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Gewinnversprechen

 
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Jürgen49
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 10:23    Titel: Gewinnversprechen Antworten mit Zitat

Hallo

Wir haben da ein kleines Problem, es geht um ein Gewinnversprechen der nicht eingelöst wurde.

Es gibt eine Onlin-Fachzeitschrift für Quad/ATV angelegenheiten, diese Zeitschrift suchte am 3/08

1. den Moderator. den du wählst.
2. das Forum des Moderators


für den 1. Platz - 1000 Euro
für den 2. Platz - 500 Euro
für den 3. Platz - 250 Euro

Wir haben den 3ten Platz gewonnen, die anderen beiden Moderatoren und Foren kennen wir auch, und sind uns bestens bekannt.
Weder wir noch die 2 anderen Moderatoren haben je ihren zugesagten Preis erhalten!!!!

Wir haben die Online-Zeitschrift mehrmals angeschrieben und angerufen, die antwort auf unsere fragen sind immer die gleichen gewesen:
Es ist andres gelaufen wie wir uns das gedacht haben, und einige Sponsoren für die Preise sind abgesprungen, deswegen können wir die Preise zur Zeit nicht auszahlen.

Wie ist denn bei so einem Fall die Rechtslage, kann man da etwas machen ??

Gruß Jürgen
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 10:53    Titel: Re: Gewinnversprechen Antworten mit Zitat

Jürgen49 hat folgendes geschrieben::
Wir haben da ein kleines Problem, es geht um ein Gewinnversprechen der nicht eingelöst wurde...Wie ist denn bei so einem Fall die Rechtslage, kann man da etwas machen ??
Klagen - nach Abwägung der Erfolgsaussichten.
Ein Fall ging durch die Presse, wo ein Kaffeefahrtveranstalter zur Zahlung gerichtlich verdonnert wurde. "Sie, Herr xy haben einen Scheck über xxxEuro gewonnen, den sie bei der Ausflugsfahrt am xx einlösen können" Und der Veranstalter musste tatsächlich zahen.

Dieses Urteil ist ein Hinweis, aber keine Erfolgsgarantie. In einem anderen Fall könnte der Richter anders entscheiden.


hws
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:22    Titel: Re: Gewinnversprechen Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
In einem anderen Fall könnte der Richter anders entscheiden.


Frage

RIchter sind an Recht und Gesetz gebunden.

Wenn ein Preisausschreiben --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__661.html oder ein Gewinnversprechen --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__661a.html vorliegt, wird der Anbietende mit ziemlicher Sicherheit verurteilt werden.

Fraglich kann aber sein, ob überhaupt die Voraussetzungen für ein Preisausschreiben oder ein Gewinnversprechen vorliegen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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