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Kündigung fristloss (liegt 2Jahre zurück.)

 
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Blackdracon
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Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:07    Titel: Kündigung fristloss (liegt 2Jahre zurück.) Antworten mit Zitat

Habe folgendes Problem meine Wohnung wurde mir aufgrund von versäumten Mietzahlungen 2006 gekündigt, konnte mich aber mit den Vermieter einigen auf Ratenzahlung bzw habe den gesamten Betrag Sommer 2007 ausgeglichen.

Wohne zur zeit noch in dieser Wohnung, möchte aber jetzt von mir aus Ausziehen, da es auch erhebliche Mängel in letzter zeit aufgetreten sind.(Schimmelbildung durch undichtes Dach, Zugluft durch undichte Fenster.usw.)
Mein Hausverwalter weis bescheid, die Mängel wurden durch einen Baufirma aufgenommen das war, Herbst letzten Jahres.

Nun zu meiner Frage welche Kündigungszeit muss ich einhalten, die im Mietvertrag steht halt steht.
Wohne seit neun Jahren in der Wohnung oder die auf der Fristlosen Kündigung sofortiger Auszug.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die frühere fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug ist durch Zahlung der damaligen Mietschulden unwirksam geworden, das Mietverhältnis wurde fortgesetzt.

Wenn Sie jetzt kündigen wollen, muss das mit 3-Monats-Frist geschehen.
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Blackdracon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

danke konnte ich mir schon fast denken, wollte aber nur mal wissen ob ich recht habe.
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