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Verfasst am: 20.02.09, 09:21 Titel: warmmiete: unverhältnismäßig hohe heizkosten des mieters
hallo!
es besteht ein mietvertrag für 1 Z/K/D, in dem eine warmmiete eingetragen ist, da vor einigen jahren der technische stand noch keine einzelne nebenkostenabrechnung zuließ.
seit 2 jahren ist nun eine separate abrechnung von heizung und warmwasser möglich. die warmmiete wurde beibehalten, aber es ist aufgefallen, dass bei dem mieter die heizkosten unverhältnismäßig hoch sind.
vergleich: der vermieter hat in einer 170qm altbauwohnung mit raumhöhe 3,60m und alten holzfenstern (allerdings kamin vorhanden) rund 2000 euro heizkosten im jahr. der mieter hat in einer 20qm altbauwohnung mit raumhöhe 2,30m und neuen isolierglasfenstern rund 1000 euro heizkosten im jahr.
kann der vermieter trotz vertraglicher warmmiete eine nachzahlung verlangen? wenn ja, in welcher höhe?
kann der warmmieten-vertrag in einen kaltmieten-vertrag umgewandelt werden?
wie sieht es dann mit einer regulären mieterhöhung aus?
trotz steigender gas- und stromkosten (die darin auch erhalten sind), wurde die miete in den letzten 4 jahren nicht erhöht.
Zuletzt bearbeitet von LeeMay am 20.02.09, 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ein Gesetz gibt es nicht. Es gibt aber die Heizkostenverordnung, die zwingendes Recht ist ud es gibt auch ein Urteil (BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05).
Nachzulesen ist das Urteil unter www.bundesgerichtshof.de
("Entscheidungen" anklicken und Aktenzeichen im entsprechenden Suchfeld eingeben).
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