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Verfasst am: 20.02.09, 11:23 Titel: Eigentümerschutzverein - Widerrufsrecht nach Vertrag?
Hallo,
jemand hat eine Mitgliedschaft bei einer Eigentümershcutzgemeinschaft e.V. beantragt, möchte den Vertrag widerrufen bzw widersprechen. Der Verein sagt, es gebe kein Widerrufsrecht und er müsse 2 Jahre in dem Verband nun verweilen.
Grundsätzlich gilt: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 20.02.09, 12:17 Titel:
navahoo hat folgendes geschrieben::
ich kenn mich da leider nicht aus - hat er denn eine möglichkeit, den vertrag rückgängig zu machen?
Wenn sie mit Gewalt dazu gezwungen wurden oder arglistig getäuscht wurden. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Oder wenn man einen Irrtum vorbringen kann. Dies führt aber zu einer möglichen Schadenersatzpflicht gegenüber dem Vertragspartner _________________ Geist ist Geil!
Als Vereinsmitglied wurde ihnen sicherlich die Vereinssatzung zugänglch gemacht. Mitunter räumen Vereine eine freiwillige Probe-, Bedenk- oder Widerrufsfrist/zeit ein, muß aber nicht. Drum prüfe vorher, wer sich bindet
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