Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vollstreckung Herausgabe nach § 883 ZPO
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vollstreckung Herausgabe nach § 883 ZPO

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DK27
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 18:23    Titel: Vollstreckung Herausgabe nach § 883 ZPO Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen!

Ich habe dieses Forum von einem bekannten empfohlen bekommen und dachte mir, vielleicht kann hier eine Frage beantwortet werden, die sich einem der der letzten Mandate nachfolgend beim Mitagessen ergeben hat . Smilie

Folgender Fall:
Kläger erwirkt ein Urteil auf Herausgabe eines Fernsehers der Marke X, Typ Y; der Klageantrag ist vom Gericht als bestimmt genug angesehen worden.

Der Beklagte hat aber ein Elektronikgeschäft und 5 Fernseher der Marke X, Typ Y dort stehen, darunter den streitgegenständlichen; wobei ausser dem Beklagten natürlich niemand weiss, welcher dies ist.

Frage: Wie kann der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung nach § 883 ZPO wissen, welchen Fernseher er mitnimmt?

Vielen Dank,

DK
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kläger erwirkt ein Urteil auf Herausgabe eines Fernsehers der Marke X, Typ Y; der Klageantrag ist vom Gericht als bestimmt genug angesehen worden.
So lange im Tenor nichts Genaueres angegeben ist, dürfte es nicht darauf ankommen, ob das Gericht den Klageantrag als bestimmt genug angesehen hat - das Urteil ist schlicht nicht vollstreckungsfähig, da die Sache nicht ausreichend konkretisiert ist. Also Essig mit der Vollstreckung.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.