Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gutachter besichtigt nur Teile; nicht den Havaristen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gutachter besichtigt nur Teile; nicht den Havaristen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ruffuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:20    Titel: Gutachter besichtigt nur Teile; nicht den Havaristen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

nach einer Grundberührung (Steindune) mit einem Motorboot,
schaltet der Versicherer/Vers.-Agent einen Gutachter ein.
Allerdings erst Monate (!) nach Beendigung der Havarie-Reparatur (Boot war
bereits weg)
Dabei hat der Versicherungsnehmer rechtzeitig die Versicherer
informiert, dass - falls erforderlich - jetzt das havarierte (nocht nicht reparierte)
Boot besichtigt werden kann.

Der weit verspätete Gutachter konnte somit nur einige (in der Werft)
verbliebene defekte Teile (Propeller usw) begutachten/inspizieren (nicht alle).

Der Bootsboden, Logge, Welle, deformierte Trimmklappe, Schäden am Z-Antrieb,
Ruder konnte der Gutachter folglich nicht in Augenschein nehmen.

Nach Abgabe des Gutachterberichtes (über die verbleibenen Teile) schreibt der Versicherer, dass man nur ca 40 % der Havarie-Rechnung ausgleichen kann:
Andere Schäden muessten nicht mit der Havarie in einem Zusammenhang
gebracht werden. Eine Unterfütterung dieser Aussage bleibt man schuldig.

Ist eine derartige Entscheidung legitim, wenn
der eigentliche Havarist (und auch nicht alle defekten Teile) überhaupt nicht begutachtet wurde ?
_________________
Fluxus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip kann der Sv "nur" die vorhandenen beschädigten Teile besichtigen....(ob Rückschlüsse auf weitere Beschädigungen möglich sind wäre von jeweiligem Einzelfall abhängig)....wobei mich eher die zeitliche Verzögerung irritiert.....etwa gewollt...?
Zumindest lässt diese gesamte geschilderte Sache doch recht viel Spielraum für Spekulationen....in jede Richtung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ruffuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn mit "Sv" der Sachverständige gemeint ist,
so hätte der Sachverständige durchaus den Havaristen
in Gänze vor Reparaturbeginn in Augenschein nehmen
können: Die Benachrichtigung durch den
Versicherungsnehmer an den Versicherer erfolgte
rechtzeitig.

Tatsächlich ist ein Bericht über einige wenige deformierte
Teile (nach Monaten) mehr als kurios.

1) Allerdings frage ich mich, warum eine derartig verspätete
Besichtigung von wenigen Teilen "gewollt" sein könnte !????

2) a. Was hätte der Versicherer davon und b. was ist spekulativ ?

3) Und: wenn die Versicherung nur die noch vorhandenen deformierten
Teile besichtigt und nicht den Boden des Bootes, Welle, Klappen etc
wie soll dann ein nachhaltiger, kompletter Surveyor-Bericht möglich sein ?????????
_________________
Fluxus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name Yahoo Messenger MSN Messenger
Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Gedanke zielte eigentlich eher in die Richtung, daß der Informationsweg vom Versicherungsnehmer bis zum Sachverständigen (Sv) irgendwo einen....Engpass hatte.
(Ob dies nun gesteuert oder verbummelt wurde bliebe nachzuweisen....)
Für eine korrekte Schadensaufnahme ist eben die umgehende, bzw. zeitnahe Schadensfeststellung wichtig.
Man könnte auch argumetieren, daß die Reparaturfreigabe vor/ohne Besichtigung erteilt wurde und das Risiko einer Fehlbegutachtung beim Auftraggeber liegen wird.
Es steht dem Geschädigten ja immerhin frei, bei allzulanger Verzögerung/Wartezeit einen eigenen Sv zu beauftragen, (falls die Vs sich nicht "bewegt"), um die Schäden zumindest insgesamt und kausal zu dokumentieren.

Gruss Lack....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.