Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kontopfändung durch GEZ
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kontopfändung durch GEZ

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Frage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:36    Titel: Kontopfändung durch GEZ Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe heute ein Schriftstück erhalten das die Finanzbehörde Hamburg im Auftrag der GEZ eine Kontopfändung erlassen hat.

Ganz klar mein Fehler.
Ich leide seit einigen Jahren unter tlw. schweren Depressionen, bin aber nun in Behandlung.
Ich habe aus diesen Gründen vieles schleifen lassen und möchte nun versuchen zu retten was noch zu retten ist.

Ich bin alleinerziehend und leben mit meinen drei Kindern von pfändungsfreien Sozialgeldern das heißt, Hartz4, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.
Ich weiß das ich 7 tage zeit habe das pfändungsfreie Geld vom Konto zu nehmen, aber noch lieber wäre es mir die Pfändung wäre komplett vom Konto.

Die GEZ hat im Prinzip keine Chance auf die Überweisungsverfügung, denn es bleibt ja nichts auf dem Konto.

Ich möchte gerne eine Einigung finden und meine schulden gerne per Raten abtragen.
an wen wende ich mich? GEZ? Finanzbehörde? Habe ich da überhaupt noch eine Chance?

Bin für atschläge dankbar.
Lg Y.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

1. Natürlich mit der GEZ reden.

2. Wichtiger ist, vor Ablauf des Februars bei der GEZ einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. So wie es aussieht, können die Rundfunkgebühren erlassen werden. Geht aber nur auf Antrag.

Solange die Gebührenbefreiung nicht beantragt wird und die Rundfunk- und Fernsehgeräte angemeldet sind, müssen die Rundfunkgebühren schön weitergezahlt werden! Also schnell handeln!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
So wie es aussieht, können die Rundfunkgebühren erlassen werden. Geht aber nur auf Antrag.


So einfach ist es nicht, ein Zuschlag zum H4 Basissatz oder die anzugebenden Unterhaltszahlungen sprechen dagegen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, dann eben ohne Hoffnung zu machen: Wenigstens Antrag stellen. Man kann ja nie wissen...

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gut Danke.
Antrag ist ausgedruckt und wird morgen der Arge zur Beglaubigung vorgelegt.
Danach geht dieser gleich per Post zur GEZ, ebenso ein Schreiben zur Klärung der Angelegenheit.
Ich habe nur Angst das die GEZ sich nicht auf eine Ratenzahlung einlässt und mir am ende durch die Pfändung das Konto gekündigt wird.

Lg Y
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.