Prämie. Aber das interessiert ja nicht...

Ich sag ja: Ich kann nicht begründen, weiso das "böse" ist, aber ganz einwandfrei klingts auch nicht Geschockt
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sind von meiner Seite ja auch nur Überlegungen. Ob es letztlich legitim ist, kann ich nicht sagen. Für sich genommen steht A beim Kauf eines Neuwagen ja die Prämie zu. Es ist aber sozusagen ja nur ein Scheinkauf, da B letztlich der Eigentümer des Neufahrzeugs ist und für sich genommen die Prämie nicht bekommen hätte.

Der Kauf des Neuwagens durch A dient daher lediglich dazu, dass B zu Unrecht an die Prämie gelangt.

Der Vermögensschaden ist definitiv da, da A ohne B nie den Neuwagen gekauft hätte (und somit auch keinen Anspruch auf die Prämie gehabt hätte) und B ohne A auch nicht.
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botafoch
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Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Sind von meiner Seite ja auch nur Überlegungen. Ob es letztlich legitim ist, kann ich nicht sagen. Für sich genommen steht A beim Kauf eines Neuwagen ja die Prämie zu. Es ist aber sozusagen ja nur ein Scheinkauf, da B letztlich der Eigentümer des Neufahrzeugs ist und für sich genommen die Prämie nicht bekommen hätte.

Der Kauf des Neuwagens durch A dient daher lediglich dazu, dass B zu Unrecht an die Prämie gelangt.

Der Vermögensschaden ist definitiv da, da A ohne B nie den Neuwagen gekauft hätte (und somit auch keinen Anspruch auf die Prämie gehabt hätte) und B ohne A auch nicht.


Seh ich nicht so.. Lachen

Wodurch soll denn B Eigentümerd es Wagens gewprden sein? Weil er A das Geld dafür gestellt hat? Nö. Gekauft hat das Auto der A. Und an ihn wurde auch übereignet. Dadurch ist der Anspruch auf die Prämie ja entstanden (wenn er es dann auch noch auf sich anmeldet, glaub ich). Was er danach mit seinem Auto macht, wäre ja eigentlich egal. (Ich gebe zu- es klingt immer noch komisch)

Vermögensschaden sehe ich immer noch keinen. Welchen Schaden hat der Autohändler/der Staat, wenn ein altes Auto verschrottet und dafür ein neues gekauft wurde?? Frage Frage

*edit* und die Prämie wird ja an den Käufer des Neuwagens ausgezahlt und nicht an den anderen-- bzw mit dem Preis für den Neuwagen verrechnet. Er bekommt die Prämie doch nicht
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
(wenn er es dann auch noch auf sich anmeldet, glaub ich)

Das muss er sowieso, sonst geht es nicht. Siehe FAQ ganz unten.

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
botafoch hat folgendes geschrieben::
(wenn er es dann auch noch auf sich anmeldet, glaub ich)

Das muss er sowieso, sonst geht es nicht. Siehe FAQ ganz unten.

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html


In den FAQ steht aber nichts über eine Mindestzulassungsdauer des neuen Fahrzeuges oder? Also ich habe nichts gefunden.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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flipmow
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BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
In den FAQ steht aber nichts über eine Mindestzulassungsdauer des neuen Fahrzeuges oder? Also ich habe nichts gefunden.


Nein. Es wird keine geben.

Es kann mich niemand daran hindern meinen prämienberechtigten Neuwagen nach ner Woche zu verkaufen. Wenn ich allerdings vorher schon weiss, dass ich die Kiste an denjenigen verkaufe/verschenke/übereigne, der letztlich die Prämie will, dann handele ich in meinen Augen in betrügerischer Absicht. Und das ist hier der springende Punkt (wobei sich letztlich dieses Praxisproblem nicht stellt, weil es niemand nachweisen kann und auch gar keine Überprüfungsmöglichkeiten dafür vorhanden sind.

lg
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