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Verfasst am: 12.12.08, 20:05 Titel: Ab wann sind Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe steuerpfilichtig ? Wie vorgehen ?
Hallo liebe Forumsteilnehmer !
Ich habe gehört und gelesen, dass die Finanzämter mit bestimmten erfolgreichen Programmen Internetauktionshaus [Name geändert] durchsuchen und kommerzielle Käufer aufspüren und Ihnen große Rechnungen stellen, falls Handel vorliegt aber keine ordnungsgemäße Steueranmeldung vorhanden ist ( http://computer.(Wortsperre: Firma).de/c/13/04/95/60/13049560,si=0.html).
Abgesehen davon, dass man keine Steuerhinterziehung vorhat, will man nicht unbeabsichtigt in diesen Kreis der Steuersünder geraten. Deshalb möchte man sich einfach infomieren, wie es mit Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufen aussieht, ab wann man Steuern zahlen muss und wie man dafür vorgeht, um sich jeglichen Ärger zu ersparen.
Fallbeispiel:
Person A hat einige Auktionen in Internetauktionshaus [Name geändert] gesetzt, Gegenstände und Sachen aus Ihrem Keller, die lange da gelagert waren aber durchaus Wert und Interessenten haben ( Spielzeuge, Werkzeuge, ältere Geräte ( Telefon), die vielleicht für Sammler von Interesse sind.
Wieviel Euro Person A durch diese privaten Sachen einnehmen wird, kann man nicht sagen. vielleicht insgesamt 300-400 Euro. Person A hat aber für die Sachen in der Vergangenheit selbst was bezahlt, einige hat Sie geschenkt bekommen. Person A denkt sich, diese Sachen oder einen Teil davon könnte Sie auch auf einem Flohmarkt loswerden, es sind eben typische Artikel hierfür. Und Flohmarktverkäufe privater Sachen sind doch steuerfrei ? Aber Sie nutzt lieber die breite Plattform Internetauktionshaus [Name geändert].
Prson A macht jährlich keine Steuererklärung. Sie ist noch Student, beziehe kein Bafög, hat im Monat eine Nebentätigkeit, von der Sie 400-600 Euro monatlich verdient.
Fallen dann die Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe in einen bestimmen Freibetrag für Studenten , den man jährlich nicht überschreiten darf ? der lag bei 12 000 euro Einnahmen jährlich oder ? Oder trifft dies nicht zu ?
Was sagt ihr und wie sollte Person A am besten vorgehen ?
Verfasst am: 13.12.08, 11:56 Titel: Re: Ab wann sind Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäu
callipho hat folgendes geschrieben::
Fallbeispiel:
Person A hat einige Auktionen in Internetauktionshaus [Name geändert] gesetzt, Gegenstände und Sachen aus Ihrem Keller, die lange da gelagert waren aber durchaus Wert und Interessenten haben ( Spielzeuge, Werkzeuge, ältere Geräte ( Telefon), die vielleicht für Sammler von Interesse sind.
In dem geschilderten Szenario ist bei der verkaufenden Studentin nicht von einer unternehmerischen Tätigkeit i.S. d. § 2 (1) Satz 3 UStG ausgegangen werden, weil beim Verkauf privater Gegenstände nicht von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
Der Wert der Gegenstände ist dabei nicht von Bedeutung, es fällt keine Umsatz- und Einkommensteuer an.
Die Frage, ab wann hier steuerspflichtige Umsätze getätigt werden, ist damit relativ simpel zu beantworten: wenn der Verkäufer Unternehmer iSd § 2 (1) Satz 3 UStG würde, also mit Weiterverkaufsabsicht zusätzliche Gegenstände erwirbt (oder sich nachhaltig schenken lässt) und anbietet.
Wenn es tatsächlich ausschließlich die eigenen Gegenstände sind, und diese nicht eigens zum Verkauf angeschafft wurden, ist es dennoch keine unternehmerische Tätigkeit.
Person B kauft Gegenstände vom Flohmarkt und verkauft Sie im Internetauktionshaus. Dabei erzielt Person B einen höheren Preis als den Flohmarktpreis zum Kauf. Für Flohmarktartikel gibt es keine Rechnung oder sonstiges, es sind Privatgegenstände, die verkauft werden.
Wie sieht es dann mit der Steuerpflicht für Person B aus für die vom Flohmarkt gekauften und im Internetauktionshaus verkauften Sachen ?
Verfasst am: 20.02.09, 15:05 Titel: Gewerbe und private Verkäufe
Person A besitzt einen Gewerbeschein für eine Arbeit, die Sie über eine Agentur ausübt. Dieser Gewerbeschein war für die Aufnahme der Tätigkeit/en über die Agentur notwendig, um auf Rechnung arbeiten zu können und den Lohn über Rechnung ausbezahlt zu bekommen.
Person verkauft private Sachen, Sachen aus dem eigenen häuslichen Besitz, über ein Internetauktionshaus. Müssen diese Verkäufe bei der Steuererklärung angegeben werden oder gelten Sie als steuerfrei ? Oder ist für Person A, da sie nun mal einen GGewerbeschein hat, alles Steuerpflichtig, auch wenn es der Verkauf privater Sachen sind ?
Verfasst am: 20.02.09, 15:36 Titel: Re: Gewerbe und private Verkäufe
callipho hat folgendes geschrieben::
Person verkauft private Sachen, Sachen aus dem eigenen häuslichen Besitz, über ein Internetauktionshaus. Müssen diese Verkäufe bei der Steuererklärung angegeben werden
nein
Zitat:
Oder ist für Person A, da sie nun mal einen GGewerbeschein hat, alles Steuerpflichtig, auch wenn es der Verkauf privater Sachen sind ?
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