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Verfasst am: 20.02.09, 10:47 Titel: Bauschutt auf potentiellem Grundstueck
Hallo Gemeinde,
wir haben vor uns ein Grundstueck zu kaufen.
Jetzt haben wir es besichtigt und mussten feststellen, das es nicht nur verwildert, sonder zum Teil mit Bauschutt zugemuellt ist.
Der Teil des Grundstueckes, der mit Bauschutt beaufschlagt ist, gehoert zu einem LSG.
Nun meine Frage, ist es zulaessig dort Bauschutt gelagert zu haben (Ziegel teilweise ueberwuchert)?
Darf ich den Bauschutt ueberhaupt bewegen? Denn laut Flurkarte ist dieser Huegel Bauschutt darin eingezeichnet oder der Huegel wurde nur zusaeztlich vom Vorbesitzer erhoeht.
Kann der Vorbesitzer haftbar gemacht werden? Kann oder sollte die Gemeinde bei der Beseitigung helfen, da es ja zu einem LSG gehoert?
Viele Fragen, aber es genuegt uns schon, wenn ein paar Hinweise aus dem Forum kommen, um unsere Gedanken zu unterstuetzen.
man schreibt im Kaufvertrag einfach mit hinein, dass der Verkäufer das Grundstück frei von Altlasten und Bauschutt verkauft. Eventuell vorhandene Altlasten und Bauschutt werden auf Kosten vom Verkäufer entfernt.
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