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Eigentümerschutzverein - Widerrufsrecht nach Vertrag?

 
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navahoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:23    Titel: Eigentümerschutzverein - Widerrufsrecht nach Vertrag? Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand hat eine Mitgliedschaft bei einer Eigentümershcutzgemeinschaft e.V. beantragt, möchte den Vertrag widerrufen bzw widersprechen. Der Verein sagt, es gebe kein Widerrufsrecht und er müsse 2 Jahre in dem Verband nun verweilen.

Geht das ohne weiteres? Mit den Augen rollen
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfrage:

Woraus sollte sich ein Widerrufsrecht für geschlossene Verträge ergeben?
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navahoo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich kenn mich da leider nicht aus - hat er denn eine möglichkeit, den vertrag rückgängig zu machen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich gilt: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

navahoo hat folgendes geschrieben::
ich kenn mich da leider nicht aus - hat er denn eine möglichkeit, den vertrag rückgängig zu machen?


Wenn sie mit Gewalt dazu gezwungen wurden oder arglistig getäuscht wurden.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Oder wenn man einen Irrtum vorbringen kann. Dies führt aber zu einer möglichen Schadenersatzpflicht gegenüber dem Vertragspartner
_________________
Geist ist Geil!
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Als Vereinsmitglied wurde ihnen sicherlich die Vereinssatzung zugänglch gemacht. Mitunter räumen Vereine eine freiwillige Probe-, Bedenk- oder Widerrufsfrist/zeit ein, muß aber nicht. Drum prüfe vorher, wer sich bindet Winken
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