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ich hätte eine Frage bezüglich der Malerarbeiten bei einem Auszug bzw. Schönheitsreperaturen.
in der kommenden Woche habe ich meine Endübergabe der Wohnung.
In der Wohnung lebte ich 14 Monate ..die Wohnung wurde damals als ich einzog komplett geweisst übergeben, von mir wurden jetzt die Löcher verspachtelt und übermalert mit weiss (komplette Wohnung ist Weiss) jetzt zu meiner Frage, an den Stellen wo ich nach dem Verputzen übermalerte, ist es jetzt natürlich sichtbar heller logischerweise ..nun hörte ich das es nicht mehr zwingend ist die Wohnung bei solchen Fällen komplett zu Weissen.Im Mietvertrag steht drinn das alle 3-5 Jahre geweisst werden muss. Wie ist das nun in meinem Fall muss ich komplett Streichen? da die Stellen jetzt heller sind wo die Löcher waren oder nicht.
Naja, wenn vor dem Löcher zuspachteln die Frage gestellt worden wäre brauchte jetzt nicht die ganze Hütte neu gestrichen werden.
Bei 14 Monate Mietzeit wäre keine Auszugsrenovierung gefordert werden können außer die Wohnung ist total versifft.
Dübellöcher gehören zum Gebrauch der Wohnung und könnten in diesem Fall auch bleiben.
Da aber nach dem Verschließen der Löcher helle Flecken an den Wänden sichtbar sind, wurde dem Vermieter ein Schaden zugefügt den in diesem Fall der Mieter noch schnell selbst beheben kann indem er die ganze Hütte oder die Räume wo diese Flecken sind überstreicht.
Manchmal ist es besser weniger zutun wie nachher mehr tun zu müssen.
Man kann auch warten bis zur Übergabe und mal sehen was der Vermieter sagt. Vielleicht hat man Glück und dieser sagt Okay der Nachmieter will sowieso alles anders streichen, lassen wir es mal so.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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