Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Das müsste doch in der Speakers Corner stehen 2
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Das müsste doch in der Speakers Corner stehen 2
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:19    Titel: Das müsste doch in der Speakers Corner stehen 2 Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,608734,00.html

"Die Deutschen indes suchten nach einer sauberen Lösung, es entstand ein obskures Konstrukt, das juristisch sauber und gleichwohl wenig praktisch ist. So sollen die "Emden" und die "Spessart" nach Ankunft umgeflaggt werden und als Teil der EU-Mission "Atalana" Schiffe und Öltanker in Konvois vor Piratenangriffen schützen. Die Konstruktion hat den Vorteil, dass die EU-Mission bereits vom Parlament genehmigt ist.

Doch damit nicht genug. Für den Fall, dass die "Spessart" ein in Kampfhandlungen beteiligtes Schiff auftanken müsste, musste eine Lösung her. Da die Unterstützung von Kampfhandlungen für die "Spessart" auch unter EU-Flagge nicht legal wäre, müssten dann beide beteiligten Schiffe auf die jeweilige Nationalität umgeflaggt werden. Die Betankung wäre als bilaterale Hilfe möglich. "

Ich weis nicht was ich lächerlicher finde, das Problem an sich oder die Tatsache, dass man sich durch ein kurzfristiges Umflaggen vor der vom GG her vorgeschriebenen Genehmigung druecken kann oder dass es politisch ein Problem ist vom BT eine Genehmigung zu bekommen, um ein paar mordende Piraten zu versenken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mailo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wie würde denn die Rechtslage für einen Soldaten aussehen, der in dem Moment verunglückt, wo die eine Flagge unten und die Andere noch nicht oben ist?

Das würde ja in einem Rechtsfreien Raum geschehen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

mailo hat folgendes geschrieben::
Wie würde denn die Rechtslage für einen Soldaten aussehen, der in dem Moment verunglückt, wo die eine Flagge unten und die Andere noch nicht oben ist?

Das würde ja in einem Rechtsfreien Raum geschehen, oder?


Die Rechtslage dürfte nicht nur im Moment des Umflaggens unscharf werden.

Der deutsche Soldat befindet sich ja dann u.U. auf fremdem Staatsgebiet, wenn sein umgeflaggtes Schiff bspw. mit einer franzöischen Flagge ausgerüstet wurde.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
mailo hat folgendes geschrieben::
Wie würde denn die Rechtslage für einen Soldaten aussehen, der in dem Moment verunglückt, wo die eine Flagge unten und die Andere noch nicht oben ist?

Das würde ja in einem Rechtsfreien Raum geschehen, oder?


Die Rechtslage dürfte nicht nur im Moment des Umflaggens unscharf werden.

Der deutsche Soldat befindet sich ja dann u.U. auf fremdem Staatsgebiet, wenn sein umgeflaggtes Schiff bspw. mit einer franzöischen Flagge ausgerüstet wurde.

Grüße
Ronny Winken


Das deutsche Schiff flaggt auf franzoesisch tankt auf und flaggt dann wieder auf deutsch?

Das ist richtig krank. Ist das vielleicht auch eine Loesung, wie sich deutsche Truppen in Afghanistan an Kampfhandlungen beteiligen koennten?
Vor der Ersteurmung des Dorfes US-Flagge drauf machen, nachdem aller Widerstand beseitigt ist wieder runterreissen und der eine Teil leistet Aufbauhilfe und der andere zieht Pollizeiuniformen an, um die ueberlebenden Taliban zu verhaften?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: Ist das eigentlich erlaubt, Schiffe der Bundeswehr ohne die deutsche Flagge fahren zu lassen? Ich dachte immer, auch wenn so ne Spezialflagge dran kommt, bleibt die Landesflagge "nebenbei" gehisst. Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist richtig krank.
False Flag - Operationen, überall.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte irgendwer im ersten Thread "Das sollte doch in der Speakers Corner stehen" gemeint, dass das eh weit hergeholt sei, dass die Marine mit Hubschrauber ein Boot zum anhalten zwingt und die Piraten festnimmt?

http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E90EA4A47404B41F580441B9075BA9FFF~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611098,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611125,00.html

"Daraufhin schickte der Kommandant der Fregatte einen Bordhubschrauber vom Typ "Sea Lynx" zu dem etwa 50 Seemeilen entfernten deutschen Frachter.

Der deutsche Hubschrauber und ein Helikopter des amerikanischen Kriegsschiffs "USS Monterey" hätten den Piratenangriff unter Warnschüssen abgewehrt und ein Boot gestellt. Kurz vor 10 Uhr habe sich die "Rheinland-Pfalz" dann auf wenige Meter dem Boot genähert und es geentert."


Trotz 50 Meilen Entfernung konnte das Piratenboot gestellt werden.

Was mich dabei interessiert und was mir aus dem letzten Thread nicht so klar ist, was durfte die Bundeswehr eigentlich bei dem Einsatz machen und was haette sie nicht machen duerfen.
Die Warnschuesse um den Angriff zu stoppen sind wohl rechtlich unbedenklich, schliesslich war das Leben der Besatzung des Zivilschiffes in Gefahr. Haetten die Warnschuesse nicht gereicht und die Piraten haetten weiter versucht das Schiff anzugreifen, dann waere auch wohl ein direkter Angriff auf das Boot zulaessig gewesen, da von dem Boot ein rechtswidriger Angriff ausging und das geringste Mittel zur Unterbindung eines rechtswiedrigen Angriffs eingesetzt werden darf, sofern es angemessen ist, was hier gegeben ist, da die Piraten mit Waffen auf das Schiff feuerten, also ist es auch angemessen mit Waffen auf sie zu feuern um das zu verhindern.

Aber dieses "und ein Boot gestellt." kommt mir komisch vor. Denn die Piraten wollten ziemlich sicher abhauen und ein Hubschrauber kann ein Boot nicht den Fluchtweg blockieren. Also haben die Piraten wohl nur angehalten und darauf gewartet dass das deutsche Schiff kommt(was bei 50 Seemeilen Distanz 1.5 Stunden dauern kann, da Kriegsschiffe so 35 Knoten schaffen), weil sie Angst hatten von den Hubschraubern angegriffen zu werden.
Und genau da ergibt sich meine Frage, haette der deutsche Hubschrauber die Piraten ueberhaupt durch Warnschuesse an der Flucht hindern duerfen und haette er sofern Warnschuesse nicht ausgereicht haetten, scharf schiessen duerfen?

Die Piraten haben es offensichtlich nicht daraufankommen lassen, aber was wenn doch?

Ich ignoriere hier mal, dass auch ein US-Hubschraueber anwesend war, weswegen die Frage, ob der deutsche Hubschrauber haette schiessen duerfen, moeglicherweise praktisch egal war, da die Besatzung des US-Hubschraubers sich ja nicht bei der Entscheideung ob geschossen wird oder nicht nach deutschem Recht richten muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenns keinen interessiert, ich finds trotzdem komisch und zwar leider im doppelten Sinn:
http://www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/wohin-mit-den-piraten/

Der komische Teil:
"Deutsche Regierung ratlos
Wohin mit den Piraten?"

"Der FDP-Piraterie-Experte Rainer Stinner versteht die ganze Aufgeregtheit in Berlin nicht. "Seit Monaten gehört es zum Auftrag der Bundeswehr, Piraten festzunehmen, und jetzt tut die Regierung so, als sei etwas völlig Unvorhergesehenes passiert", sagte er zur taz."

Was fuer eine Art von Kompetenz braucht man, um Soldaten einen Befehl zu erteilen und sich erst ueberlegt, wie juristisch vorzugehen ist im Falle, dass die Soldaten den Befehl ausfuehren, wenn diese ihn ausgefuehrt haben?
Kann man sich das nicht vorher ueberlegen?
Oder erscheint es einfach voellig unwahrscheinlich, dass wenn man Soldaten mit dem Befehl losschickt Piraten unschaedlich zu machen, dass diese dann tatsaechlich Piraten ueberwaeltigen koennten?

Und jetzt der nicht ganz so komische, dafuer aber komische aka seltsame Teil:
"Wenn die Bundeswehr Piraten vor Somalia festnimmt, dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht. Das verlautete gestern aus Regierungskreisen. Die Piraten müssen also nicht spätestens Freitag einem Richter vorgeführt werden."
Wow!
Gabs da nicht mal einen US-Praesidenten, der meinte, dass irgendwelche Leute die ausserhalb der USA festgenommen werden und die zu einem Ort ausserhalb der USA verbracht werden, nicht unter die Bestimmungen der US-Verfassung ueber Festnahmen, Gerichtsverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht, usw. fallen?
War das nicht boese und unzivilisiert und wollte Deutschland damit nicht ueberhaupt nichts zu tun haben?

"Beim Anti-Piraten-Einsatz "Atalanta" gilt nach Ansicht der Bundeswehr das Grundgesetz aber ohnehin nicht, weil es sich um eine gemeinsame Aktion der EU handelt."
Wenn die EU also waterboarding erlaubt, dann duerfen deutsche Soldaten das im Rahmen einer EU-Mission auch machen, oder habe ich da was falsch verstanden?

"Ziel der Bundesregierung ist jedoch, die Festgenommen an Kenia zu übergeben, damit sie dort vor Gericht gestellt werden können."

http://www.zeit.de/online/2009/11/piraten-marine-gesetz
"Nach Somalia können die Männer nicht ausgeliefert werden, weil das dortige Justizsystem keinen internationalen Standards folgt. "

Das impliziert, dass Kenia internationalen Standards folgt und in einer Art und Weise mit Verdaechtigen umgeht, die eine Auslieferung aufgrund des GGs nicht unmoeglich machen.

Ich halt zwar nicht viel von Amnesty aber:
http://www.amnesty.de/umleitung/2007/deu03/064?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml
das klingt nicht danach als waere Kenia ein Land in das D Straftaeter vom GG her ausliefern darf:
"Die Tatsache, dass die Behörden Vorwürfe über brutales Vorgehen der Polizei nicht untersuchten, bestärkte die Ordnungskräfte in dem Gefühl, straffrei agieren zu können."

"Todesstrafe

Obwohl sich die Regierung im März 2005 vor der UN-Menschenrechtskommission verpflichtet hatte, die Todesstrafe abzuschaffen, waren im Berichtsjahr keine nennenswerten Fortschritte in dieser Hinsicht zu verzeichnen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt; allerdings hat es seit 1986 keine Hinrichtungen mehr gegeben."

Und Piraterie koennte durchaus fuer ein Todesurteil in Kenia ausreichend sein, wenn sich in den letzten 6 Jahren nichts erheblich geaendert hat:
http://www.xonio.com/news/Kenia-Todesstrafe-fuer-Handy-Diebe_30342162.html
"Für den Diebstahl eines Handys und von Bargeld im Wert von umgerechnet fünf Euro sind zwei Männer in Kenia zum Tode verurteilt worden. "
"Bei dem Raub benutzten sie eine Spielzeugpistole."

Ich dachte die Schreiber des GGs hatten mal geplant, dass man das GG nicht einfach ignorieren kann, wenns einem aussenpolitisch gerade passt. Was uebersehe ich?


BTW mich interessiert hier die rechtliche Konsistenz, ich will wissen inwieweit das eigentlich GG-konform ist, weil danach klingen tut es erstmal nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
....
Ich dachte die Schreiber des GGs hatten mal geplant, dass man das GG nicht einfach ignorieren kann, wenns einem aussenpolitisch gerade passt. Was uebersehe ich?
...

Die Zeit. 1945/49 konnte keiner ahnen, daß wir 2009 Piraten jagen werden, da es zu diesem Zeitpunkt kaum noch Segelschiffe gab.

Und die Bundeswehr gibt es erst seit 1950/51 (Vertiefend: Wiederbewaffnung und EVG).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
....
Ich dachte die Schreiber des GGs hatten mal geplant, dass man das GG nicht einfach ignorieren kann, wenns einem aussenpolitisch gerade passt. Was uebersehe ich?
...

Die Zeit. 1945/49 konnte keiner ahnen, daß wir 2009 Piraten jagen werden, da es zu diesem Zeitpunkt kaum noch Segelschiffe gab.

Und die Bundeswehr gibt es erst seit 1950/51 (Vertiefend: Wiederbewaffnung und EVG).


Keiner konnte 1787 ahnen, dass 2001 einer Gruppe von 19 Leuten mit kleinen Messern ein 3000-facher Mord gelingt. Trotzdem wurde Bush massiv dafuer kritisiert, dass er meinte man muesse aufgrund der anderen Umstaende es halt nun anders machen muss als 1787 vorgesehen, da 1787 keiner an solche Dinge gedacht hat.
Der Verweis auf die Zeit ist somit nur eine Ausrede, entweder dieses "dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht" ist konsistent mit dem GG oder das GG muss geaendert werden.
Aber zu sagen die Schreiber des GGs konnten eine gewisse Situation nicht voraussehen ist keine ausreichende Begruendung fuer einen Verfassungsbruch, wenn man mehrere Monate vorher die Sachlage kannte und wusste welche Situationen sich ergeben koennten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
...
Keiner konnte 1787 ahnen, dass 2001 einer Gruppe von 19 Leuten mit kleinen Messern ein 3000-facher Mord gelingt.
...

Das Thema ist gegessen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

...außerdem hätte ich schwören können, daß die Leute durch Flugzeuge gestorben sind und nicht erstochen wurden. Cool
Zitat:
Verfassungsbruch
Wo ist denn einer? Etwa hier:
Zitat:
Und Piraterie koennte durchaus fuer ein Todesurteil in Kenia ausreichend sein
Nö, denn:
BVerfGE 18, 112 hat folgendes geschrieben::
Art. 102 GG bedeutet nicht, daß der deutschen Staatsgewalt untersagt ist, zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch einen anderen Staat irgendwie beizutragen.

_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
...außerdem hätte ich schwören können, daß die Leute durch Flugzeuge gestorben sind und nicht erstochen wurden. Cool
Zitat:
Verfassungsbruch
Wo ist denn einer? Etwa hier:

Wie waers damit?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html
"(2) 1Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. 2Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen."
"(3) 1Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat."
Oder damit:
"Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden."
"Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslieferung#cite_note-0
"# Ihm dürfen keinerlei Folter oder sonstige menschenunwürdige Behandlung drohen (wobei eine konkrete und keine lediglich abstrakte Gefahr bestehen muss, vgl. 2 BvR 685/03).
# Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen (§ 8 IRG[1]).
# Es muss sichergestellt sein, dass ihn ein fairer Prozess erwartet."
"Gegen die Entscheidung, jemanden auszuliefern, können Rechtsmittel eingelegt werden."
Wann hat man den Piraten Gelegenheit gegeben Rechtmittel gegen ihre Auslieferung einzulegen?
Wann hat man ihnen die Moeglichkeit gegeben mit einem Anwalt zu sprechen, der sie beraet?
Es darf keine menschenunwuerdige Behandlung stattfinden und meiner Errinerung nach hat man mir hier im Forum vielleicht ein dutzend Mal erklaert, dass sowohl Todesstrafe als auch tatsaechliche lebenslange Haft die Wuerde verletzen. Was die Piraten in Kenia durchaus erwarten koennte, ist eine Todesstrafe die nicht vollstreckt wird, woraufhin sie Jahrzehnte einsitzen werden, waehrend staendig im Prinzip ein Hinrichtungstermin festgelegt werden koennte.Warum sollte das nicht nach hiesiegem Rechtsverstaendnis wuerdeverletzend sein?

http://www.hilfmit.eu/content/view/119/163/
"Der Anteil der absolut Armen an der Gesamtbevölkerung liegt bei erschreckenden 52%."
Absolute Armut ist wuerdeverletzend. Wenn 52% der Bevoelkerung Kenias unter wuerdeverletzenden Bedingungen leben ist davon auszugehen, dass die Haftbedingungen in Kenia ebenfalls wuerdeverletzend sind. denn wuerdevolle Haftbedingungen kosten mehr als 2 Dollar am Tag und da eine Mehrheit der Bevolkerung das nicht hat, ist es unwahrscheinlich, dass der Staat erheblich mehr fuer die Inhaftierung von Kriminellen ausgibt. Und wenn die Haftbedingungen wuerdeverletzend sind, darf nicht ausgeliefert werden - es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Piraten in irgendein Drecksloch geworfen werden und dann dort vor sich hinrotten werden.


Metzing hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Und Piraterie koennte durchaus fuer ein Todesurteil in Kenia ausreichend sein
Nö, denn:
BVerfGE 18, 112 hat folgendes geschrieben::
Art. 102 GG bedeutet nicht, daß der deutschen Staatsgewalt untersagt ist, zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe durch einen anderen Staat irgendwie beizutragen.


Das Urteil ist von 1964, glauben sie das wuerde irgendein Richter heute noch so entscheiden?
Nach neuerem Verstaendnis ist die Todesstrafe wuerdeverletzend(die Aenderung dieses Rechtsverstaendnisses kann man daran sehen, dass ueber die letzten 50 Jahre die Todesstrafe in Europa mehr und mehr abgeschafft wurde, weil sich eben diese Einschaetzung durchsetzte.), folglich darf D bei Todesstrafe nicht ausliefern, denn eine Verletzung der Wuerde verbietet auslieferung.

Falls eine Verletzung der Wuerde eine Auslieferung nicht grundsaetzlich verbietet, dann duerfte D auch Leute zum Foltern nach Aegypten in die Haende des dortigen Geheimdiesntes oder so verfrachten.

@Dipl-Soz.
Nein, fuer mich ist das Thema nicht erledigt, denn mich interessiert die Konsistenz. Man kann nicht einem anderen Staat vorwerfen, dass er allen zu garantierende Rechtsstandards verweigert und es dann selber machen.
Das mag hier weniger schwer sein als die Dinge der USA, denn hier ist ja nur die Frage inwieweit man die Piraten ausliefern darf, ohne dass sie diese Entscheidung anfechten koennen und ohne dass sie einen Anwalt gesehen haetten und nicht darum sie ohne Anklage jahrelang festzuhalten.
Aber bei einem ein Satz wie "dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht. " geaeusert von der Regierung interessiert mich die juristische Begruendung. Ohne richtige Begruendung macht damit eine Regierung naemlich nichts anderes als nach eigenem Ermessen die Verfassung ausser Kraft setzen und dass ist dann schon Bushs Vorgehen aehnlich.

Aber egal, gleich wird das hier wohl in die Speakers Corner verbibbert, weil eine Diskussion ueber die Frage wie eine Bundesregierung den Satz "dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht. " ueberhaupt aeussern kann in einem Rechtsforum wohl nichts zu suchen hat.
(Gut, es steht in keiner offiziellen erklaerung, aber unter der Hand sowas der Presse zu sagen wirkt auch komisch.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Auch wenns keinen interessiert, ...
und
carn hat folgendes geschrieben::
denn mich interessiert die Konsistenz ...

Über diese Konsistenz können wir gerne diskutieren. Wie das Grundgesetz auszulegen ist, entscheidet im Bedarfsfall das Bundesverfassungsgericht und nicht unser carn.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Auch wenns keinen interessiert, ...
und
carn hat folgendes geschrieben::
denn mich interessiert die Konsistenz ...

Über diese Konsistenz können wir gerne diskutieren.


Ach, inwiefern eine Regierung die in Bezug auf eine bestimmte Situation unter der Hand verlauten laesst "dann gelten die üblichen Garantien des Grundgesetzes nicht." mit dieser Einschaetzung recht hat, ist kein Thema was in einem Rechtsforum sinnvoll diskutiert werden kann?
http://de.wikipedia.org/wiki/Konsistenz

"Spezialbedeutungen von Konsistenz in einzelnen Fachgebieten sind beispielsweise:

* In der Logik bedeutet Konsistenz die Widerspruchsfreiheit eines axiomatischen Systems (Gegensatz: inkonsistent)."

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Wie das Grundgesetz auszulegen ist, entscheidet im Bedarfsfall das Bundesverfassungsgericht und nicht unser carn.


Kein Problem damit, nur ist mir nicht bekannt, dass das BVerfG irgendwann entschieden hat, dass der deutsche Staat der Piraterie verdaechtigen Personen einen Anwalt und die Pruefung ihrer Auslieferung an Dritte vor Gericht verwehren darf.

Dass der Staat sowas machen darf wurde vom Staat entschieden, der dass aber genausowenig einfach entscheiden darf, wie ich das entscheiden darf.
Warum sehen Sie hier kein diskussionswuerdiges Problem?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.