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Verfasst am: 19.02.09, 14:08 Titel: Liefertermin nicht eingehalten - Schadensersatz?
Hallo Leute,
mich würde aus aktuellem Anlass mal interessieren, wie das rechtlich aussieht.
Kunde A bestellt bei Autohändler B ein Neufahrzeug. Dieses wird extra angefertigt und dauert somit ca. 2 Monate. Nach 2 Monaten ist das Fahrzeug noch nicht da.
Kann man den Autohändler dann z.b. mit einer 2 Wochen Frist in die Pflicht nehmen, dass danach automatisch schuldhafter Verzug eintritt? Der Liefertermin des Fahrzeugs wäre grds. erstmal nur "vorläufig". Ist dieser dann überhaupt in irgendeiner Form bindend?
Angenommen A möchte für sein Altfahrzeug die Abwrackprämie bekommen. Nun ist es ja so, dass man keinen rechtlichen Anspruch darauf hat getreu dem Motto "wer zuerst kommt..."! Könnte man diesen Schaden, der einem durch die entgangene Umweltprämie entgeht, beim Händler geltend machen?
Rein zufällig hab ich nen Vertrag hier zu Hause liegen. Ich schau dann mal nach.
Aber mal unterstellt ich setze den Händler mit der 2 wöchigen Frist in Verzug. Könnte ich den Schadensersatz dann geltend machen? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Nein. Begründen kann ich es aber nicht.
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