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Verfasst am: 20.02.09, 16:20 Titel: Gutachter besichtigt nur Teile; nicht den Havaristen
Guten Tag,
nach einer Grundberührung (Steindune) mit einem Motorboot,
schaltet der Versicherer/Vers.-Agent einen Gutachter ein.
Allerdings erst Monate (!) nach Beendigung der Havarie-Reparatur (Boot war
bereits weg)
Dabei hat der Versicherungsnehmer rechtzeitig die Versicherer
informiert, dass - falls erforderlich - jetzt das havarierte (nocht nicht reparierte)
Boot besichtigt werden kann.
Der weit verspätete Gutachter konnte somit nur einige (in der Werft)
verbliebene defekte Teile (Propeller usw) begutachten/inspizieren (nicht alle).
Der Bootsboden, Logge, Welle, deformierte Trimmklappe, Schäden am Z-Antrieb,
Ruder konnte der Gutachter folglich nicht in Augenschein nehmen.
Nach Abgabe des Gutachterberichtes (über die verbleibenen Teile) schreibt der Versicherer, dass man nur ca 40 % der Havarie-Rechnung ausgleichen kann:
Andere Schäden muessten nicht mit der Havarie in einem Zusammenhang
gebracht werden. Eine Unterfütterung dieser Aussage bleibt man schuldig.
Ist eine derartige Entscheidung legitim, wenn
der eigentliche Havarist (und auch nicht alle defekten Teile) überhaupt nicht begutachtet wurde ? _________________ Fluxus
Im Prinzip kann der Sv "nur" die vorhandenen beschädigten Teile besichtigen....(ob Rückschlüsse auf weitere Beschädigungen möglich sind wäre von jeweiligem Einzelfall abhängig)....wobei mich eher die zeitliche Verzögerung irritiert.....etwa gewollt...?
Zumindest lässt diese gesamte geschilderte Sache doch recht viel Spielraum für Spekulationen....in jede Richtung.
wenn mit "Sv" der Sachverständige gemeint ist,
so hätte der Sachverständige durchaus den Havaristen
in Gänze vor Reparaturbeginn in Augenschein nehmen
können: Die Benachrichtigung durch den
Versicherungsnehmer an den Versicherer erfolgte
rechtzeitig.
Tatsächlich ist ein Bericht über einige wenige deformierte
Teile (nach Monaten) mehr als kurios.
1) Allerdings frage ich mich, warum eine derartig verspätete
Besichtigung von wenigen Teilen "gewollt" sein könnte !????
2) a. Was hätte der Versicherer davon und b. was ist spekulativ ?
3) Und: wenn die Versicherung nur die noch vorhandenen deformierten
Teile besichtigt und nicht den Boden des Bootes, Welle, Klappen etc
wie soll dann ein nachhaltiger, kompletter Surveyor-Bericht möglich sein ????????? _________________ Fluxus
Mein Gedanke zielte eigentlich eher in die Richtung, daß der Informationsweg vom Versicherungsnehmer bis zum Sachverständigen (Sv) irgendwo einen....Engpass hatte.
(Ob dies nun gesteuert oder verbummelt wurde bliebe nachzuweisen....)
Für eine korrekte Schadensaufnahme ist eben die umgehende, bzw. zeitnahe Schadensfeststellung wichtig.
Man könnte auch argumetieren, daß die Reparaturfreigabe vor/ohne Besichtigung erteilt wurde und das Risiko einer Fehlbegutachtung beim Auftraggeber liegen wird.
Es steht dem Geschädigten ja immerhin frei, bei allzulanger Verzögerung/Wartezeit einen eigenen Sv zu beauftragen, (falls die Vs sich nicht "bewegt"), um die Schäden zumindest insgesamt und kausal zu dokumentieren.
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