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Benja Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.11.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 19.02.09, 21:54 Titel: Makler gibt sich nicht als solcher zu erkennen |
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Angenommen in einer Zeitung im Wohnungsanzeigenteil gibt es eine Anzeige für eine Mietwohnung. Als Kontakt ist eine Firma "Immobilien XYZ" mit Telefonnummer angegeben.
Ein Interessent "I" ruft an und vereinbart einen Besichtigungstermin.
Zur Besichtigung trifft sich "I" mit einem Mitarbeiter "A" der Firma "Immobilien XYZ". Dieser stellt sich nicht vor und sagt auch nichts zu der Firma - es geht nur um die Wohnung.
"I" ist von der Wohnung angetan und äußert sein Interesse.
Einige Tage später erhält "I" eine Zusage, dass die Wohnung gemietet werden könne.
Ein weiterer Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages wird vereinbart. "I" soll sich bei Adresse AB (eine Hausverwaltung) einfinden. Dort trifft er sich mit einem anderen Mitarbeiter "B" der Firma "Immobilien XYZ", betritt das Gebäude und unterschreibt im Büro einer anderen Menschen (Mitarbeiter der Hausverwaltung) einen Mietvertrag.
Beim Verlassen des Gebäudes übergibt B dem Anrufer einen verschlossenen Umschlag und verabschiedet sich. Darin befindet sich eine Makler-Rechnung.
"I" hat nie einen Maklervertrag unterschrieben. Ihm ist nicht offensichtlich gewesen, dass bei Abschluß des Vertrages eine Maklerprovision zu zahlen ist. Wäre das für ihn ersichtlich gewesen hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen.
Hat der Makler in diesem Fall Anspruch auf seine Provision? Zweifelsohne hat er eine Leistung erbracht - aber ohne den Vermittelten "I" über seine Maklertätigkeit aufzuklären und ohne mit ihm einen Vertrag abzuschließen.
Aus dem Absatz zu "Mäklervertrag" im BGB kann ich hierzu nichts ableiten.
Ich danke euch für Hinweise. |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 19.02.09, 22:08 Titel: |
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was steht denn im Mietvertrag.
Oft steht bei Bemerkungen: Es sind x Monatskaltmieten als Maklercourtage an ... zu zahlen |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 20.02.09, 07:33 Titel: |
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Der Maklervertrag bedarf keiner Schriftform.
Im obigen Fall scheint es mir aufgrund der Anzeige offensichtlich, dass ein Makler im Spiel ist. |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 20.02.09, 08:37 Titel: |
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Hallo,
aus welchem grund
Der TE schrieb, es wurde kein Honorar (da I davon ausging, dass dies kein Makler wäre) vereinbart.
Und dass es sich um einen Makler handeln muss ist nicht unbedingt klar, da es auch einige Immobilien-Firmen gibt, die Ihre eigenen Mietobjekte vermitteln |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 20.02.09, 08:51 Titel: |
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Naja wenn die Firma schon "Immobilien XYZ" ist, sollte doch wohl jedem klar sein, das es sich dabei um einen Makler handelt. Das die Firma auch eigene Objekte vermitteln kann, spielt keine Rolle. Der Mieter hätte in dem Fall vorher besser nachfragen müssen.
Im Zweifel wird vor Gericht ein Mitarbeiter der Firma XYZ aussagen das er den Mieter informiert hat. Dann stellt sich die Frage glaubt das Gericht der Firma bzw. den Mitarbeiter oder den Mieter. Auf Grund der Anzeige, würde ich stark dazu tendieren der Firma zu glauben. |
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 20.02.09, 09:03 Titel: Re: Makler gibt sich nicht als solcher zu erkennen |
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Benja hat folgendes geschrieben:: | Als Kontakt ist eine Firma "Immobilien XYZ" mit Telefonnummer angegeben.
..."I" hat nie einen Maklervertrag unterschrieben. | Muss er auch nicht unterschrieben haben.
Oder machen sie jeden Morgen nen schriftlichen Kaufvetrag über 3 Brötchen?
Wenn ich dort bekannt bin, lege ich wortlos passendes Kleingeld auf die Theke und bekomme ebenso wortlos meine Brötchen. (ok, von einem "tach" aus Höflichkeitsgründen mal abgesehen) Ist ein Kaufvertrag.
Nennt sich "konkludentes Handeln"
I wendet sich an eine Firma, die auch noch den Wortbestandteil "Immobilien" im Namen trägt. Er erkennt, dass A und B Mitarbeiter dieser Immobilienfirma ist.
Und dann will I ernsthaft behaupten, er hätte gedacht, es mit Privatleuten A und B und Mitarbeiter der Hausverwaltung zu tun haben?
Courtage könnte entfallen, wenn das Mietobjekt der xy-Immobilien-GMBH gehört.
hws |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 20.02.09, 11:34 Titel: |
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Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Der Maklervertrag bedarf keiner Schriftform.
Im obigen Fall scheint es mir aufgrund der Anzeige offensichtlich, dass ein Makler im Spiel ist. | Sieh mal hier.
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/ph_027.htm
Wer unterschreibt den hier als Kunde oder Vertragspartner ? ? ? ?
Natürlich der Auftragsgeber. Dies könnte in diesem Fall der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung sein.
Dann müsste meiner Ansicht nach die Maklergebühr über den Vermieter / Hausverwaltung dem Makler gezahlt werden und im Mietvertrag mit eingefügt sein.
Der Wohnungssuchende hat wohl solch einen Vertrag nicht unterschrieben.
Und wie ist es mit mündlichen Verträgen ? ? ?
Vor Gericht gewinnt der der überzeugender Reden kann.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 20.02.09, 15:06 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: | Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Der Maklervertrag bedarf keiner Schriftform.
Im obigen Fall scheint es mir aufgrund der Anzeige offensichtlich, dass ein Makler im Spiel ist. | Sieh mal hier.
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/ph_027.htm
Wer unterschreibt den hier als Kunde oder Vertragspartner ? ? ? ? |
Ach Willi, mal wieder nach 3 Zeilen aufgehört zu lesen?
Schau mal, was steht denn unter §1?
Zitat: | Anlässlich der Suche eines (genaue Beschreibung des Auftragsobjekts)* |
Wurde in diesem Fall ein Makler -von wem auch immer- damit beauftragt, ein Kaufobjekt zu suchen?
Was hat dieser wunderschöne Maklervertrag mit der Eingangsproblematik zu tun?
 _________________ Shit happens |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 20.02.09, 15:30 Titel: |
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Frank Oseloff hat folgendes geschrieben:: | Was hat dieser wunderschöne Maklervertrag mit der Eingangsproblematik zu tun? | Naja Frank, dann rechne mal eins und eins zusammen dann wirst auch Du darauf kommen das es egal ist ob der Makler ein Kaufobjekt suchen soll oder eine Mietwohnung suchen soll über diesen Auftrag ein Vertrag bestehen muss.
Ansonsten habe ich dem Makler nicht beauftragt für mich tätig zu sein.
Das Beispiel war nur zur Ansicht das Verträge abgeschlossen werden. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 20.02.09, 15:49 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: |
Das Beispiel war nur zur Ansicht das Verträge abgeschlossen werden. |
Das Beispiel taugt ausschließlich als mögliches Muster für einen Maklervertrag. Es kann aber auch Maklerverträge mit anderem Inhalt geben und es kann auch Maklerverträge geben, die nicht schriftlich vorliegen.
Es gibt nun mal keine Formvorschriften für Maklerverträge. Ein Maklervertrag kann damit auch durch konkludente Handlung abgeschlossen werden. Dass ein Maklervertrag nicht in Schriftform vorliegt bedeutet also keineswegs, dass es keinen Vertrag geben würde.
Zuletzt bearbeitet von RM am 20.02.09, 15:50, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 20.02.09, 15:50 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: | Naja Frank, dann rechne mal eins und eins zusammen dann wirst auch Du darauf kommen das es egal ist ob der Makler ein Kaufobjekt suchen soll oder eine Mietwohnung suchen soll über diesen Auftrag ein Vertrag bestehen muss. |
Ja richtig. Nach mehrmaligem nachrechnen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass im eingangs beschriebenen Szenario der Makler weder mit der Suche nach einem Kauf- noch einem Mietobjekt beauftragt wurde und deine Eiertänze nicht sachdienlich sind.
Ich gebs nun endgültig auf.
 _________________ Shit happens |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 20.02.09, 16:21 Titel: |
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Du brauchst nicht aufgeben. Siehe einfach mal auf wen die Antwort fixiert war.
Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Der Maklervertrag bedarf keiner Schriftform. |
Aus diesem Grund habe ich einen Vertrag eingefügt damit Rembrandt sieht das auch mit Maklern Verträge geschlossen werden müssen.
Wenn Du sowas nicht raus lesen kannst oder dir vielleicht nicht denken kannst, dann frag lieber nach bevor Du dumme Bemerkungen ablässt und selbst einen Eiertanz durchführst.
 _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 20.02.09, 16:44 Titel: |
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RM hat folgendes geschrieben:: | Das Beispiel taugt ausschließlich als mögliches Muster für einen Maklervertrag. | So war es auch gedacht, da Rembrandt die Behauptung aufgestellt hat, das der Maklervertag keiner Schriftform bedarf.
RM hat folgendes geschrieben:: | Es kann aber auch Maklerverträge mit anderem Inhalt geben und es kann auch Maklerverträge geben, die nicht schriftlich vorliegen. | In der Richtung bin ich später auch fündig geworden.
RM hat folgendes geschrieben:: | Es gibt nun mal keine Formvorschriften für Maklerverträge. Ein Maklervertrag kann damit auch durch konkludente Handlung abgeschlossen werden. Dass ein Maklervertrag nicht in Schriftform vorliegt bedeutet also keineswegs, dass es keinen Vertrag geben würde. | Das ist alles richtig nur man sollte keine einseitigen Behauptungen aufstellen.
Für Makler währe es schon richtiger schriftliche Verträge abzuschließen da sonst keine oder selten Beweise vorliegt und die oder der Makler mehr vor Gericht wäre wie Maklertätigkeiten ausüben würde.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 20.02.09, 16:56 Titel: |
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äh ....vorsichtigdenfingerhebt....hat jemals jemand behauptet, dass mit Maklern keine Verträge gemacht werden müßen?
Es wurde nur darauf hingewiesen, dass sie nicht schriftlich sein müßen....aber können und das automatisch, wenn ein späterer Mieter über einen Makler eine Wohnung findet dem Makler eine Courtage zusteht. Abweichend davon fällt die weg, wenn per Vertrag anderes vereinbart wurde.
Vielfach, weil gebrante Kinder, legen Makler vor der Unterschrift des Mietvertrages gerne einen Maklervertrag vor um später solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 20.02.09, 17:34 Titel: |
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Aber geht man mündlich einen Maklervertrag ein, wenn man weder über die Vertragsinhalte (Provision) noch über die Tatsache, daß es ein Makler ist noch daß ein solcher Maklervertrag zustande kommt aufgekärt wird? Wenn auch der Mietvertrag keine Hinweise darauf enthält? Zum Vertragsabschluß gehören immer zwei. Ich habe zwei Wohnungen über eine Verwaltung gemietet, ohne daß da eine Maklercourtage fällig geworden wäre. Wozu auch, da wurde nichts für mich gesucht sondern ich habe mich wie im hier vorliegenden Fall auf eine Anzeige gemeldet. Man könnte in der Tat hier auf die Idee kommen, die Zahlung mit Hinweis auf einen fehlenden Maklervertrag zu verweigern. |
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