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Herr A. hat Anfang Mai 2008 einen Kredit aufgenommen, er wurde am 20.Mai 2008 plötzlich krank. Eine Schulterverkalkung (links), das hatte die Folge das eine Sehne angerissen ist. Herr A. ist immer noch krankgeschrieben.
Er hat sich bei der Restschuldversicherung gemeldet, darauf kam die Antwort eine Erkrankung der Gelenke wäre nicht mit versichert. Herr A. hat Widerspruch eingelegt und erklärt, dass eine Sehne angerissen ist. Versicherung ließ sich von Herrn A. einen Auszug von der Krankenkasse zu senden. Da sind seine Arztbesuche, sowie auch sein Betriebsunfall (Mittelfußbruch 2007), ebenso eine OP 2005, der rechten Schulter (Verkalkung), aber ohne Sehnenriß.
Unter anderem hat der Orthopäde auch auch die linksseitige Verkalkung untersucht.
Das wurde von der Versicherung negativ bewertet, mit der Aussage das es eine länger zurückliegende Sache wäre.
Das die Sehne angerissen ist, ist ja akut gewesen mit der Verkalkung hätte Herr A. ohne weiteres noch einige Zeit arbeiten können.
Soll Herr A. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und hat er die Aussicht, das die Versicherung zahlen muß?
Gruß wittmac
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