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Verfasst am: 19.02.09, 16:01 Titel: Welche Möglichkeiten hat meine Albanische Freundin?
Hallo,
erstmal danke für euer Interesse an diesem Thema, ich hoffe, es kann mir hier ein wenig geholfen werden.
Es geht um eine Kosovo-Albanerin, die vor 15 Jahren mit ihrem Mann und den zwei gemeinsamen Kindern nach Deutschland gekommen ist. Vor 5 Jahren verließ ihr Mann sie und der Größere der beiden Söhne ging in den Kosovo zurück. Der Mann heiratete eine Deutsche, erhielt bald die deutsche Staatsbürgerschaft und trennte sich anschließend auch von der deutschen Frau. Die Kosovo-Albanerin erhält seitdem sie hier in Deutschland lebt, alle 2 Monate eine neue Duldungsbescheinigung. Aufgrund ihrer recht schlechten Deutschkenntnisse überschrieb sie ohne ihr Wissen vor Gericht das alleinige Sorgerecht ihres 15 jährigen Sohnes an ihren Exmann. Jetzt lebt dieser bei seinem Vater, fühlt sich dort aber nicht wohl, wird schlecht behandelt. Er möchte gern bei seiner Mutter leben. Diese lebt seit etwa 4 Jahren in einem Asylbewerberheim, dessen Zustand unter aller Würde ist. Ihren jüngeren Sohn sieht sie jedes Wochenende. Die Trennung von ihrem Mann, der Verlust ihrer beiden Söhne und die Lebenssituation im Wohnheim haben dazu geführt, dass sie seelisch krank geworden ist und bereits 3 mal in stationärer, psychiatrischer Behandlung war. Ihr größter Wunsch ist, dass sie gemeinsam mit ihrem Sohn eine kleine Wohnung in ihrem Wohnort beziehen darf. Dies wurde ihr aber bisher verweigert, dass sie ja nur einen Duldungsausweis besitzt. Aber nur das würde ihr helfen wieder gesund zu werden. Wenn sie abgeschoben werden würde, würde eine Welt für sie zusammenbrechen, sie könnte eine Trennung von ihrem in Deutschland lebenden Sohn nicht verkraften.
Welche Möglichkeiten habe ich, um hier zu helfen? Wie ist die Rechtslage?
Auch für geringste Hinweise wäre ich schon sehr dankbar.
Wenn die Freundin ein deutsches Kind hat, und so ist es wohl laut Sachverhalt, dann wird sie nicht abgeschoben.
Davon las ich nichts, denn nur der Mann hat wohl deutsche Verwandte bekommen....
Oder wurde der gemeinsame Sohn mit dem Vater eingebürgert?
Dagegen spricht auch, dass sie trotz zahlreicher brückenbauender Altfallregelungen immer noch im Besitz einer Duldung zu sein scheint.
Solange man nicht weiß warum sie nur eine Duldung hat, kann man da auch nichts Genaues sagen.
Ich vermute dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, keine einfachen Deutschkenntnisse vorliegen und die ABH von einem selbst verschuldeten Ausreisehindernis ausgeht. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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