Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo zusammen,
herr X hat letztes jahr schriftlich die fristlose kündigung ausgesprochen bekommen, weil er 2 volle monatsmieten nicht bezahlt hatte.Nun hatte er aber das geld zusammen gekratzt und die offen stehende miete bezahlt, so das die fristlose kündigung unwirksam geworden war.Jetzt zu seinem heutigen problem.Er hat letzte woche wieder einen brief vom vermieter, wegen noch offener miete, aber nicht 2 volle monatsmieten, sondern es sind "nur" ca. 65% offen.sprich eine ganze monatsmiete und die zweite monatsmiete wurde zum teil bezahlt.Er hat den vermieter gefragt ob er damit einverstanden ist die offene miete abzustottern, wozu er nein sagte, weil letztes jahr ja schonmal 2 mieten offen waren, die aber bezahlt wurden.Nun zu seiner eigentlichen frage:Wenn er jetzt die nächste miete voll bezahlt, sind zwar noch etwa 1 1/2 monatsmieten offen, aber kann der viermieter dann trotzdem die fristlose kündigung aussprechen?Weil es sind ja keine 2 volle mieten offen.Währe super wenn ihm hier im forum einer weiter helfen kann.
Schöne grüsse von herr X der sich auch vorab für eine antwort bedankt.
Soweit mir bekannt ist darf der Mieter nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand und Kündigungsaufhebung durch Begleichung der Mietschuld sich zwei Jahre lang in Bezug auf Mietrückstand nichts zu Schulden kommen lassen.
Das heißt: Kommt es innerhalb der zwei Jahre wieder zu einem Mietrückstand, auch wenn es keine zwei Monatsmieten sind, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Für eine neuerliche fristlose Kündigung müssen keine 2 vollen Mieten offen sein. Die Kündigung kann erfolgen, wenn für 2 aufeinanderfolgende Termine (Monate) Verzug für einen nicht unerheblichen Teil der Miete besteht (vgl. BGB § 543 Abs. 2 Ziffer 2a in Verbindung mit § 569 Abs. 3 Ziffer 1). Der aus 2 aufeinander folgenden Monaten stammende Mietrückstand muss demnach nur höher sein als 1 Miete.
.....:Wenn er jetzt die nächste miete voll bezahlt, sind zwar noch etwa 1 1/2 monatsmieten offen, aber kann der viermieter dann trotzdem die fristlose kündigung aussprechen?Weil es sind ja keine 2 volle mieten offen.
Für die fristlose, d.h. außerordentliche Kündigung müssen 2 Monatsmieten offen sein.
Bei wiederholt verspäteter Zahlung ist jedoch die ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist möglich.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.