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Hallo,
seit 2 Jahren habe ich meine Eigentumswohnung vermietet. Sie war beim Kauf auch als Geldanlage gedacht, so dass ich die Steuerlichenvorteile bis jetzt genutzt habe. Leider bin ich nun gezwungen die Wohnung selbst zu nutzen.
Kann ich einfach einziehen, die Wohnung nicht mehr steuerlichabsetzen und fertig?
Oder muss ich jetzt mit einer Rückforderung der vom Finanzamt rechnen?
In den ersten zwei Jahren ist durch die Vermietung der ETW bestimmt kein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt worden.
Ggf. ermittelt das FA, ob eine Totalüberschusserzielungsabsicht bestanden hat. Die Eigennutzung nach zwei Jahren deutet, für sich genommen, darauf hin, dass diese Absicht von Beginn an nicht bestanden haben könnte!
Soweit der bisherige Mieter einen unbefristeten Mietvertrag hatte und jetzt z.B. wegen Eigenbedarf gekündigt wurde oder von sich aus gekündigt hat, ist eigentlich alles unproblematisch. Ein Problem taucht auf, wenn z.B. der Mieter von vorne herein einen befristeten Mietvertrag hatte! Dann müsste ggf. nachgewiesen werden, dass die Eigennutzung erst auf Grund nachträglich eingetretenen privater Umstände nun eigengenutzt wird.
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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