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Verfasst am: 19.02.09, 15:19 Titel: Schweizer Firmen und dt. Widerrufsrecht
Kann ein deutscher Verbraucher, von einer schweizer Firma, die in Deutschland Kunden per Telefon für ihre Dienstleistung anwirbt, die Umsetzung des deutschen Widerrufrechtes gemäß §§ BGB einfordern, oder kann sich diese Firma auf das gängige schweizer Recht berufen, das nur eine nicht EU konforme freiwillige Widerrufsgestalltung zuläßt?
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