Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kammer oder Einzelrichter?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kammer oder Einzelrichter?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
NBG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:01    Titel: Kammer oder Einzelrichter? Antworten mit Zitat

Angenommen A hat vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Nun beabsichtigt die Kammer, das Verfahren einem Einzelrichter zu übertragen und ersucht A um Stellungnahme. Welche Vor und Nachteile zieht dieses mit sich. Was wäre A zu raten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:47    Titel: Re: Kammer oder Einzelrichter? Antworten mit Zitat

NBG hat folgendes geschrieben::
Angenommen A hat vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Nun beabsichtigt die Kammer, das Verfahren einem Einzelrichter zu übertragen und ersucht A um Stellungnahme. Welche Vor und Nachteile zieht dieses mit sich. Was wäre A zu raten?

Es dient der Verfahrensbeschleunigung und soll praktiziert werden, wenn die Sache weder rechtlich noch tatsächlich schwierig ist und keine grundsätzliche Bedeutung aufweist.

Als Nachteil wird gelegentlich angeführt die Möglichkeit, dass ein Urteil weniger ausgewogen ist. Wenn als Spruchkörper die Kammer verhandeln soll, also mit drei Berufs-und zwei Laienrichtern, dann könnte eine aus der Reihe tanzende Rechtsauffassung eines Richters durch die Rechtsauffassungen der anderen Richter "ausgewogen" werden. In rechtlich wirklich schwierigen Fragen geht man dann auch gemeinsam mehr in die Tiefe und die Unterschiede in Begabung und Leistung, in
Alter und Erfahrung, Entscheidungsfreudigkeit und Rechtsgefühl werden weitgehend ausgeglichen / harmonisiert und vielseitiger beleuchtet.

Bei einem Einzelrichter ist man "noch mehr auf hoher See" und damit noch mehr in Gottes Hand Winken Darum werden idR schwierige Fälle durch die Kammer verhandelt. Ansonsten spricht aber nichts gegen einen Einzelrichter. Ist man damit einverstanden, kann man sich eine Antwort auf die Anfrage auch ersparen.

Es gibt eine nette Dissertation über die Frage: Kammer oder Einzelrichter
_________________
bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Die vorstehenden Ausführungen sind insgesamt vollkommen zutreffend.

Allerdings wird beim Verwaltungsgericht auch eine Einzelrichterentscheidung idR. nicht allein getroffen. Da hier iGz. Landgericht nicht der originäre Einzelrichter gilt, ist die Abstimmung der Kammer über ihre Rechtsprechung deutlich ausgeprägter. Die Vorsitzenden haben hier zudem auch meist ein Auge darauf, dass keine von der allgemeinen Kammeransicht zu stark abweichenden Urteile getroffen werden (was natürllich rechtlich nicht geht, aber faktisch so ist und auch wünschenswert ist).

Wir behandeln zB. auch unsere Einzelrichterentscheidungen in den regelmäßigen Besprechungsterminen. Jeder Einzelrichter hat es ohnehin lieber, wenn er seine Entscheidung mit den übrigen Richtern abgestimmt hat. Mit der deutlich stärkeren Unabhängigkeit der Einzelrichter am Landgericht hat das daher wenig zu tun.

Daher kann man vor dem Verwaltungsgericht der Einzelrichterübertragung an sich bedenklos zustimmen. Zumal diese ohnehin nur dann erfolgt, wenn der Vorsitzende weiß, dass der Berichterstatter, der dann Einzelrichter wird, diese Fälle (im Verwaltungsrecht sind viele Verfahren vergleichbar) schon x-mal entschieden hat. Es spart in der Tat auch deutlich Zeit.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::

Allerdings wird beim Verwaltungsgericht auch eine Einzelrichterentscheidung idR. nicht allein getroffen. Da hier iGz. Landgericht nicht der originäre Einzelrichter gilt, ist die Abstimmung der Kammer über ihre Rechtsprechung deutlich ausgeprägter. Die Vorsitzenden haben hier zudem auch meist ein Auge darauf, dass keine von der allgemeinen Kammeransicht zu stark abweichenden Urteile getroffen werden (was natürllich rechtlich nicht geht, aber faktisch so ist und auch wünschenswert ist).

Gruß
Dea


Das ist ja sehr interessant für mich und war mir so noch nicht bekannt !

Bei einem Verwaltungsgerichtstreit hatte ich nach Erörterungstermin nun vorgestern mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter. Da sich die Sache insbesondere nach einer Klageerweiterung als schwierig zu erweisen scheint, hat der Richter in Erwägung gezogen, nach nochmaliger eingehender Befassung mit der Sache eine weitere mündliche Verhandlung anzusetzen. Seine im Vergleich zur überwiegenden Rechtssprechung über Gebühr strengen Massstäbe an die Sachurteilsvoraussetzungen und seine Rechtsauffassung kann ich nicht nachvollziehen. Ich hatte gehofft, dass er die Sache mal mit dem Kammervorsitzenden abstimmt. Nach Ihren Ausführungen dürfte ich wohl erfreulicherweise davon ausgehen, dass er dies auch tun wird. Man wird sehen.

Vielen Dank für die auch für mich interessanten Hinweise !
_________________
bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
Frauen klicken bitte nur auf den linken grünen Punkt, Männer bitte nur auf den rechten
alle anderen nutzen bitte den in der Mitte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.