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Erfolglose Reparatur in Garantiezeit, die ausläuft...

 
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Lara2706
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:57    Titel: Erfolglose Reparatur in Garantiezeit, die ausläuft... Antworten mit Zitat

Hallihallo!

Mein Mann besitzt ein Klimafüllgerät, mit dem man an PKW's die Klimaanlagen testen und auffüllen kann.
Das Gerät hat lt. Hersteller nur 1 Jahr Garantie, weil sie nur an Gewerbetreibende verkaufen (was mein Mann ja auch ist).
Direkt nach dem Erwerb des Geräts war es kaputt, was aber sofort repariert wurde.
Dann war es vor kurzem wieder defekt. Es verliert Kältemittel (was unter anderem auch ziemlich kostspielig ist)...
Wir haben den Fehler sofort gemeldet, das Gerät wurde bei uns repariert. Am nächsten Tag fehlte aber wieder Kältemittel, weshalb wir nochmal einen Techniker angefordert hatten.
Nach der 2. Reparatur war der Fehler aber immer noch da, die Firma schickte uns ein Ersatzteil, welches mein Mann selbst einbauen sollte. Hat er auch gemacht - das Ergebnis war gleich null, der Fehler besteht immer noch!
Wir haben wieder einen Techniker angefordert...
Das Gerät wurde repariert, jetzt ist es wieder voll funktionstüchtig.
Allerdings bekamen wir heute die Rechnung.
Während der ganzen Reparaturzeit ist nämlich die Garantie abgelaufen und wir sollen nun 600 Euro Reparaturkosten zahlen...
Ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, da der Fehler ja während der Garantiezeit auftrat und es der Firma nicht möglich war, diesen in kürzester Zeit zu beheben...
Ist das so richtig?
Oder müssen wir die Rechnung tatsächlich zahlen?

Vielen Dank schon im voraus und liebe Grüße
Sabine
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Reperatur als solche muß auch Gewährleistung gegeben werden. D. h. erweist sich eine Reperatur als unzureichend muß nachgebessert werden.
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mymomo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

richtig.. reparaturbedinge nachbesserungen über die garantiezeit hinweg müssen kostenfrei durchgeführt werden, solange nachgewiesen werden kann, das dieser fehler auch weiterhin (oder sogar aufgrund der reparatur) besteht...

sollte aufgrund der häufigkeit des SELBEN fehlers aber keine probleme bereiten dies nachzuweisen...

ich nehme mal an ein anruf bei der firma wird schnell für entwarnung sorgen... wird sicherlich nur ein versehen gewesen sein...
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir noch ein Haken bei der Geschichte ein: Der Selbsteinbau des Ersatzteiles durch den Käufer. Hier könnte der Verkäufer behaupten der letzte Mangel sei durch fehlerhaften Selbsteinbau passiert, ja sogar die Garantieansprüche seien nichtig wegen des Selbsteinbaues. Aber wenn die es so gewollt haben und man es schriftlich hat...
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mymomo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

eben... wenn die selbst verlangen das man es einbaut... zudem KÖNNTE auch das nachzuweisen sein, das es hier eben kein falscher einbau war (wenn es denn tatsächlich korrekt eingebaut wurde^^)

ps: ich würde eventuell schon den weg der wandlung gehen?!?
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

mymomo hat folgendes geschrieben::

ps: ich würde eventuell schon den weg der wandlung gehen?!?


Hier liegt ein Kaufvertrag zwischen zwei Gewerblichen vor, da könnte das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen worden sein.

Zitat:
Das Gerät hat lt. Hersteller nur 1 Jahr Garantie, weil sie nur an Gewerbetreibende verkaufen


Man ging von Anfang an den Garantieweg.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn die Fragestellerin sich explizit auf eine Garantie bezieht, vermute ich doch, dass es hier ausschließlich um die gesetzlich normierten Gewährleistungsansprüche geht. Jedenfalls lässt dies die Aussage "nur 1 Jahr Garantie wg. Gewerbe..." vermuten, auch wenn das rechtlich Unsinn ist.

Ohne genauere Angaben zum Sachverhalt insbesondere zur zeitlichen Abfolge traue ich mir hier keine endgültige Antwort zu, grundsätzlich gilt allerdings schon, dass ein Mangel im Rahmen der Nachbesserung ordnungsgemäß behoben werden muss.

ps:

- Der Begriff Wandelung ist im 'neuen' Schuldrecht nicht mehr vorgesehen.
- Ansprüche werden nicht nichtig.
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Lara2706
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Also das Gerät wurde von uns am 15.01.2008 gekauft.
Danach war es direkt defekt, welcher Fehler aber vom Hersteller behoben wurde.

Im Dezember stellten wir dann fest, dass Kältemittel austritt und forderten einen Techniker an.

Das Gerät wurde am 09.12.08 repariert - 2 Tage später verlor es wieder Kältemittel (ca. 220g am Tag).
Am 18.12.08 wurde das Gerät erneut repariert, der Techniker meinte, wenn es wieder Kältemittel verliert, sollen wir anrufen.
Gesagt getan - daraufhin wurde uns eine Ersatzflasche zugeschickt, die wir wechseln sollten.
Aber das Gerät verlor wieder Kältemittel, woraufhin wir wieder einen Techniker anforderten.
Der bisherige Techniker hat seinen Führerschein verloren,, deshalb kam am 02.02.09 ein anderer...
Und am 14.02.2009 kam die Rechnung dafür...
Sogar auf dem Auftrag steht der gleiche Fehler wie im Dezember, auch auf der Anforderung für den Techniker.

Der Anruf beim Hersteller heute war ernüchternd....
Die meinten, das Gerät ist nicht mehr in der Garantie, deshalb sollen wir uns bei weiteren Mängeln an den Händler wenden.
Schön und gut, wir hatten uns damals auch an den Händler gewandt, der hat mit der Herstellerfirma telefoniert und die baten um eine direkte Abwicklung, da dort der Techniker nur mit einem Fax-Formular direkt angefordert werden kann.
Dafür brauchen sie nämlich auch Unterschrift und Firmenstempel vom Käufer....

Der Hersteller meinte auch, dass im Rahmen der Kulanz der Händler nun die Rechnung zahlen soll...
Was soll man da noch sagen - da geht wohl nur der Weg zum Anwalt - ODER - zahlen und sich ärgern.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Für den juristischen Laien wird es wohl auf den Gang zm Anwalt hinauslaufen.

Wenn tatsächlich alles über den Hersteller abgewickelt wurde, dann könnte dieser dem Grunde nach bei Vorliegen eines Werkvertrages Geld für die Reparatur verlangen, solange er nicht auf Grund einer Garantie gehandelt hat.

Der richtige ANsprechpartner wäre einfach der Verkäufer gewesen, im Nachinein wird das wohl nur ein Anwalt in die richtigen Bahnen lenken können.
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Lara2706
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ende gut, alles gut!

Nachdem wir einen Termin beim Anwalt haben, kam gestern ein Schreiben, dass uns in den nächsten Tagen eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag zugehen wird.
Sie hätten den Fall nochmals eingehend geprüft und würden natürlich die Garantie bis zur Fehlerbehebung verlängern...

Sehr glücklich
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