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Immer das Kindergeld

 
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Bortimor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 07:31    Titel: Immer das Kindergeld Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

auch ich nochmal mit dem leidigen Thema Kindergeld.

Zu meinem Fall ich mache eine Ausbildung bei einem Versicherungsunternehmen. Auf meinem Ausbildungsvertrag steht die Verwaltung in Berlin, eingesetzt bin ich in einer Berliner Agentur.
Pro Monat habe ich ca. 650 Euro Netto raus und das rund 13,5 mal.

Ich habe eine Tochter und weis, dass ich ohnehin 2000 Euro für das Kind abziehen kann.

Wie funktioniert das mit der Fahrtkosten, bzgl. den Werbungskosten.
Was kann ich wie absetzten?

So fahre ich (immer mit dem PKW, zugelassen auf meinen Vater):

-Montag, Dienstag, Mittwoch: in die Agentur (ca. 40 km eine Tour)
Ich habe Kundentermine an diesen Tagen, die Kunden werden zuhause besucht, dafür zahlt die Geseelschaft eine Pauschale von 20 Euro pro Tag (zu versteuern), allerdings ist diese Pauschale nur für die Fahrt zu Kunden, die Fahrt trete ich mit dem eigenen Fahrzeug an.

Von Montag bis Mittwoch fahre ich zwischenzeitig auch immer mal in die Verwaltung, für halbtätigige Schulungen etc.

- Donnerstag, Freitag: Berufsschule: ca. 20 km (eine Tour).

Darüber hinaus habe ich ca. eine Woche im Monat Schulung in einem Hotel, Vollverpflegung durch die Gesellschaft, Fahrt ca. 60 km.

Was kann ich wie abrechnen, was kann ich mit einer Tour, was mit Hin- und Rückweg absetzten. Wie schreibe ichs am besten auf, damit es die Familienkasse versteht? Muss der PKW auf mich zugelassen sein und brauche ich Tankrechnungen? Wie wird die Fahrtkostenpauschale gerechnet?
Ach ja da ich zusätzlich 20 km umweg brauche um mein Kind zu Tagesmutter zu bringen, ist dies auch absetzbar?

Ich bin überrings 21 Jahre alt

Hat jemand eine Idee wie das hier am besten aufgelistet wird, wie ist die Rechtslage?

Viele liebe Grüße
Borti
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Notaranwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube in den Forenregeln steht etwas von nicht personalisierten Fragen, wegen dem Rechtsberatungsgesetz... Also vielleicht beim nächsten mal mit A und B schreiben, wie 90 % hier.
Eine Frage: Sie sind nicht verheiratet?

Ich denke selbst mit 13,5 mal ca. 650 Euro ist man doch nur knapp über der Grenze die man verdienen darf. Haben Sie den keine sonstigen Werbungskosten? Die Fahrten würde ich als normale Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werten. Das heißt 0,30 € für den Kilometer (einfache Strecke).
Wenn diese Kilometer wegen wechselnder Einsatzstellen schwanken, dann geben Sie das auch so an.
Wie kommen Sie auf 2000€, die für das Kind abgezogen werden?

Ich glaube nicht, dass es insgesamt Probleme gibt, dass Ihre Eltern noch Kindergeld bekommen.
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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Bortimor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Beim nächsten mal werde ich natürlich allgemein formulieren, mein Fehler ...

Ich hab das von hier:

"Kind hat eigene Kinder
Hat ein Kind ein eigenes Kind (Kindeskind), so ist die daraus entstehende Unterhaltsbelastung zu berücksichtigen. Dazu ist ein bestimmter Betrag von den Einkünften und Bezügen des Kindes abzuziehen.

Für ein im Haushalt des Kindes lebendes Kindeskind sind folgende monatlichen Beträge zugrunde zu legen:

+ 502€ (jährlich 6.024€ Existenzminimum) als Bedarf für ein im Haushalt des Kindes lebendes Kindeskind

- 164€ Kindergeld für das Kindeskind, gegebenenfalls auch höherer Betrag - siehe Höhe des Kindergeldes

= 338€ : 2 wenn beide Elternteil in der Regel unterhaltspflichtig sind

= 169€

Damit ergibt sich ein Jahres-Abzugsbetrag für ein Kindeskind in Höhe von 169 € x 12 = 2.028 €. Dieser Betrag ist von der Summe des Einkommens des Kindes abzuziehen."

Quelle: www.familienkasse.de

Sind Fahrten zu Kunden auch in irgend einer Weise absetzbar?
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