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Nebenbeschäftigung

 
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Klaus77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 16:23    Titel: Nebenbeschäftigung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage.

Annahme: Ein Mitarbeiter ist unwiderruflich freigestellt und hat die Erlaubnis, während der Freistellung eine andere Tätigkeit auszuüben.

Kann der MA dann ein zweites volles Arbeitsverhältnis aufnehmen ? Zeit wäre durch die Freistellung ja genug. Oder fällt das unter Nebentätigkeit.

Ciao,
Klaus
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html

unter

"Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Arbeit annehmen?"

MfG
Matthias
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