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warmmiete: unverhältnismäßig hohe heizkosten des mieters

 
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LeeMay
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:21    Titel: warmmiete: unverhältnismäßig hohe heizkosten des mieters Antworten mit Zitat

hallo!

es besteht ein mietvertrag für 1 Z/K/D, in dem eine warmmiete eingetragen ist, da vor einigen jahren der technische stand noch keine einzelne nebenkostenabrechnung zuließ.
seit 2 jahren ist nun eine separate abrechnung von heizung und warmwasser möglich. die warmmiete wurde beibehalten, aber es ist aufgefallen, dass bei dem mieter die heizkosten unverhältnismäßig hoch sind.
vergleich: der vermieter hat in einer 170qm altbauwohnung mit raumhöhe 3,60m und alten holzfenstern (allerdings kamin vorhanden) rund 2000 euro heizkosten im jahr. der mieter hat in einer 20qm altbauwohnung mit raumhöhe 2,30m und neuen isolierglasfenstern rund 1000 euro heizkosten im jahr. Geschockt

kann der vermieter trotz vertraglicher warmmiete eine nachzahlung verlangen? wenn ja, in welcher höhe?
kann der warmmieten-vertrag in einen kaltmieten-vertrag umgewandelt werden?

LG
Lee
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss den Mietvertrag einhalten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LeeMay
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

wie sieht es dann mit einer regulären mieterhöhung aus?
trotz steigender gas- und stromkosten (die darin auch erhalten sind), wurde die miete in den letzten 4 jahren nicht erhöht.


Zuletzt bearbeitet von LeeMay am 20.02.09, 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Berechtigte Mieterhohung ist jedes Jahr zulässig.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LeeMay
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe das hier gefunden zur regelung der heizkostenabrechnung. gibt es dazu ein gesetz?

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/713/334564/text/
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung kann man hier nachlesen.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

LeeMay hat folgendes geschrieben::
ich habe das hier gefunden zur regelung der heizkostenabrechnung. gibt es dazu ein gesetz?

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/713/334564/text/


Ein Gesetz gibt es nicht. Es gibt aber die Heizkostenverordnung, die zwingendes Recht ist ud es gibt auch ein Urteil (BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05).

Nachzulesen ist das Urteil unter www.bundesgerichtshof.de
("Entscheidungen" anklicken und Aktenzeichen im entsprechenden Suchfeld eingeben).
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