Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hund beisst Katze! Haftung?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hund beisst Katze! Haftung?!
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sidney1412
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 17:05    Titel: Hund beisst Katze! Haftung?! Antworten mit Zitat

Hallo...

ich hätte mal ein paar Fragen zur Haftung wenn ein Hund eine Katze beisst.

Fall A: Bello beisst Mieze obwohl er angeleint ist(weil Katze auf Hund zuläuft).

Fall B: Bello beisst Mieze weil die auf Bellos (eingezäuntes)Grundstück läuft.

Fall C: Bello beisst Mieze weil sie sich beim Streunern auf ner Wiese begegnen.

Macht es einen unterscheid ob Bello angeleint ist, ob er sich auf *seinem* Grundstück befindet oder ob der Hund unter *Aufsicht* ist?! Ist Bello immer der Übeltäter?! Hat die Mieze eine Teilschuld?!

danke für eure Meinungen, gruss, sid
_________________
*Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
www.galgo-in-not.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Haftung kommt m.e. nur im Fall C in Frage.



Hörense mal Herr Nachbar. Ihre Katze hat meinen Rottweiler umgebracht. Wie ist das denn Passiert?. Er ist an Ihr erstickt.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Haftung kommt m.e. nur im Fall C in Frage.
Geschockt mit welcher Begründung denn?

ich seh´das anders. Gesetzt den Fall, beide Tierhalter brauchen ihr Viehzeug nicht zum Geldverdienen. Dann haftet jeder der beiden Tierhalter für Schäden, die durch das Tier entstehen, auch ohne dass das Tier "was gemacht" hat - für die Haftung genügt, dass sich die "tiertypische Gefahr" (oder wie das heißt) verwirklich hat. Und das ist grundsätzlich in allen drei beschriebenen Beispielen der Fall. Es wird also jedesmal eine Haftungsteilung stattfinden, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, welche spezifische Tiergefahr schwerer wiegt, das dürfte regelmäßig zu ungunsten des Hundes ausgehen. Also Haftungsteilung irgendwo zwischen 30% zu 70% oder 40%zu 60% zu Lasten des Hundehalters.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
[ wobei im Einzelfall zu prüfen ist, welche spezifische Tiergefahr schwerer wiegt, das dürfte regelmäßig zu ungunsten des Hundes ausgehen..


Das seh ich allerdings anders, zumindest in den Fällen A und B. In beiden Fällen kommt der Katzenhalter seiner Aufsichtspflicht nicht nach.
Ich such mal nach entsprechenden Quellen. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hundehalter haftet für Schäden, die sein Hund anrichtet. Eine Ausnahmen stellt der gewerbliche Hundehalter dar, solange er nachweisen kann daß er eine ausreichende Sorgfaltspflicht hat walten lassen. D.h. läßt dieser seinen Hund z.B. unbeaufsichtigt streunen, dann haftet auch er für Schäden, die durch seinen Hund entstehen.

D.h. auch wenn eine Katze im eigenen Garten vom Hund gebissen wird ist der Hundehalter schadensersatzpflichtig. Auf der grünen Wiese, auch wenn Bello angeleint war, sowieso.

Wird ein Hund so sicher gehalten, daß eine Katze normalerweise keine Möglichkeit hat mit ihm in Kontakt zu kommen, wird die Sachlage anders aussehen. D.h. wenn sich eine Katze z.B. durch ein gekipptes Fenster in eine fremde Wohnung zwängt oder durch eine schmale Ritze in einen ansonsten rundherum abgesicherten Zwinger. Aber z.B. das Betreten und Durchlaufen von fremden Gärten gehört zum artüblichen Verhalten von Katzen, womit jeder Hundehalter rechnen muß.

LG die Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Das seh ich allerdings anders, zumindest in den Fällen A und B. In beiden Fällen kommt der Katzenhalter seiner Aufsichtspflicht nicht nach.


Wie soll man in dem Fall bei einer Katze seiner Aufsichtspfliht nachkommen?

Gerade den Fall mit dem angeleinten Hund sehe ich kritisch. Lt. unserer Landeshunde-VO, nach welcher Hunde, die zum Hetzen und Reissen von anderen Tieren neigen, als "gefährlich" gelten, disqualifiziere ich mich in der Situation als Hundehalter selbst. Beweise ich doch damit, wenn mein angeleinter Hund ein anderes Tier mutwillig verletzt, daß ich nicht in der Lage bin so auf meinen Hund so einzuwirken daß ich ihn in einer solchen Situation im Griff habe. Was passiert dann erst wenn er mal abgeleint ist? Wird der Hundehalter dann bei der zuständigen Behörde angezeigt, kann das äußerst unangenehm werden für Hund und Halter (über die Haftungspflicht hinaus).

LG die Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

ist zwar nicht Hund vs Katze ,aber ein Anhaltspunkt.

Hund beißt Hund
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung.
Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am
anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt
ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39


http://www.kostenlose-urteile.de/newslistview.CW1877.htm?view=6873&referrer=news7286
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.


Das bezieht sich aber zum einen nur auf die Begegnung Hund x Hund und nicht Hund x Katze. Und zum anderen geht es hier um die Regulierung des Schadens, den der freilaufende Hund am angeleinten Hund angerichtet hat.

Generell geht man bei der Begegnung Hund x Hund davon aus, daß beide ihren Teil zu der Auseinandersetzung beigetragen haben. Eine Katze (oder ein Huhn, Kaninchen etc.) wird aber als Beutetier angesehen, weniger als ein Kontrahent in Bezug auf eine innerartliche Auseinandersetzung.

LG die Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 04:19    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem, ich würde in den Fällen A und B nicht von einer gesicherten Rechtslage ausgehen. Die Rechtsprechung scheint wohl weder eindeutig, noch gesichert zu sein.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich in meinem Leben schon drei Hunde hatte die Katzen innerhalb von Sekunden den Gar ausgemacht haben (einer hatte damals Bestnoten als sog. "Raubzeugwürger"), habe ich in Lehrgängen zu Sachkundeprüfungen und auch bei mir bekannten Rechtsanwälten und Richtern in Bezug auf dieses Thema immer wieder nachgefragt. Unter'm Strich kam immer die gleiche Antwort: Ich als privater Hundehalter (z.B. bei dem Diensthund eines Försters kann es anders aussehen) hafte erst einmal immer für alle Schäden, die mein Hund anrichtet. Ausnahmen kann es geben wenn der Geschädigte durch außergewöhnliche Handlungen (z.B. grober Unfug oder starke Fahrlässigkeit oder durch eine Straftat) seinen Schaden ganz oder teilweise selbst verschuldet.

Daß eine Katze Freigang hat ist aber keine außergewöhnliche Handlung, sondern allgemein üblich. Und wenn ich meinen Garten nicht durch eine entsprechende Umzäunung katzensicher gemacht habe, dann muß ich damit rechnen daß die Nachbarskatze da drinnen sitzt und sich sonnt. Halte ich einen Hund, von dem ich weiß daß er raubzeugscharf ist, d.h. der mehr als das übliche Hinterhergerenne an den Tag legt wenn er einer Katze ansichtig wird, dann muß ich halt, bevor ich diesen in den Garten lasse, kurz nachsehen daß sich dort keine Katze aufhält bzw. daß diese eine Chance hat zu flüchten.

Ebenso die Geschichte mit dem Hund an der Leine. Es ist doch kein Freibrief für einen Hund daß dieser angeleint ist. Beißt mir mein angeleinter Hund einen Menschen, dann muß ich als Hundehalter ja auch dafür gerade stehen und kann nicht sagen "Mein Hund war angeleint, was ist der Typ denn so blöd und geht so dicht ran an meinen Hund daß dieser ihn dann beißen kann!". Dito mit dem Garten: Ist der Garten nicht derart gesichert daß es einem Menschen unmöglich gemacht wird diesen zu betreten, dann hafte ich als Hundehalter für die Folgen der Bisse meines Hundes. Das trifft auf andere Schäden, die ein Hund anrichtet, natürlich ebenso zu. Mein angeleinter Hund kann ja auch z.B. an einen Ständer mit Jeanshosen pinkeln, der gerade vor ein Geschäft geschoben wird. Auch hier muß ich Schadensersatz leisten. Dito natürlich auch wenn er eine Katze oder ein anderes Tier beißt welches in den Radius seiner Leine gerät.

Es mag ganz vereinzelt Ausnahmen geben. Das wird aber schwierig werden für den Hundehalter diese zu beweisen. Z.B. daß es sich um eine stadtbekannte Killerkatze gehandelt und der angeleinte und angegriffene Zwergdackel folglich um sein Leben gekämpft hat. Aber die übliche Situation wird die sein, daß der Hund die Katze als Beuteobjekt sieht.

LG die Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit. Es kommt auf die Umstände an. Eine generelle Haftung aus der "Betriebsgefahr" sehe ich immer noch nicht.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

interessantes Thema.

Zitat:
Generell geht man bei der Begegnung Hund x Hund davon aus, daß beide ihren Teil zu der Auseinandersetzung beigetragen haben. Eine Katze (oder ein Huhn, Kaninchen etc.) wird aber als Beutetier angesehen, weniger als ein Kontrahent in Bezug auf eine innerartliche Auseinandersetzung.

Das ist so nicht richtig, dass die Katze ja gar nichts zum Vorfall beiträgt. Zum einem passiv, sie ist eben das Tier welches den Jagdttrieb weckt. Zum anderen durch das Betreten des Gründstücks, und das wiegt doch ganz gewaltig. Weiterhin stellt die Katze natürlich selbst eine Gefahr dar. Nicht nur für einen Hund mit ihren Krallen, sondern auch für andere Tiere. Man bedenke dass freilaufende Katzen meist prächtige Killer sind, nur geschieht das eher im Verborgenen.

Zitat:
Mein angeleinter Hund kann ja auch z.B. an einen Ständer mit Jeanshosen pinkeln, der gerade vor ein Geschäft geschoben wird. Auch hier muß ich Schadensersatz leisten. Dito natürlich auch wenn er eine Katze oder ein anderes Tier beißt welches in den Radius seiner Leine gerät.

Naja, das Beispiel mit dem Jeanständer hinkt etwas. Denn ganz anders sieht es aus, wenn der Hund gesichert ist (Grundstück, an der Leine), und jemand meint ihm sich trotzdem ungefragt oder sogar unbefugt nähern zu dürfen. So einen Fall kenn ich, und demjenigen dem der an den Baum geleinten Hund dann am Arm hing war auch vollumfänglich selbst Schuld.

Wer ein KFZ betreibt ist auch der Gefährdungshaftung unterworfen. Nun würde kaum jemand auf die Idee kommen, Schadenersatz zu verlängen, wenn die eigene Katze schnurgerade unter ein heraneilendes Auto rennt. Wenn ein fremdes Auto auf das eigene Grundstück braust, sieht das wieder anders aus.

Ich denke der Tierhalter, welcher sein Tier auf fremde Grundstücke laufen lässt, ist immer selbst schuld wenn deshalb dort etwas passiert. Ich nehm sogar an dass dass man für die gesamten Folgen geradestehen muss, bspw. für ein ausgekratztes Auge des Hundes, auch wenn's der Katze ihr siebtes Leben kostete.
Aber zum Glück passiert sowas doch ziemlich selten, schätze es verletzen sich mehr Katzen untereinander als duch Hunde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Schaut mal den § 833 BGB an. Wir diskutieren über die "Gefährdungshaftung". Aus diesem Grunde sollte grundsätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Winken

Hätte der Halter keinen Hund, dann wäre Mieze nicht gebissen worden. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Gefährdungshaftung ist hier allen bewusst. Ich meine aber sie hat auch ihre Schranken, und zwar im Mitverschulden des Geschädigten. Wenn das überwiegt hat er seinen Anspruch verwirkt. Wenn Miezi unter's Auto rennt oder in den bewachten Garten steigt ist sie schon selbst Schuld. Nicht im juristischem Sinne, da dürfte es der Halter sein.

Eine Tierhalterhaftpflicht ist schon allgemein empfehlenswert, aber leider bekommt nicht jeder eine, vorallem diejenigen nicht die es am nötigsten hätten. Ich denke da insbesondere an Tierhalter, deren Schützling ein erhöhtes Risiko mitbringt. Die Versicherungsunternehmen fragen beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht heutzutage recht penibel nach Vorfällen in der Vergangenheit, und wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint versichern sie nicht, oder kündigen bei ungünstigem Schadensverlauf. Dann gibt es auch Menschen die jeden Groschen zweimal umdrehen müssen, die aber trotzdem ein Tier halten möchten. Nun kann man argumentieren das soll so nicht sein, das geht aber auch an der Realität vorbei.

Letztendlich muss jeder aufpassen, dass sich sein Tier nicht dort rumtreibt, wo Gefahr herrscht. Oder eben das Risiko der Freiheit mit der Eistellung tragen, dass das Leben nunmal lebensgefährlich ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

r.doll hat folgendes geschrieben::
Ich denke die Gefährdungshaftung ist hier allen bewusst. Ich meine aber sie hat auch ihre Schranken, und zwar im Mitverschulden des Geschädigten. Wenn das überwiegt hat er seinen Anspruch verwirkt. Wenn Miezi unter's Auto rennt oder in den bewachten Garten steigt ist sie schon selbst Schuld. Nicht im juristischem Sinne, da dürfte es der Halter sein.
...

Auf die Schuldfrage kommt es bei der Gefährdungshaftung doch überhaupt nicht an. Wenn der Hund die Mieze beißt, dann haftet der Hundehalter. Winken

Die Katze kann das BGB nämlich nicht lesen.

Beißt oder tötet die Mieze den Hund, dann haftet der Katzenhalter.

r.doll hat folgendes geschrieben::
...
Dann gibt es auch Menschen die jeden Groschen zweimal umdrehen müssen, die aber trotzdem ein Tier halten möchten. Nun kann man argumentieren das soll so nicht sein, das geht aber auch an der Realität vorbei.
...

Wer bezahlt die Tierarzt- oder OP-kosten, wenn dieses Tier mal krank wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.