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Bauschutt auf potentiellem Grundstueck

 
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steinitoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 10:47    Titel: Bauschutt auf potentiellem Grundstueck Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,
wir haben vor uns ein Grundstueck zu kaufen.
Jetzt haben wir es besichtigt und mussten feststellen, das es nicht nur verwildert, sonder zum Teil mit Bauschutt zugemuellt ist.

Der Teil des Grundstueckes, der mit Bauschutt beaufschlagt ist, gehoert zu einem LSG.

Nun meine Frage, ist es zulaessig dort Bauschutt gelagert zu haben (Ziegel teilweise ueberwuchert)?
Darf ich den Bauschutt ueberhaupt bewegen? Denn laut Flurkarte ist dieser Huegel Bauschutt darin eingezeichnet oder der Huegel wurde nur zusaeztlich vom Vorbesitzer erhoeht.

Kann der Vorbesitzer haftbar gemacht werden? Kann oder sollte die Gemeinde bei der Beseitigung helfen, da es ja zu einem LSG gehoert?

Viele Fragen, aber es genuegt uns schon, wenn ein paar Hinweise aus dem Forum kommen, um unsere Gedanken zu unterstuetzen.

Wie ist die Rechtslage fuer diese Fragen?

Danke
Sven
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man schreibt im Kaufvertrag einfach mit hinein, dass der Verkäufer das Grundstück frei von Altlasten und Bauschutt verkauft. Eventuell vorhandene Altlasten und Bauschutt werden auf Kosten vom Verkäufer entfernt.


Gruß


.
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