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Ware nach Verkauf defekt

 
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cerry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:06    Titel: Ware nach Verkauf defekt Antworten mit Zitat

Ich habe bei einer Internetauktion einen Drucker privat verkauft. Beim Einpacken für den Versand ist der Drucker aus dem Paketboden gerutscht und fiel zu Boden. Dabei sind einige Teile abgebrochen, so dass er nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Kann man in diesem Fall die Transaktion abbrechen, da der Käufer auch noch nicht bezahlt hat oder hat der Käufer Recht auf Ersatz? Wie ist die Rechtslage?
cerry
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer kann in diesem Fall die Leistung verweigern, der Käufer kann eine bereits erfolge Zahlung zurückverlangen und vom Kauf zurücktreten.

Nachtrag:

Allerdings könnte der Käufer wohl zusätzlich Schadensersatz verlangen...
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cerry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn er auf Ersatz oder Reparatur besteht? Bin ich als privater Verkäufer dazu verpflichtet? Hatte im Angebot den Satz: "Dies ist ein Privatverkauf von gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeder Gewährleistung" geschrieben. Wie ist die Rechtslage?
cerry
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nun muss ich juristisch doch etwas weiter ausholen:

Wenn es um eine gebrauchte Sache geht, dann muss der Verkäufer auch nur diese vereinbarte Sache liefern.
Kann er das nicht im vereinbarten Zustand, so kann er seinen Teil des Vertrages nach § 275 I BGB verweigern.
Ersatz- und Reparaturwünsche des Käufers fallen somit weg, er kann aber z.B. die Differenz, die ihn eine vergleichbare Sache kostet als Schadensersatz geltend machen und das wohl auch zu recht.
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cerry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die schnelle Antwort!! Wie genau ist dies zu verstehen :"die Differenz, die ihn eine vergleichbare Sache kostet als Schadensersatz geltend machen" ? Angenommen der Kaufpreis lag bei 10 € , wie viel wäre dann die Differenz? Wie ist die Rechtslage?
cerry
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kaufpreis war 10,-, Ersatzbeschaffung kostet 15,- Differenz=5=Schadensersatz.
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cerry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

wie kommt man auf die 15 € ? Etwa so: 10 :2=5, 10+5=15 ??
cerry
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

der K schaut sich um, findet den selben drucker aber nurnoch zum preis von 15 €, d.h. anstatt einen drucker für 10€ zu kaufen muss er sich jetzt einen für 15€ kaufen - schaden/schadensersatz für K also 5€.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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cerry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

ach so, vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!
cerry
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